Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

200

Sohn, aus Rothenkirchen; 5) Johann Jlls, des Heinrich Jlls Sohn, aus Schlotzau, deren Aufenthaltsorte dermalen hierselbst unbekannt find, werden als Angezeigte zur mündlichen Ver« Handlung in der Anzeigesache wegen Nichterschei­nens bei der diesjährigen Militairausnahme auf den 14. k. M.,

Vormittags 10 Uhr, in das Sitzungszimmer deö hiesigen Justizamts mit dem Bedeuten vorgeladen, daß sie nach §. 55 des St. P. G- vom 31. Oktober 1848 im Falle ihres Ausbleibens auf erfolgenden Antrag verur- theilt und sodann steckbrieflich verfolgt werden.

Burghaun am 16. Februar 1850.

Die Staatsbehörde bei hiesigem Justizamte.

Glück, k. A.

23. Langenselbold. Geschäftsordnung, bei Kurfürstlichen Justizamte Langenselbold.

Zur Kenntniß der Betheiligten wird hiermit nachstehende, vom 1. März 1850 an eintretende, mit den betreffenden Behörden, da wo es erfor­derlich, vereinbarte Geschäftsordnung gebracht:

I. Von ben Arbeitstagen in der Woche ist bestimmt, jeder

Montag für untergerichtliche Strafsachen, Dienstag für freiwillige Gerichtsbarkeit,

Mittwoch für minderwichtige Rechtssachen, Donnerstag für erwachsene Rechtssachen,

Freit a g für Bormundschafts- und Ehesachen, Sonnabend

für obergerichtliche Untersuchungssachen.

II. Jeder letzte Montag und falls dieser ein Feiertag, jeder vorletzte Montag im Monat ist zur Abhaltung der Forstbuß - re. Sachen bestimmt.

III. Zeugenverhöre und Zwangsversteigerungen werden nach Bedürfniß und Gelegenheit unter die Wochentage vertheilt.

IV. Die Kontumazirzeit tritt ein:

a) in Civilrechtssachen nach Ablauf einer Stun­de, von der zum Erscheinen bestimmten Zeit an gerechnet,

I>) in andern Sachen mit dem Eintritte der be­stimmten Zeit, und

c) in Ermanglung einer Zeitbestimmung, nach beendigtem Amtstage.

V. Die Dauer der Gerichtssitzungen (AmtStage) währt regelmäßig von 8 Uhr Morgens bis 1 Uhr Mittags.

Spätere Anmeldungen (Eilfälle ausgenommen) können auf Beförderungen am nämlichen Tage nicht rechnen.

Langenselbold am 8. Februar 1850.

Kurfürstliches Justizamt. Menz.

24. S a lm ü n st e r. Clemens F i sch e r und Joseph Hau vonSalmünster sind in einer dahieranhän­gigen Untersuchung als Auskunftspersonen zu ver­nehmen, und werden, da deren Aufenthalt un­bekannt ist, hiermit öffentlich aufzefordert, sich zum Zweck ihrer Vernehmung dahier zu stellen.

Salmünster am 13. Februar 1850.

Kurfürstliches Justizamt.

U d e t.

vt. Simon.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 16. Februar 1850.

Der Staatsprokurator.

S ch ü l e r.

25. H a n a n. Der Maurermeister Alexander Sch ap- pel dahier hat die öffentliche freiwillige Verstei­gerung nachfolgender, in der Gemarkung der Alt­stadt Hanau gelegenen Immobilien, als:

B r a n d v e r s i ch. - 9t r. 4 0:

1) Pmb. 119. 1 V. 1| R. ein Wohnhaus, ein kleiner Seitenbau und eine geringe Stallung vor dem Frankfurter Thor, an der Straße, neben Christian Wachter.

Baum« und G r a s g a r t e n :

2) Pmb. 119. 1 V. lh N. in der Gewann Nr.

11, neben Daniel Wachter und Johann Christian Wachter, beantragt, und ist zu deren Ausgebot Termin auf

den 1 1- März d. I.,

Morgens 10 Uhr, anberaumt worden, wozu Kaufliebhaber eingela- den werden.

Hanau am 11. Februar 1850.

Kurfürstliches Landgericht. Silier.

vt. Melker.

26- Nückin gen. In Sachen des Moses Oppen- heimer von Aiekerrodenbach, Klägers, gegen den Ortsbürger Ludwig Kaufmann von Rückingen, Verklagten, Forderung betreffend, ist der Verkauf nachstehender, auf den Namen des Verklagten eingetragenen Immobilien, als:

L H a u S- u n b Hofraithe:

1) Dtr. 61. ein halbes nachbarscb afrlich es W ohn- hauS mit halber Scheuer, Biehstallung und'Gärt- chen, neben Philipp Maisch und Wilhelm Leh­man n.

H. A ck er g u r:

2) 2 V. auf der Grude, neben Wilhelm Lehman» ;

3) t B. in der Hadergasse, neben demselben; 4)

1 V. auf dem Irrlichts seid, neben demselben; 5) 2 B. auf dem Neuenfeld, neben Philipp Biuvrim. IU. Wiese:

6) 1 M. Nachbarwiese in der mit (elften Gewann, neben Peter Ludwig 2r., erkannt, und zu dessen Vollziehung erster VerkaufS- termin auf