Wochenblatt für den Verwaltungsbezirk Hanau.
Harrau, Donnerstag den TV. Juni 1850.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Generalmajor und Chef deS Generalstabes, von H e l m fchw er d, die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von des Großher- zogs von Hessen und bei Rhein Königlichen Hoheit demselben verliehenen Großkreuzes des Ordens Philipp des Großmüthigen zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Generalmajor und Generaladjutanten von Specht die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von des GroßherzogS von Hessen und bei Rhein Königlichen Hoheit demselben verlies denen Großkreuzes des Ordens Philipp des Großmüthigen zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller, gnädigst geruhet:
dem Rittmeister Ludwig von Schenk zu Schwein sberg die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von des GroßherzogS von Hesten und bei Rhein Königlichen Hoheit dem- ielben verliehenen Ritterkreuzes deS Ludwigvrdenö zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Stallmeister T h i e l e m a n n die erbetene Er- laubniß zur Annahme und zum Tragen des von des GroßherzogS von Hessen und bet Win König-
HA' demselben verliehenen Ritterkreuzes deS Ordens Philipp deS Großmüthigen zu ertheilen
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:
dem Kriegskommissariatsgehülfen Wilhelm Bätz das Prädikat „Kalkulator" zu verleihen.
Allgemeine Verfügungen Der Oberbchörden.
1. Durch den Tod des Apothekers Dr. Cassebeer zu Giebel ist dessen Personalprivileg erloschen. Bewerber um die Uebertragung deS erledigten PersonalprivilegS werden hiermit aufgefordert, sich unter Einsendung ihrer BefahigungSzeugnisse bin, neu 4 Wochen an die unterzeichnete Behörde zu wenden.
Hanau am 4. Juni 1850- Kurfürstliche BezirkSdirektion- Rothe.
2. A n di e Herren Bürgermeister der Städte.
Zufolge einer Benachrichtigung Kurfürstlichen Oberforstkollegiums zuCassel vom 6. d. M. sind die Revierförster angewiesen worden, die festgeftellten und zur Ausführung genehmigten jährlichen NußungS, und Kulturvorschläge von den Waldungen der Stadtgemeinden alsbald nach dem Empfange den betreffenden OrtSvorstanden zur AbschriftSnahme Behufs Aufstellung des GrundetatS auf kurze Zeit zugehen zu lassen.
Ich fege Sie hiervon mit der Aufforderung in Kenntniß", die erwähnten BetriebSvorschläge, welche bei der Ausführung nicht entbehrt werden können, längstens binnen drei Tagen nach dem Empfange an die Revierförstereien zurückzusenden. Hgnau am 16, Juni 1850.
Der Bezirksdirektor.
Rothe.