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anstatt der umgangenen Verkaufstermine ander­weit erster Verkaufstermin auf

den 1 4- März I. I., eventuell zweiter und dritter auf den 11. April L I. und den 1 0- M a i L I., jedesmal Nachmittags 2 bis 4 Uhr, in das GerichtSlokal anberaumt.

Etwaige weitere Hypothekargläubiger haben ihre Ansprüche im ersten Verkaufstermine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. Benachrich­tigung auf ihre Kosten, anzumelden und alsbald zu begründen.

Langenselbold am 24. Januar 1850.

Kurfürst!. Hessisches Justizamt.

M e n z.

vt. Scherer.

6. Fechenheim. In Sachen des Simon Grü­nebaum von hier, Klägers, gegen Philipp Heck 2r. von Fechenheim, Verklagten, wegen Schuld, ist der Zwangsverkauf der nachbeschriebenen, dem Verklagten zugehörigen Immobilien:

1) Pmb. 503. 154 R. ein Wohnhaus und Hof­raithe, nebst Garten, die untere Etage, in der langen Gasse, neben Johannes Puth; 2) Pmb. 277. 14| R. hinter dem Langenberg, geschlitzt, neben Kon­rad Klee sen. und Miterben; 3) Pmb. 98. 39 R. in der rothen Erde, neben Valentin Heck und Friedrich Craß; 4) Pmb. 93. 6 N. am Hemrichs- graben, neben Heinrich Craß; 5) Pmb. 526. 1 R. in den Krautgarten, neben Michael Heitel und Heinrich Kaiser 2., erkannt, und zur Vollziehung desselben erster Ver­kaufstermin auf

den 20. März L I., eventuell zweiter VcrkausStermin auf

den 19. April und dritter Verkaufstermin auf

den 17. M a i l. I-, jedesmal Vormittags 11 Uhr, der erstere vor hiesige GerichtSstelle, die beiden an­deren in das Gemeindslokal zu Fechenheim anbe­raumt, welches mit dem Anfügen hierdurch be­kannt gemacht wird, daß etwaige sonstige Pfand­gläubiger ihre Ansprüche im ersten Verkausster- mine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nach­theils, bzw. Benachrichtigung auf ihre Kosten, an­zumelden und zu begründen haben.

Bergen am 23. Januar 1850.

Kurfürstliches Justizamt. Klin ck e r fu e S.

vt. Avenarius.

7- Hüttengesäß. In Sachen des Advokaten Wilhelm Bauscher von Hanau, Klägers, gegen den Ortsbürger Konrad Habermann 5r. und dessen Ehefrau, Margaretha, geb. Jtt, zu Hütten« gejäß, Beklagte, Hypothekforderung betteffend,

sind zum Verkaufe der auf den Namen der Be­klagten eingetragenen Immobilien, als:

Hofraithe:

1) Nr. 102. ein Wohnhaus, nebst ^ Scheuer, neben Wilhelm Eyring.

Aecker im Unterfeld:

2) 23 N. auf der Eckenbach, neben Philipp Neid- hardt; 3) 1 V. 4| R. vorm Jungenwald, neben Adam Euler; 4) 21 R. über der langen Weide, neben Philipp Schneider.

Im O b er fe l d:

5) 23| R- im Weiber, neben Adam Euler; 6) 1 auf der Langenbäune, neben Pfarracker; 7) 25| R. stößt aus die Hirschlache, die Anwand.

Im Ge lnhä userfe ld:

8) 31 R. auf der Hohl, neben Philipp Neidhardt;

9) 26| N. auf dem Riedacker, neben Adam Euler; 10) 1 V. im Griebengrund, neben Heinrich Ja­kob.

Garten:

11) 3| R- am Hartengrund, neben Kaspar Neid­hardt; 12) 7 N. zwischen Bachen, neben Philipp Reidel; 13) 2 R- im Hartengrund, neben Kas­par Neidhard; 14) 3 R- in der Taubersbach, ne­ben Philipp Schneider, anstatt der umgangenen Verkaufstermine ander­weit zweiter auf

den 7. März [. J., eventuell dritter auf

den 4. April f. I.,

jedesmal Nachmittags von 2 bis 3 Uhr, in das Gerichtslokal anberaumt.

Etwaige weitere Pfandglaubiger haben ihre An­sprüche, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nach­theils , bzw. Benachrichtigung auf eigene Kosten, in diesem Verfahren anzumelden und alsbald ge­hörig zu begründen.

Langenselbold am 31- Januar 1850.

Kurfürst!. Hessisches Justizamt. M e n z.

8.

vt. Scberer-

Langenselbold- Nachstehender Vertrag der israelitischen Gemeinde zu Langenselbold:

Die hiesige Gemeinde hat nach der in [2] in Abschrift Vergebenen Schuld - und Pfandver- schreibung i d. 30. August 1831 von dem Bäcker Adam Maurer in Hanau ein Darlehn von 350 fl. entliehen. Der Backer Adam Mau­rer ist gestorben, und ist die Hypothek bezahlt, wie die von dessen Wittwe unter der in [2] ausgestellten Quittung barthut.

Die Löschung der Hypothek kann jedoch nicht erfolgen, da die Originalhypothek abhanden ge­kommen.

Ich stelle daher den Antrag mit Bitte: die Ediktalien zu verfugen, hierauf die Morti- fikation der Urkunde zu erkennen und die-