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1850.

Wochenblatt

für den Verwaltungsbezirk Hanau.

$aiiau, Donnerstag den 8. Anglist 1850.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:

dem Generalmajor M ü l d n e r von M ü l n h e i m, Kommandanten von Hanau, den Charakter als Ge- nerallieutenant zu ertheilen, sowie

den Platzmajor der Residenzstadt Cassel, Haupt» mann von Apell, aggregirt dem Leibgarderegiment, als Kompagniechef in dasselbe zurück zu versetzen, und

den Hauptmann HaS, aggregirt dem 3. In­fanterieregiment, zum Platzmajor der Residenzstadt Cassel zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem Premierlieutenant Robert vom Schützen­bataillon den nachgesuchten Abschied zu bewilligen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachdem die Generalvermessung und Kartirung der Gemarkung Schwalheim, Amts Rauheim, verfügt worden ist und die betreffenden Arbeiten von dem (Seemeter Schneider zu Nauheim aus­geführt werden sollen, so wird solches zur öffent­lichen Kenntniß gebracht, damit die Betheiligten ihr Interesse zu wahren im Stande sind.

Cassel am 12. Juli 1850.

Kurfürstliches Obersteuerkollegium.

W i e d e r h o l d.

2. Nachdem die Steuerrektifikation der Gemeinde Obersotzbach, Amts Birstein, von der unterzeich­neten Behörde angeordnet und mit Ausführung derselben der Steuerrevisoratsgehülfe Marsch all

beauftragt worden ist, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Cassel am 17. Juli 1850.

Kurfürstliches Oberstcuerkollegium. Pfeiffer.

3. Nachdem die Steuerrektifikation der Gemeinden Oberreichenbach und Unterreichenbach, Amts Bir­stein, von der unterzeichneten Behörde angeordnet und deren Ausführung dem Steuerrevisoratsge- Hülfen Lump übertragen worden, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Cassel am 19. Juli 1850.

Kurfürstliches Oberstcuerkollegium. Wiederholt).

4^ Nachdem von der unterzeichneten Behörde die Steuerrektifikation der Gemeinde» Ramholz, Hin- kelhof und Vollmerz, Amts Schlüchtern, ange­ordnet und mit deren Ausführung der Steuerre- Visoratsgehülfe Biel beauftragt worden ist, so wird dieses der betreffenden Vorschrift gemäß hier­durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Cassel am 22. Juli 1850.

Kurfürstliches Oberstcuerkollegium.

Wiederhold.

5. Für einige Gattungen von Fahrpostsendungen tritt vom 1. August d. I. an eine weitere Porto­ermäßigung ein, weshalb sich die Einführung eines neuen Tarifs zur Erhebung des Porto für Briefe und Fahrpostsendungen als erforderlich dar­gestellt hat.

Dieser Tarif, wie er auf den Kurhessischen Posten vom gedachten Tage an in Anwendung kommt, wird gleichzeitig vor allen Postlokalen zur Ansicht des Publikums affigirt.

Cassel am 24. Juli 1850.

Kurfürstliche Generalpostinspektion, «Lchmerfeld.