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anstatt der umgangenen Verkaufstermine anderweit erster Verkaufstermin auf
den 1 4- März I. I., eventuell zweiter und dritter auf den 11. April L I. und den 1 0- M a i L I., jedesmal Nachmittags 2 bis 4 Uhr, in das GerichtSlokal anberaumt.
Etwaige weitere Hypothekargläubiger haben ihre Ansprüche im ersten Verkaufstermine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und alsbald zu begründen.
Langenselbold am 24. Januar 1850.
Kurfürst!. Hessisches Justizamt.
M e n z.
vt. Scherer.
6. Fechenheim. In Sachen des Simon Grünebaum von hier, Klägers, gegen Philipp Heck 2r. von Fechenheim, Verklagten, wegen Schuld, ist der Zwangsverkauf der nachbeschriebenen, dem Verklagten zugehörigen Immobilien:
1) Pmb. 503. 154 R. ein Wohnhaus und Hofraithe, nebst Garten, die untere Etage, in der langen Gasse, neben Johannes Puth; 2) Pmb. 277. 14| R. hinter dem Langenberg, geschlitzt, neben Konrad Klee sen. und Miterben; 3) Pmb. 98. 39 R. in der rothen Erde, neben Valentin Heck und Friedrich Craß; 4) Pmb. 93. 6 N. am Hemrichs- graben, neben Heinrich Craß; 5) Pmb. 526. 1 R. in den Krautgarten, neben Michael Heitel und Heinrich Kaiser 2., erkannt, und zur Vollziehung desselben erster Verkaufstermin auf
den 20. März L I., eventuell zweiter VcrkausStermin auf
den 19. April und dritter Verkaufstermin auf
den 17. M a i l. I-, jedesmal Vormittags 11 Uhr, der erstere vor hiesige GerichtSstelle, die beiden anderen in das Gemeindslokal zu Fechenheim anberaumt, welches mit dem Anfügen hierdurch bekannt gemacht wird, daß etwaige sonstige Pfandgläubiger ihre Ansprüche im ersten Verkausster- mine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen haben.
Bergen am 23. Januar 1850.
Kurfürstliches Justizamt. Klin ck e r fu e S.
vt. Avenarius.
7- Hüttengesäß. In Sachen des Advokaten Wilhelm Bauscher von Hanau, Klägers, gegen den Ortsbürger Konrad Habermann 5r. und dessen Ehefrau, Margaretha, geb. Jtt, zu Hütten« gejäß, Beklagte, Hypothekforderung betteffend,
sind zum Verkaufe der auf den Namen der Beklagten eingetragenen Immobilien, als:
Hofraithe:
1) Nr. 102. ein Wohnhaus, nebst ^ Scheuer, neben Wilhelm Eyring.
Aecker im Unterfeld:
2) 23 N. auf der Eckenbach, neben Philipp Neid- hardt; 3) 1 V. 4| R. vorm Jungenwald, neben Adam Euler; 4) 21 R. über der langen Weide, neben Philipp Schneider.
Im O b er fe l d:
5) 23| R- im Weiber, neben Adam Euler; 6) 1 auf der Langenbäune, neben Pfarracker; 7) 25| R. stößt aus die Hirschlache, die Anwand.
Im Ge lnhä userfe ld:
8) 31 R. auf der Hohl, neben Philipp Neidhardt;
9) 26| N. auf dem Riedacker, neben Adam Euler; 10) 1 V. im Griebengrund, neben Heinrich Jakob.
Garten:
11) 3| R- am Hartengrund, neben Kaspar Neidhardt; 12) 7 N. zwischen Bachen, neben Philipp Reidel; 13) 2 R- im Hartengrund, neben Kaspar Neidhard; 14) 3 R- in der Taubersbach, neben Philipp Schneider, anstatt der umgangenen Verkaufstermine anderweit zweiter auf
den 7. März [. J., eventuell dritter auf
den 4. April f. I.,
jedesmal Nachmittags von 2 bis 3 Uhr, in das Gerichtslokal anberaumt.
Etwaige weitere Pfandglaubiger haben ihre Ansprüche, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils , bzw. Benachrichtigung auf eigene Kosten, in diesem Verfahren anzumelden und alsbald gehörig zu begründen.
Langenselbold am 31- Januar 1850.
Kurfürst!. Hessisches Justizamt. M e n z.
8.
vt. Scberer-
Langenselbold- Nachstehender Vertrag der israelitischen Gemeinde zu Langenselbold:
„Die hiesige Gemeinde hat nach der in [2] in Abschrift Vergebenen Schuld - und Pfandver- schreibung i d. 30. August 1831 von dem Bäcker Adam Maurer in Hanau ein Darlehn von 350 fl. entliehen. Der Backer Adam Maurer ist gestorben, und ist die Hypothek bezahlt, wie die von dessen Wittwe unter der in [2] ausgestellten Quittung barthut.
Die Löschung der Hypothek kann jedoch nicht erfolgen, da die Originalhypothek abhanden gekommen.
Ich stelle daher den Antrag mit Bitte: die Ediktalien zu verfugen, hierauf die Morti- fikation der Urkunde zu erkennen und die Lö-