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1850.

Wochenblatt

für den Verwaltungsbezirk Hanau.

Hanau, Donnerstag -en TL. Juli 1850.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet;

die landesherrliche Genehmigung zur Bestellung des Pfarrers Georg Kalb dahier zugleich zum Land- dechanten des Landkapitels Hanau zu ertheilen,

den zu der erledigten Pfarrei Hesserote in der Klasse Felsberg präsentsten außerordentlichen Pfar­rer Karl Eisenberg aus Datterode, und

den zu der erledigten Vikariatpfarrei Lützelwig, in der Klasse Homberg, präsentirten Pfarrer Georg Franz Eckhardt in Verna zu bestätigen;

den Gymnasialpraktikanten Karl Schorre aus Rinteln zum Lehrer an dem Schullehrerseminar in Homberg provisorisch zu bestellen, und

dem ordentlichen Referenten bei der oberen Be­zirksbehörde zu Fulda, Regierungsrath Wegn er, zugleich die Stelle des landesherrlichen Kommissars bei dem judenschaftlichen Borsteheramte daselbst zu übertragen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Amtsassessor Adolph Sabatzky in Greben« stein zum Justizbeamten beim Justizamte Frankenberg zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachdem der vorhinnige Pfarrer Reiche zu Eichenberg sich von da entfernt und seit dem Jahre 1848 keine Civilwittwenkassenbeiträge mehr gezahlt, auch eben so wenig seinen Austritt aus der Civil- wittwen rc. Gesellschaft erklärt hat, so ist nun­mehr dem § 11 der Verordnung vom 29. März

1827 gemäß die Ausschließung desselben aus dieser Anstalt verfügt worden, wovon derselbe bei mangelnder Kenntniß seines Aufenthaltsortes hier­durch benachrichtigt wird.

Cassel am 5. Juli 1850.

Kurfürstliche Civilwittwen - und Waisen- kommission hierselbst.

v. Lorenz.

vt. Bachmann.

2. Nachdem in Folge der am 1. d. M. eingetre­tenen Benußung der Main-Weser-Eisenbahn zur Brief- und Päckereibeförderung der Hauptpostver­kehr zwischen Frankfurt und Eisenach von der Route pr. Fulda auf die Eisenbahnroute über Mar­burg, Guntershausen und Bebra übergegangen ist, so werden mit landesherrlicher Genehmigung vom 8. d. M- an die täglich dreimaligen Post­verbindungen (Eilwagen, Diligence und Omnibus) zwischen Frankfurt und Eifenach über Fulda auf­gehoben und dagegen folgende Posten eingerichtet:

a) zwischen Hanau und Fulda, im An­schluß an die betreffenden Züge der Frankfurt- Hanauer-Eisenbahn:

1) eine tägliche 6sttzige Personenpost mit Kon­dukteurbekleidung und folgenden KourSzeiten:

aus Hanau: inFulda:

8 Uhr Morgens resp, gegen 7 Uhr Abends; nach Ankunft des um 7

Uhr früh aus Frankfurt abgehenden Bahnzugs,

' aus Fulda: in Hanau:

6 Uhr früh, gegen 5 Uhr Nachmit­

tags zum Anschluß an den um 6-z Uhr in Frankfurt eintreffenden Bahnzug;