Wochenblatt für den Verwaltungsbezirk Hanau.
Hau an, Donnerstag den T. Mai L8LO.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Tirular-Kriegsrath Ludwig Spangenberg, Sektionschef im KriegSministerium, zum wirklichen KriegSrath zu ernennen.
Leine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Assessor bei der oberen Verwaltungsbehörde deS Bezirks Hanau, RegierungSassessor Franz Ludwig Mittler, zugleich zumMitgliede dcsKonsistoriums vawlbst zu bestellen; in
die erledigte zweite Pfarrerstelle bei der lutherischen Gemeinde zu Caffel dem Pfarrer Karl Andreas Friedrich Ha b ich t zu Schmalkalden, — die erledigte Pfarrei Vernawahlshausen, in der Klasse Gottöbü- ren, dem Pfarrer Konrad Koch zu Röhrda, — die erledigte Pfarrei Germerode, in der Klasse Wald- kappel, dem Konrektor der Ltadtschule zuHomberg, Christian Wilhelm Ludwig Frick, — die erledigte Pfarrei Asbach, in der Klasse Allendorf, dem Pfarreiverweser Georg Heisen zu Abterode, — die erledigte Pfarrei Floh, in der Jnspektur Schmalkal- den, dem Pfarrer Friedrich Moritz Kümmel zu Steinbach-Hallenberg, — und die erledigte Pfarrei Speckswinkel, in der Klasse Rauschenberg, dem außer- oitenfliehen Pfarrer Georg Friedrich Schneider in Goßfelden zu übertragen;
den HiUfslehrer an dem Gymnasium zu Caffel, Heinrich Friedrich Philipp Matthei, zum ordentlichen Lehrer an demselben, - den beauftragten
ru Marburg, Otto Georg Theodor Weber, zum Hulfolehrer an demselben, - ^m "" der Realschule zu Casiel, Ernst KlinkerfueS, zum Lehrer an dcrstl- >>enM bestellen;
den Zimmermeister Konrad Deines dahier zum Kommandeur des ersten Bataillons der Bürgergarde hierselbst zu ernennen, und
den ordentlichen Professor Dr. Wilhelm Voll« gross zu Marburg von den Funktionen eines Mitgliedes des staatöwirthschaftlichen Instituts daselbst auf fein deshalbigeS Ansuchen zu entbinden..
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
deinOberstlieiitenant v o n B a rde l e b e n im 2. Hu- sarenregimeNt die erbetene Erlaubniß zur Annahme und ZiNN Tragen des von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen.Meinin gen demselben verliehenen KomthurkreuzeS zweiter Klasse des Ernestini'schen HauSordens zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Rechtspraktikanten Wilhelm G l e i m in Roten- burg zum Advokaten bei den Hustizämtern inSontra, NenrerShausen und Netra, mit dem Wohnsitze in Sonrra, zu bestellen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Die Erledigung der Stelle des Leihbankver- walterö wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Gesuche um dieselbe binnen vier Wochen bei der unterzeichneten Behörde einzureichen sind.
Hanau am 29- April 1850.
Kurfürstliche Leihbankdirektion.
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