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das bloße Wehen der Luft, daS Rauschen eines Vorhangs — Zusammenschnüren des Halses, Bcängstigun- gen, Aufschreien, Furcht, Zittern, Zuckungen, Wüthen hervorbringen, und die geringste Bewegung oder ein ungewohnter Eindruck unerträglich wird. ®leid)e Wirkung erregt das Geräusch des fließenden Wassers, das Fallen deS Regens zc. Feste trockene Dinge vermögen die Kranken gemeinlich zu schlingen. — Ist der Zustand noch nicht von sehr schlimmer Art, so sind die Kranken auch wohl bisweilen im Stande, Flüssigkeiten, im Falle sie solche nicht sehen, zu schlucken.
Im Verlaufe des Uebels treten noch mehr krampfhafte Zufälle ein, Krämpfe der Brust, des Halses, Ge» sichts, kleiner zusammengezogener Puls, krampfhafte Bewegungen der Glieder mit abwechselnden Ohnmachten, Urinbeschwerden, bald Blässe, bald Röthe des Gesichts, schmerzhastesZusammenziehen derBaucbmuskeln.Zähnc- knirschen, höchst gesteigerte Reizbarkeit der Haut, Nacht- schweiße, Schaum vor dem Munde, Vorliegen der rothen trocknen Zunge, völliges Rasen oder ein tiefsinniger Zustand. Nicht selten ist mit der Krankheit gegen das Ende eine heftige Begierde zu schlagen, zu beißen, zu speien, zu schreien und zu heulen verbunden. In lichteren Zwischenzeiten sehen diese Unglücklichen öfters das Schreckliche ihrer Krankheit ein, erinnern sich dessen, was sie in den Anfällen begangen haben, bejammern ihre Leiden, warnen die Umgebungen. Endlich erfolgt der Tod unter Krämpfen, Beklemmung, Röcheln, Erstickungszufällen, Schlafsucht, Speichelfluß — zwei, drei bis vier Tage nach dem Eintritie der Was. serscheu. Kurz vor ihrem Ende kommen sie gewöhnlich zu sich.
Behandlung der Wunde, welche durch ein wüthendes oder der Tollheit verdächtiges
Thier hervorgebracht worden.
Je früher nach dem Bisse die Vorbeugungsvorkehrungen getroffen wurden , um desto mehr Hoffnung ist vorhanden, daß die Wasserscheu nicht ausbrechen wer- de. Nur die schnelle Anwendung der passenden Mittel kann daher wahre Hülfe schaffen, und von einer zweckmäßigen örtlichen Behandlung der Wunde hängt ge. wohnlich die Rettung des Gebissenen ab.
Man hüte sich deshalb, die für die Kur des Kranken so höchst nöthige Zeit mit Anwendung von gepriesenen Geheim - oder Familienmitteln, die meist unwirksam sind, zu verschwenden, und durch Unterlassung einer sogleich einzuleitenden, von der Erfahrung erprobten, Heilart den Gebissenen in Gefahr zu bringen.
Die Hauptsache ist, eiligst den PhysikuS, oder einen andern Arzt, oder einen Wundarzt herbeizuholen, selbst im Falle auch keine blutige Wunde, nur eine ganz
leichte Verletzung da ist, oder bloß ein Lecken von einem wüthenden Thiere bei einem Menschen Statt fand.
Man säume damit keinen Augenblick, weil nur so lange das in der Wunde beigebrachie und darin haftende Wutbgift durch eine Kur weggeschafft, vernichtet und seine üble Folge abgewendet werden kann, so lan, ge das Gift noch örtlich wirkt und nicht in die allge, meine Säftenmasse übergegangen ist. In Ermanglung eines Kunstverständigen sauge man die Wunde ni^, mit dem Munde aus, binde sie nicht zu und bedecke noch weniger mit Pflaster, sondern schlage bis zu sei„„ Ankunft folgendes Verfahren ein.
Alle (nachher zu zerstörende) Kleidungsstücke um ^^ Bißwunde müssen vorsichtig und schnell abzelöst werden. Das Bluten der letzteren wird, soviel es nur geschehen kann , befördert. Man wasche sie deshalb augenblicklich und anhaltend erst mit lauem Wasser, später, wenn das Bluten nachläßt, mit starker warmer Aschenlauge, oder mit einer Auflösung des ätzenden Lau- gensalzes, oder mit warmem scharfen Salzwasser, oder mit Urin aus. Das Wasser, welches bereits zum Auswaschen gebraucht worden, schütte man nicht wieder zum reinen, sondern sammle es, und gieße es in ein in die Erde gegrabenes, sorgsam mit Erde zu bedeckendes, Loch.
Die Hände desjenigen, der sich mit der Wunde be- schäftigt, müssen frei von Verletzungen, aufgekratzten Stellen, Mütterchen zc. sein.
Der Wundarzt macht hierauf unter der nöthigen Vorsicht Einschnitte in die Wunde mit dem Messer, und setzt einen Schröpfkopf auf. Das Einschneiden und Aussaugen läßt man wiederholen, bis kein Blut mehr hervordringt. Nachdem wird die Wunde mit einem glühenden Eisen oder «chießpulver ausgebrannt, und durch Einstreuen von Spanisch-Fliegen-Pulver, wenigstens acht Wochen in Eiterung unterhalten.
Ist die Wunde bereits vernarbt, und man hat dann erst die Ueberzeugung erlangt, daß der Hund, welcher sie verursachte, toll gewesen, so muß sie wieder geöffnet gebrannt und in Eiterung gesetzt werden.
War der Biß so heftig, daß aus der Verletzung eine sehr starke Verblutung entsteht, so darf diese nur vorsichtig und mit Offenhalten der Wunde gestillt werden.
Eine von einem tollen Hunde nicht verwundete, sondern bloß durch dessen Zähne gequetschte und begeiferte Stelle muß mit Aschenlauge abgewaschen, und mit Spanisch-Fliegen-Pflaster - oder Salbe, wie die gebisse- ne Wunde, behandelt und in Eiterung erhalten werden.
Ist eine Stelle von einem tollen Hunde nur beleckt, ober mit Geifer besudelt worden, so ist das sorgsame Abwaschen mit warmem Seifenwasser oder mit warmer Lauge hinreichend.
(Schluß folgt.)
"^^r"^M^l^ "kreinigtrn evangel. Waisenhauses.