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Gemeinnützige Nachrichten.

Aufruf und Bitte.

Wohl an allen Orten gibt eS eine nicht geringe Anzahl bettelnder, ja schon entehrenden Lastern erge- bener Kinder, die, zum Theil elternlos, zum Theil gottlosen Eltern angehörend, den traurigen Beweis liefern, daß auch reichlich dargebotene Almosen den Schaden unserer Zeit nicht zu heilen vermögen, wenn nicht unter GotteS Segen durch liebreiche Pflege die Kinder am Herzen gebessert unk an ein arbeitsames und thätiges Leben gewöhnt werden. Die schon seit fünf Jahren zu Rengshausen bestehende RettungS- anstalt für verwahrloste Kinder verfolgt dies hohe Ziel, indem sie 60 solcher Kinder als ihre Zöglinge erhält. Es werden in dieselbe vom sechsten Lebens­jahre-an solche Kinder ausgenommen, welche arm oder elternlos theils bettelnd sich umhertreiben, theils wirklicher Bergehen sich bereits schuldig gemacht haben, und weil sie in ihrer Heimath weder gebessert noch erzogen werden können, der menschlichen Gesellschaft zur Last und zum Aergerniß werden. Dieselben ge­nießen jede nöthige leibliche Pflege, empfangen einen angemessenen Religions- und Elementarunterricht und werden zu nützlichen Arbeiten in HauS, Garten und Feld, wie auch zum Erlernen von Handwerken angehalten. In besonderen Fällen wird ihnen selbst nach ihrer Entlassung zu aller Zeit eine freundliche Zufluchtsstätte in der Anstalt dargeboten. Zur Er­ziehung und zum Unterrichte der Zöglinge sind hin­reichende Kräfte gewonnen, indem die Anstalt gegen­wärtig zwei Lehrer, zwei Lehrerinnen und sieben Geholfen hat. Die Kinder sind nach Alter und Geschlecht in fünf Familien von je 12 abgetheilt. Jede dieser Familien hat ihre eigene für sich abge­schlossen, Wohnung und ihren eigenen Vorsteher, beziehungsweise ihre eigene Vorsteherin. Der Vor­steher hat aus die ihm übergebenen Kinder seiner Familie eine unausgesetzte erziehende Thätigkeit aus- zuüben. Die zu einer Familie gehörigen Kinder ha­ben sich als Bruder und Schwestern anzusehen. Der Familienvorsteher ißt und schläft in seiner Wohnung mit seinen Kindern zusammen und sorgt für alle ihre leiblichen Bedürfnisse; er sendet sie zur bestimmten Stunde zur Schule und Hausandacht in das Haupr- stkbaude und verrichtet mit ihnen die Arbeiten, zu we cheu er sie innerhalb oder außerhalb des HauseS anleitet. Die Leistungen und Erfolge der Anstalt sind bis dahin sehr erfreulich gewesen. In jedem .zahre ist eine Anzahl von Zöglingen wohl unterrichtet entlassen und nach empfangener Konfirmation zum Theil dem Handwerkerstände überleben worden. Fast an allen Kindern , wenn sie eine Zeit lang der An- sialt angehorten, ist bisher eine wirkliche Besserung ihres Lebens bemerkt worden. Alle von den Kurfürstlichen hohen Verwaltungsbehörden angeordneten jährlichen Visitationen haben, namentlich in Beziehung auf

die Schule, günstige Ergebnisse geliefert, weshalb sich die Kurfürstliche Regierung auch mehrmals ver­anlaßt sah, die wohlthätige Anstalc durch öffentlichen Erlaß im Provinzial-Wochenblatte mit anerkennender Erwähnung ihrer Leistungen der allgemeinen Theil­nahme zu empfehlen.

Die vielen und dringenden Anmeldungen zur Auf­nahme von Kindern lassen eine Erweiterung der An­stalt sehr wünschen, um letztere dadurch immer ge­meinnütziger zu machen; indessen reichen die derma- ligeN Mittel dazu wicht aus und wir haben deshalb mit tiefem Schmerze schon manches Kind seinem Elende überlassen müssen-

Den Freunden armer verwahrloseter Kinder wollen wir daher recht bringend die Bitte ans Herz legen, daß sie die Anstalt durch freundliche Liebesgaben oder auch durch zinsfreie Vorschüsse, über welche Aktien von 5 bis 25 Thalern mir vierteljähriger Kündigungs­frist ausgegeben werden, unterstützen mögen. Die Unterzeichneten sind zu deren Empfangnahme jeder­zeit bereit und in dem jährlich erscheinenden Berichte wird über die Verwendung der gesammten Einnahme öffentlich Rechenschaft abgelegt.

Gott der Herr möge jedem fröhlichen Geber den Segen schenken, welcher Dem verheißen ist, der die Hungrigen speiset, die Nackten kleidet und die Ver­lornen sucht.

Cassel am 15- Februar 1850.

Der Vorstand der RettungSanstalt für ver­wahrloste Kinder zu Rengshausen.

v. Meyer. Lohr. Rausch-

Ueber die Mästung des Rindviehs in Ver- schlägen mit Lelnsamenmehl-Mischnngen.

(Aus d. landw. Zeit. für Kurheffen, l. Quartalhest 1849.)

(Fortsetzung aus Nr. 8 d. Bl.)

GraS, Klee, Heu und Stroh müssen auf der Häckselmaschine sämmtlich zu Häcksel geschnitten werden; den Leinsamenschleim bereitet man durch Einrühren des Mehls in die erforderliche Menge kochenden Wassers, in dem Verhältniß von einem Pfund Mehl auf vier Quart Wasser, oder in größe­rem Maßstabe von einem Eimer voll Mehl auf sechs Eimer voll Wasser. Der Schleim ist in weni­gen Minuten fertig- In den bereitstehenden Zuber wird nun eine Menge Häcksel geschüttet, der Leur- samenschleim darüber gestillt und mit einer Forke gleichzeitig schnell gerührt und umgekehrt. Dann fügt man mehr Häcksel und mehr Schleim hinzu, setzt das Umrühren fort und stampft die Mischung hierauf fest, bis Alles gut gemischt ist und eine feste Masse bildet. Man bedeckt nun das Gefäß, bis sich die Masse durch die eigene Wärme erhitzt, und so­bald sie hinreichend abgekühlt ist, gibt man sie dem Vieh; zu lange darf man sie jedoch nicht stehen 7