Einzelbild herunterladen
 

^18.

UVUVVttMlttl

1850.

WWWWV-%^VWW

Wochenblatt

für den Verwaltungsbezirk Hanau.

Hau au, Donnerstag den TZ. März 1850.

Erueunuugeu und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den vorhinnigen Justizminister Moritz von Baum­bach zum Präsidenten des Obergerichrs in Marburg zu ernennen; ferner

den UntergerichtSanwaltKarlScheffer in Gudens- berg zum Aktuar beim Justizamte daselbst, und

den Rechtspraktikanten Johann Baptist Heller in Homberg zum Aktuar beim Justizamte in Eiterfeld provisorisch zu ern.allen ; auch

den Obergerichtsrath Valentin Joseph Werth - m ü l l e r zu "Rotenburg, und

den vorhinnigen Justizbeamten, Rath Heinrich Karl Harcke zu Birstein, in den Ruhestand zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

die erledigte Pfarrei Rosenthal, in der Klasse Rau­schenberg, dem Seminarlehrer und außerordentlichen Pfarrer Wilhelm Bang inHomberg zu übertragen;

den praktischen Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Wilhelm Kahler zu Oldendorf zum Physikus für das Amt Oldendorf provisorisch zu ernennen, und

den Buchhalter bei der Landeskreditkasse zu Cas- sel, Ludwig Georg W i n d e m u t h , zum zweiten Kas- sirer, den Rentmeister Johann Friedrich Alster zu Trendelburg zum zweiten Kontroleur, und den Probater Georg Malcomes zum Buchhalter bei der Landeskreditkasse zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Sekretar Schwarz bei dem Obersteuerkolle- guim zum Assessor bei der Oberberg- und Salz- werksdirektion,

, ^' Sekretariatöaccessisten Scheffer beim Ober, sor>ttouegiun! zum Sekretär bei dieser Behörde, und den Hmiptzvllamtskontroleur L itzen ba ur zuCas- ". i"^_^kntmeister in Schwarzenfels zu ernennen; oem Kurfürstlich Hessischen Sekretar Steinbach bei der gemeinschaftlichen Generalinspeklion des Thü­ringischen Zoll - und Handelsvereins in Erfurt das Pracikat ,,Rechiiungörath beizulegen; auch

den LekretarRudolph bei derObersinanzkammer in g -icher Eigenschaft zum Obersteuerkollegium, und den Landmesser Budden in ^reinau aus sein versetzen""^"^^^ Nachsuchen in den Ruhestand zu

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. In Gemaßheit des §. 27 der Deposttenordnung vom 29- September 1823 werden hierdurch Die­jenigen, welche dem Justizbeamten Hil d en b ran d in Ramholz, als Depositar des vorhinnigen Kur- fürstlich Hessischen Gräflich Degenfeld-Schönburgi- schen PatrimonialgerichtS Rainholz, Geld oder gel- deswerthe Sachen übergeben und den ordnungs­mäßigen Hinterlegungsschein, oder im Falle be­reits verfügter Rückgabe die hinterlegten Gegen­stände noch nicht erhalten haben sollten, aufgefor­dert, binnen einer Frist von 3 Monaten ihre des- halbigen Ansprüche bei der unterschriebenen Behörde anzumelden, widrigenfalls der Kurfürstlichen Di­rektion der Landeskreditkasse in Cassel die Mit­theilung gemacht werden wird, daß kein, die Zu­rückgabe der vom genannten AmtSdepositar gelei-