^18.
UVUVVttMlttl
1850.
WWWWV-%^VWW
Wochenblatt
für den Verwaltungsbezirk Hanau.
Hau au, Donnerstag den TZ. März 1850.
Erueunuugeu und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den vorhinnigen Justizminister Moritz von Baumbach zum Präsidenten des Obergerichrs in Marburg zu ernennen; ferner
den UntergerichtSanwaltKarlScheffer in Gudens- berg zum Aktuar beim Justizamte daselbst, und
den Rechtspraktikanten Johann Baptist Heller in Homberg zum Aktuar beim Justizamte in Eiterfeld provisorisch zu ern.allen ; auch
den Obergerichtsrath Valentin Joseph Werth - m ü l l e r zu "Rotenburg, und
den vorhinnigen Justizbeamten, Rath Heinrich Karl Harcke zu Birstein, in den Ruhestand zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
die erledigte Pfarrei Rosenthal, in der Klasse Rauschenberg, dem Seminarlehrer und außerordentlichen Pfarrer Wilhelm Bang inHomberg zu übertragen;
den praktischen Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Wilhelm Kahler zu Oldendorf zum Physikus für das Amt Oldendorf provisorisch zu ernennen, und
den Buchhalter bei der Landeskreditkasse zu Cas- sel, Ludwig Georg W i n d e m u t h , zum zweiten Kas- sirer, den Rentmeister Johann Friedrich Alster zu Trendelburg zum zweiten Kontroleur, und den Probater Georg Malcomes zum Buchhalter bei der Landeskreditkasse zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Sekretar Schwarz bei dem Obersteuerkolle- guim zum Assessor bei der Oberberg- und Salz- werksdirektion,
, ^' Sekretariatöaccessisten Scheffer beim Ober, sor>ttouegiun! zum Sekretär bei dieser Behörde, und den Hmiptzvllamtskontroleur L itzen ba ur zuCas- ". i"^_^kntmeister in Schwarzenfels zu ernennen; oem Kurfürstlich Hessischen Sekretar Steinbach bei der gemeinschaftlichen Generalinspeklion des Thüringischen Zoll - und Handelsvereins in Erfurt das Pracikat ,,Rechiiungörath„ beizulegen; auch
den LekretarRudolph bei derObersinanzkammer in g -icher Eigenschaft zum Obersteuerkollegium, und den Landmesser Budden in ^reinau aus sein versetzen""^"^^^ Nachsuchen in den Ruhestand zu
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. In Gemaßheit des §. 27 der Deposttenordnung vom 29- September 1823 werden hierdurch Diejenigen, welche dem Justizbeamten Hil d en b ran d in Ramholz, als Depositar des vorhinnigen Kur- fürstlich Hessischen Gräflich Degenfeld-Schönburgi- schen PatrimonialgerichtS Rainholz, Geld oder gel- deswerthe Sachen übergeben und den ordnungsmäßigen Hinterlegungsschein, oder im Falle bereits verfügter Rückgabe die hinterlegten Gegenstände noch nicht erhalten haben sollten, aufgefordert, binnen einer Frist von 3 Monaten ihre des- halbigen Ansprüche bei der unterschriebenen Behörde anzumelden, widrigenfalls der Kurfürstlichen Direktion der Landeskreditkasse in Cassel die Mittheilung gemacht werden wird, daß kein, die Zurückgabe der vom genannten AmtSdepositar gelei-