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Die berechtigten Einwohner der Altstadt werden daher aufgefordert, zwei Mitglieder des Stadtra- thes und vier andere aus ihrer Mitte zu der zu bestellenden Deputation und zugleich für die Veg# teren vier Stellvertreter in dem anberaumten Ter­mine auf persönlich zu übergebenden Wahlzetteln oder mündlich zu Protokoll zu bezeichnen.

Hanau am 7. März 1850-

Der Oberbürgermeister- A. Rühl.

15. Die gegen den ungehorsamen Militairpflichtigen Johannes Plaul aus Niedergründau unter'm 7. v. M- erlassene Edikralladiing wird hierdurch als erledigt zurückgezogen.

Gelnhausen am 4. März 1850.

Kurfürstliches Verwaltungsamt.

B o ch.

16. Die bei der diesjährigen MilitairauShebnng nicht erschienenen und sich bis jetzt auch nicht führten Militairpflichtigen der Altersklasse 1829, als:

1) Georg Theodor Ferdinand Mincke, 2) Mar­tin August Möller, 3) Johann Michael Ernst Schirmer, und 4) Adam Soldan, sämmtlich von Rocenburg; 5) Jakob Baum, 6) Friedrich Gleim, 7) Jakob Gleim, S) Andreas Möller und 9) Wilhelm Scauß , sämmtlich voii Asmuö- hausen; 10) Justus Brell und i L) Adam Klein von Bebra; 12) Heinrich Eckhard von Biann- Hausen; 13) Andreas Gerlach von Gilsershan- fen; 14) Johann Georg Strube von Weiterode; 15) Werner Schäfer von Erpenhaufen; 16) Jo­hann Georg Hell von ErbShaufen; 17) Johs. Schmei von Lichtenhagen; 1») Johann Justus Will von Niederthalhausen; l9) HeinrichGlenn von Oberellenbach; 20) Johannes Müller von Oberthalhausen; 21; Johannes Vipparb, 22) Johannes Römer und 23) Johann Georg Hoh- mann von SeifertShausen; 24) Daniel Lohr von SterkelShausen; 25) Johann Heinrich Schä­fer von Heyerode; 26) Johannes Göpfert und 27) Ewald Kosten von Nenteröhauscn; 28) Mi­chael Heckeroth und 29) Johann Martin Schein von Blankenbach; 30) Daniel Krapf und 3t) Johann Heinrich Krause von Jba; 32) Johs. Bachmann von Obersuhl; 33) bleib Eichhorn von NichelSdorf; 34) Heinrich Brandau und 35) Adam Knoth von Solz; und 36) Wilhelm Georg Küch von Süß,

werden hierdurch gemäß des §. 68 des Rekruti- rungSgesetzes vom 29. September 1848 aufgefor- derc, sich bei Meldung der in den §§. 69 und 70 desselben GesetzeS angedrohten Strafen von 100 Thalern, bzw. sechsmonatlicher Gefängnißstrafe und sonstigen Nachtheilen, noch binnen 3 Mona­ten zur Erfüllung ihrer Militairpflicht dahier zu sistiren.

Alle Polizeibehörden werden zugleich ersucht, die vorbezeichneten ungehorsamen Militairpflichtigen im

BetretungSfalle anzuhalten und anher diriqircn zu lassen.

Notenburg am 28. Februar 1850. Kurfürstliches LcrwaltunqSamt.

F. von Urff.

17. Die Militairpflichtigen, welche bei der diesjäh­rigen Ausnahme nicht erschienen sind und sich auch biö jetzt nicht gestellt haben, namentlich:

1) Friedrich Diegelmann, 2) Johann Paul Heim, 3) Jakob Steinberger und 4) Philipp Zöll, sämmtlich von Hünfeld; 5) Gervasius Baumann von DammerSbach; 6) Valentin Gut- berlet von Haselstein; 7) Johann Adam Held von Kirchhasel; 8) Christoph Herbert von Mit- telaschenbach; 9) Anton Härtung von MorleS; 10) Moses Vevi und 11) Heinrich MannS von Burghaun; 12) Adam Bolzt von Langenschwarz; 13) Johann Martin Bartel von Rothenkirchen; 14) Johann JUö von Schloyau; 15) Johan­nes Wöllhardt von Meisenbach; 16) Peter Wie- gand von Reckrod, werden in Gemäßheit der §§. 68 und 69 des Ne- krutirungsgesetzeö ausgefordert, sich binnen 3 Mo­naten zu Erfüllung ihrer Militairpflicht, bei Mei­dung der gesetzlichen Strafe, dahier zu sistiren.

Hünfeld am 2. März 1850.

Kurfürstliches Verwaltungsamt. M a i e r.

18. Wirthschafts-Nerpaehtung.

Mittwoch den 3. April d. J., Vormittags 10 Uhr, soll im Geschäftslokal der unterzeichneten Behörde die Wirthschaft bei der hiesigen Soolbade- anstalt mit den hierzu neu eingerichteten Lokalitä­ten auf mehrere Jahre unter den im Termin be­kannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich verpachtet werden, was Lusttragenden mit dem Beifügen hierdurch bekannt gemacht wird, daß unbekannte Pachtliebhaber sich vor dem Termine über ihre Qualifikation und Kautionsfähigkeit auS- zuweisen haben. Auch können diePachtbedinguu- gen schon von heute an hier jederzeit eingesehen werden.

Nauheim in der Wetterau am 8. März 1850. Kurfürstliches Salzamt.

F. Schreiber- H a n s m a n n. Avenariu s.

19. Außer dem in der Bekanntmachung vom 5- d-M- genannten Gehölze sollen an demselben Tage weiter 2 Buchen-Werkholzabschimce aus dem Di­strikt Unterwald verkauft werden.

Hanau am 9- März 1850.

Kurfürstliche Renterei- B o e ß e r-

20. Zum nochmaligen Ausgebot des ehemaligen Hofwaschhauses am hiesigen Kurfürstlichen Nesi- denzschloste wird Termin auf

Montag den 18- d. M., Vormittags 10 Uhr,