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Wochenblatt für den Verwaltungsbezirk Hanau.

Hau an, Donnerstag den T. Mai L8LO.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Tirular-Kriegsrath Ludwig Spangenberg, Sektionschef im KriegSministerium, zum wirklichen KriegSrath zu ernennen.

Leine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Assessor bei der oberen Verwaltungsbehörde deS Bezirks Hanau, RegierungSassessor Franz Lud­wig Mittler, zugleich zumMitgliede dcsKonsistoriums vawlbst zu bestellen; in

die erledigte zweite Pfarrerstelle bei der lutherischen Gemeinde zu Caffel dem Pfarrer Karl Andreas Friedrich Ha b ich t zu Schmalkalden, die erledigte Pfarrei Vernawahlshausen, in der Klasse Gottöbü- ren, dem Pfarrer Konrad Koch zu Röhrda, die erledigte Pfarrei Germerode, in der Klasse Wald- kappel, dem Konrektor der Ltadtschule zuHomberg, Christian Wilhelm Ludwig Frick, die erledigte Pfarrei Asbach, in der Klasse Allendorf, dem Pfarrei­verweser Georg Heisen zu Abterode, die erle­digte Pfarrei Floh, in der Jnspektur Schmalkal- den, dem Pfarrer Friedrich Moritz Kümmel zu Steinbach-Hallenberg, und die erledigte Pfarrei Speckswinkel, in der Klasse Rauschenberg, dem außer- oitenfliehen Pfarrer Georg Friedrich Schneider in Goßfelden zu übertragen;

den HiUfslehrer an dem Gymnasium zu Caffel, Heinrich Friedrich Philipp Matthei, zum ordent­lichen Lehrer an demselben, - den beauftragten

ru Marburg, Otto Georg Theodor Weber, zum Hulfolehrer an demselben, - ^m "" der Realschule zu Casiel, Ernst KlinkerfueS, zum Lehrer an dcrstl- >>enM bestellen;

den Zimmermeister Konrad Deines dahier zum Kommandeur des ersten Bataillons der Bürgergarde hierselbst zu ernennen, und

den ordentlichen Professor Dr. Wilhelm Voll« gross zu Marburg von den Funktionen eines Mit­gliedes des staatöwirthschaftlichen Instituts daselbst auf fein deshalbigeS Ansuchen zu entbinden..

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

deinOberstlieiitenant v o n B a rde l e b e n im 2. Hu- sarenregimeNt die erbetene Erlaubniß zur Annahme und ZiNN Tragen des von Seiner Hoheit dem Her­zoge von Sachsen.Meinin gen demselben verliehenen KomthurkreuzeS zweiter Klasse des Ernestini'schen HauSordens zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Rechtspraktikanten Wilhelm G l e i m in Roten- burg zum Advokaten bei den Hustizämtern inSontra, NenrerShausen und Netra, mit dem Wohnsitze in Sonrra, zu bestellen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Die Erledigung der Stelle des Leihbankver- walterö wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Gesuche um dieselbe bin­nen vier Wochen bei der unterzeichneten Behörde einzureichen sind.

Hanau am 29- April 1850.

Kurfürstliche Leihbankdirektion.

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