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sen, sowie 29) Georg Wilhelm Soft, 30) Ste­phan Lipp und 31) Johann Georg Mehrling aus Ostheim

werden, gemäß dem §. 68 des Rekrutirungsge- seßeö vom 29. September 1848, hierdurch aufge­fordert, sich bei Meldung der in den §§. 69 und 70 dieses GeseßeS angedrosieten Strafen und Nach­theile noch binnen 3 Monaten zur Erfüllung ihrer Militairpflicht dahier zu sißiren.

Hanau am 9. Februar 1850.

Kurfürstliches Verwaltungsamt. Rauh.

12. Der Militairpflichtige JeremiaS Kleimenh a- gen, geb. zu Barchfeld am 4. Juni 1829, ist bei der im laufenden Jahre Statt gehabten Militair- auSnahme nicht erschiene» und hat sich auch bis jeyt noch nicht dahier sistirt. Derselbe wird des­halb in Gemäßheit des §. 68 des RekrutirungS- geseyeS vom 29. September 1848 hierdurch aus­gefordert , sich noch binnen 3 Monaten, bei Mei­dung der gesexlichen Nachtheile, zur Erfüllung seiner Militairpflicht dahier zu stellen.

Schmalkalden am 16. Februar 1850. Kurfürstlichts BerwaliungSamt. C o e st e r>

13. Die nachverzeichneten Militairpflichtigen, als:

1) Christoph Hoffesemmer aus Frankershausen, Altersklasse 1828; 2) Heinrich Greif aus Ger­merode, 3) Georg Wilhelm Berneburg aus Weldenhausen, 4) Karl Beck aus Bischhausen, sämmtlich von der Altersklasse 1829; 5) Niko­laus Hildebrandt aus Hoheneiche, Altersklasse 1828; 6) Christian Schäfer aus Hoheneiche, 7) Wilhelm Pfaffenbach aus Schemmern, 8) Joh. Chr. Gotthilf Krämer, 9) Christoph Heukeroth, 10) Chr. Frd. Gustav Krebaum, und 11) I. Christoph Schäfer aus Eschwege, 12) Otikolauö Bäcker aus Nidbawizihausen, 13) Nikolaus Sinkerhagen und 14) Reinhard Schneider aus Reichensachsen, und 15) Wilhelm Sippe! von Schwebda, sämmtlich aus der Alieröklasse 1829; 16) Joh. Hch. Will). Georg Käse aus Wipperode, Altersklasse 1822; 17) H. Chr. Will). Georg Käse aus Wipperode, Altersklasse 1824; 18) Heinrich Richard aus Archfeld, 19) Ludwig Heß aus Breißbach, 20) Karl August Alöller aus Datterode, 2l) Wilhelm Virnau aus Harlcs- hausen, und 22) Heinrich Schröder aus Holz- haulen, sämmtlich aus der Altersklasse 1829; -^banneü Fuchs aus Netra, Altersklasse 1826; 24) Heirngch Beyer aus Röhrda, 25) ^ol)iinn ^M>us Schalles aus Nambach, und 26) Heinrich Wilhelm Knierim aus Wannfried, sämmtlich aus der Altersklasse 1829

W® auf die in Gemäßhen kes §. 50 des Re- rrunrungSgeiexes vom 29. September 1848 er- st^Ustene Vorladung zu der am 5-, 7. und 8- v-

M. dahier abgehaltenen Militairaushebung weder vor demRekrutirungsrathe noch von da an vor dem unterzeichneten Verwallungsamte zur nachträglichen Erfüllung ihrer Militairpflicht sich sistirt haben, werden in Gemäßheit des §. 68 und folg, des er­wähnten Geseßes und des § 45 der Verordnung vom 5- Oktober v. I. aufgefordert, noch binnen

3 Monaten, bei Meldung der im §. 69 deS Re- krutirungSgesetzes angedroheien Strafe von 100 Thlrn- oder sechsmonatlicher Freiheitsstrafe, ihrer Militairpflicht zu genügen.

Sämmtliche Polizeibehörden werden zugleich er­sucht, die verzeichneten ungehorsamen Militair­pflichtigen im Betretungsfalle anzuhalten und an- her dirigiren zu lassen.

Eschwege am 16. Februar 1850.

Kurfürstliches VerwaltungSamt. Stoehr.

14. Es diene hiermit zur Nachricht, daß die Er­hebung der Schalung der Neustadt Hanau pro Ziel Petri 1850 bereits begonnen hat, und an allen Wochentagen von Morgens 8 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr dahier Zahlung ge­leistet werden kann.

Gegen Diejenigen, welche nach dem 15 k. M. noch im Rückstände sind, wird unverzüglich die Pfändung verfügt werden.

Hanau am 22. Februar 1850. Kurfürstliche Renterei.

B o e ß e r.

15. Die Bewerber um eine Unterstützung aus dem Heuß'schen Legate dahier haben ihre dessallsigen Gesuche, unter Anschluß glaubwürdiger Nachwei- sungen über Namen, Alter, Siaird oder Gewerbe, Vermögens- unD Gewerbsverhältnisse, Zweck der nachgesucht werdenden Untersuchung, sowie Be­rechtigung hierzu aus Bestimmung von Johann Kaspar Heuß aus Riederdorfelden, dem Bruder des Stifters, längstens bis zum 15- M ärz d. I. bei der unterzeichneten Behörde einzureichen, da auf später eingehende Bittschriften in diesem Jahre keine Rücksicht genommen werden kann.

Hanau am 16. Februar 1850.

Kurfürstliches Verwaltungsamt.

R a u h.

16. Die zu der diesjährigen Aushebung gehörig vorgeladenen, im AusbebungSrermine aber nicht erschienenen und deshalb für ungehoi lam erklärten Militairpflichtigen von der Altersklasse 1829, bzw. 1^1) Heinrich Bohl von Holzhausen; 2) Va­lentin Bornträger von Rüdigheim; 3) Johan­nes Fischer und 4) Johannes Ried von Schröck; 5) Wilhelm Joseph Becker und 6) Franz Hel- fenritter von Niederklein; 7) Joseph Naßemann und 8) Joseph Weitzel von AUendorf; 9) Hein-