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thiereS, Rindviehes, Schweines ic. muß, sobak» daS Thier getödlel worden, mit der möglichsten Sorgfalt gereinigt, auch soviel als thunlich alles, was von dem kranken Thiere berührt worden, weggeschafft werden, weil man nicht gewiß ist, daß sich nicht das Gift durch den Spei­chel, der sich an etwas angehängt, und durch mehrfa­che Weise auf andere Thiere fortpflanzen könne. Die Ställe müssen deshalb ausgclüftet, mit Essigdämpfen ausgeräuchert, die Wände abgekratzt und frisch getüncht, oder mit Lehmwasser bestricken, der Boden mit schar- ser Lauge abgewaschen, oder mit ungelöschtem Kalke gescheuert oder abgebobelt und die Späne verbrannt, Krippen, Raufen und Eimer ganz bei Seite geschafft, oder fleißig gereinigt, die Kelten ausgeglüht, alleS aber, was man, ohne zuviel einzubüßen, zerstören kann, muß verbrannt oder verscharrt werden, wie Streu, ge­ringes Holzwerk, kleinere Hundehütten, Freßgeschirre re. Man hüte sich auch, Stellen, die von dem Blute oder Geifer eines tollen Hundes besudelt sind, mit blo­ßen Händen zu berühren, besonders wenn die Ober­haut derselben nicht ganz heil ist.

Nothwendig ist es, daß man der Ortspolizeibehörde oder dem Orlsvorstande unverzüglich die Anzeige ma­che, wenn man ein der Wuth überhaupt verdächtiges, ober von einem solchen gebissenes Thier im Hause halle, sollte eS auch sogleich getödlel worden fein, oder im Falle ein mnkhmaßlick oder offenbar toller Hund ent« lauft, ober ein unbekannter, anscheinend wüthender sich an einem Orte sehen läßt. Verheimlichungen sol­cher Fälle sind daher in den meisten Staaten durch Verordnungen der Polizei streng verboten. Diese er. greift die erforderlichen Maßregeln, um ein Vorkommen ber Art möglichst unschädlich zu machen, verfügt die Vorkehrungen zur Verfolgung und Erlegung des schäd­lichen Hundes, macht sein Vorhandensein in der gan. zen Umgegend bekannt, damit die Einwohner ihre Häu­ser verwahren, Vorsicht bei dem Aufenthalte ihrer Kim der im Freien anwenden und genaue Aussicht auf ihr Vieh haben können. Vor allem aber verordnet die Po­lizei das Anlegen aller Hunde, und das Tödten eines jeden frei umherlaufenden in der betreffenden Gegend während sechs bis neun Wochen.

Beschreibung der Wasserscheu oder Wuth beim Menschen.

Die Zeit, in welcher nach dem Bisse eines wüthen- den Thieres die Wasserscheu bei einem Menschen ein. ntt, ist unbestimmt. Es können nur einige Tage, w« -« fthr häufig der Fall ist, mehrere Wochen ober Monate dazwischen verstreichen, ja der 71^ "" ^s zum Ausbruche der Krank- Man wM elb^ b-s zur Jahresfrist dauern. Man will selbst ssalle beobachtet haben, daß das Gift 'm Jtörper schlummerte und end- och noch erwachte. Indeß gehören solche Beisviele zu den Seltenheiten, und ein Gebissener nach der nöthigen Vorbauungökur binnen keinen Anfall erlitten, nichts mehr zu fürchten^

Ist nun die Bißwunde entweder zugeheilt (und eine Wunde der Art heilt gern schnell zu) ober noch offen, so entsteht in oder an derselben eine juckende oder ste­chende Empfindung. Die noch nicht vernarbte Wunde entzündet sich, und nimmt ein übles bläuliches, blei­farbiges Aussehen an. Die geheilte Verletzung oder die Narbe beginnt zu jucken, zu stechen oder zu schwer, zen. Sie geräth in Entzündung, bricht bisweilen auf, und es fließt ein dünner jauchiger Eiter, der bald ei­nen üblen Geruch bekommt, heraus. Die Entzündung und ziehenden Schmerzen der Wunde erstrecken sich in die umliegenden Theile, besonders aber gegen den Hals und Nacken hin.

Jetzt verliert der Kranke, welcher oft vorher einige Zeit ungewöhnlich heiter, aufgeregt, überspannt und zu sinnlichen Genüssen aufgelegt gewesen, seine Mun­terkeit, wird mürrisch, nackdenkend, verdrießlich, miß­trauisch, träge, erschlafft, reizbar, unruhig, beklommen, erschrickt leicht, sucht die Einsamkeit, athmet beengt. Er hat einen unruhigen, durch schwere Träume gestör­ten Schlaf und Widerwillen gegen das Essen, ist ängst­lich, furchtsam, im ganzen Ansehen verändert, ermat­tet, niedergeschlagen, späterhin zornig, hat einen un- stäten, wilden, starren Blick, verzerrte Gesichlszüge, Spannung und Brennen in der Magengegend k.

Mit Ausbildung dieser Nervenkrankheit wird durch einen Krampf in den Schlingwerkzeugen das Vorstel. lungsvermögen des Leidenden so verändert, daß er ei­nen Abscheu gegen alle Flüssigkeilen bekommt.

Anfänglich hat der Kranke bloß eine Beschwerde im Schlingen. An einer Stelle im Schlunde nämlich em­pfindet er einen gelinden Schmerz ober ein Gefühl von Verengerung. Es veranlaßt dieser Zufall Aengstlich» keil, Lust zum Trinken und doch Furcht davor, Trieb zu wiederholten Versuchen und dann konvulsivisches Ath­men, Ekel und Widerwillen gegen Flüssigkeiten, Räus- pern, Würgen, Brechen, Schmerzen im Magen und in den Därmen.

Immer größer werden diese krankhaften Erscheinun­gen, die Beängstigungen steigen, das Aeußere des Kranken ändert sich, nimmt bald etwas Trauriges, bald etwas Wildes, Verzweiflungsvolles an; die Augen sind starr, düster oder glänzend, feurig, die Stimm« heiser, die Zunge hart und trocken, die Bewegungen hastig, das Neben rasch.

Diesen sehr leidenden Zustand begleiten Schlaflosig­keit, Herzklopfen, schwerer Athem, Seufzen, Zittern, höchste Empfindlichkeit der Sinne, Lichtscheu, Abnei­gung gegen Kälte, Fieber, Verstopfung. Den Kran, ken quält innere Hitze und brennender Durst, und den- noch kann er nicht trinken. Der Leidende vermag sei­nen eigenen, reichlich hervorquellenden Speichel nicht zu verschlucken, er speit ihn von sich. Die Scheu vor etwas Flüssigem wächst endlich so, daß schon die Be- rührung von Wasser, der bloße Anblick einer Flüssig­keit, zumal einer bewegten, ja von glänzenden Gegen­ständen, die einigermaßen dem Flüssigen ähneln, von einem Spiegel oder von einer Metallfläche, auch selbst