Wochenblatt
für den Verwaltungsbezirk Hanau.
Hanau, Donnerstag den TL. Februar 1850»
ßrueiin 11 ngen und Befördernnsten.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst.haben aller» gnädigst geruhet:
den Generalmajor Schirmer, Kommandeur der 2. Jnfanteriebrigade, von der Stelle eines ersten Kommandanten der Residenzstadt Cassel zu entbinden.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:
dem Messerschmiedmeister Marimilian Warm« bold zu Cassel das Prädikat „Hofmefferschmied" zu verleihen. __________
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:
dem Assistenzarzt Dr. Wenderoth vom zweiten Infanterieregiment den nachgesuchten Abschied zu bewilligen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:
ben Hauptinanu von Hohenhausen vom 2. Infanterieregiment als Major mit Pension auSschei- den zu lassen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Im Laufe dieses Monats werden die Landbeschäler zum Bedecken der mit Zulaßscheinen versehenen Stuten nach den verschiedenen Stationen abgeführt, wovon die Pferdezüchter hierdurch in Kenntniß gelebt werden.
Cassel am 2. Februar 1850.
Kurfürstliche Landgestüt-Direktion- Kraft Auftrags:
von Eschstruth, Oberstlieutenant.
2- In Gemäßheit eines Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums soll nach dem Eingehen der Kasseler Lotterie die bisher in Kurhessen noch allein geduldete Frankfurter Lotterie nach Beendigung des dermalen im Gange befindlichen 117. Lotteriespiels ferner nicht mehr zugelassen werden, und es ist das Erforderliche verfügt worden, daß nach Ablauf der gedachten 117. Frankfurter Lotterie so wenig die nach §. 1 des Staatsministerial-Aus- schreibens vom 8. Mai 1824 erforderliche Ermächtigung zur Uebernahme von Haupikollekturen, als die nach §. 2 desselben erforderliche Erlaubniß zur Führung von Unterkollekturen zu der Frankfurter Lotterie ferner ertheilt werden, bzw. daß, insofern etwa Einzelnen die Unterkollektur auf längere Zeit als auf die Dauer der dermaligen 117. Frankfurter Lotterie erlaubt worden sein sollte, diese Erlaubniß zurückgezogen werde.
Ich bringe dieses hiermit zur allgemeinen Kenntniß.
Zugleich weise ich die Polizeibehörden an, für Verhütung des demnach allgemein unerlaubten Lottcriespielenö und Verkaufens von Lotterieloosen sowie in Uebertretungssällen -für Einleitung der gerichtlichen Bestrafung nach den bestehenden Straf- geseyen Sorge zu tragen.
Hanau am 7. Februar 1850- Der Bezirködirektor.
Rothe.
3. Durch Beschluß des Bezirksraths für den oberen Verwaltungsbezirk Hanau sind in der Rettungs- anstalt zu RengShausen 10 Stellen für verwahrloste Kinder aus dem hiesigen Bezirke in der Weise fundirt worden, daß für jedes der gedachter Anstalt zur Pflege und Erziehung zu übergebende Kind aus der Bezirkskasse 10 bis 20 Thlr. bewilligt werden sollen,