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Stadtsekretar Blum und Goldarbeiter Schönfeld belesene Wohnhaus mit Garten und Hintergebäude Nr. 444 verkauft werden, und ist hierzu Termin auf
den 18. März l. I., eventuell zweiter und dritter auf den 15. April und den 1 4. Mai l. I., jedesmal Vormittags 10 Uhr, hierher an Gerichtsstelle angeseyt worden.
Kaustiebhabern wird solches hiermit zur Nach- richt, etwaigen Hypothekargläubigern aber mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, ihre Forderungen im ersten Termine, neben Vorlage der entsprechenden Urkunden hierüber, bei Meldung der Ausschließung, resp. Benachrichtigung von dem Verfahren auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen.
Hanau am 2t- Januar 1850.
Kurfürstliches Landgericht.
Giller.
vt. Molter-
7. Fulda. Auf Antrag des Kurators der ruhenden Erbschaft werden die unbekannten Erben deS am 1. Mai v. I. in Birstein verstorbenen, in dem dahier garnisonirenden Kurhessifchen zweiten Infanterieregiment als Premierlieutenant gestandenen Ernst Wilhelm Cäsar von Diemar, sowie auch alle Diejenigen, welche ForderungSansprüche an diesen Nachlaß zu machen haben, aufgefordert, ihre Ansprüche in dem auf
den 22. Februar l. I.,
Morgens 9 Uhr,
anberaumten Termine anzumelden und zu begründen , sich auch über die Erbschaftsantretung oder Ausschlagung sowohl, als auch über die Vollständigkeit des aufzunehmenden Inventars zu erklären.
Fulda am 21. Januar 1850.
Kurfürstliches Landgericht-
Göß m a n ii.
vt. Wille-
8. Enkheim. In Sacken des Daniel Cornet in Bornheim, Klägers, gegen Philipp Fir und dessen Ehefrau, Bernhardine, geb. Günther, in Enkheim, Verklagte, hypothekarische Forderung betreffend, wird zur Vollziehung des bereits durch Verfügung vom 5. November v. J. erkannten Zwangsverkaufs der dem Kläger verpfändeten Immobilien, mit Beziehung auf die in dem BezirkS- Wochenblatt Nr. 47, 48 und 49 v. I. erlassene öffentliche Bekanntmachung, anderweiter erster VerkaufSlermin auf
deut 8. Februar, eventuell zweiter Verkaufscermin auf d e n 19. M arz und dritter auf
den 1 9. A p ri l k. I., jedesmal Vormittags 11 Uhr,
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und zwar der erstere an hiesige Gerichtsstelle, die beiden andern in daS Emmerich'sche Gasthaus zu Enkheim anberaumt, welches mit dem Anfügen hierdurch bekannt gemacht wird, daß etwaige Pfandgläubiger ihre Ansprüche im ersten Verkaufs- termine, beiMeidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. der Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzuzeigen und zu begründen haben.
Bergen am 14. Januar 1850.
Kurfürstliches Justizamt. Klinckerfues.
vt. AvenariuS.
9. E l in. Auf den Antrag eines Pfandgläubigers sollen dem Johannes Sauer aus Elm folgende, in der dastgen Gemarkung gelegene Immobilien, als:
E r b g ü t c r, Haus und Hofraithe
B r a n d v e r si ch e r u n g S«N r. 33;
1) Nr-Mßb.429. g. | M- 18 R. Haus und Hofraithe , Scheuer, Stallung, Mühlbau, Baum- und Graö- garten hinter der Mühle, neben dem Mühlwehr, dem gemeinen Weg, dem Wasser und Adam Rüb.
Garten:
552- g. 30 R. 2 S: ein halber Banm- garten hinter seinem Haufe, neben Johannes Gerlach, Bauer, und Adam Rüb;
252- f. 32 R. 0 S- auf der Gold- kaute, neben sich selbst und Johannes Gerlach, Bauer, und der Gemeinde.
Wiesen:
283- s. 4; M. 3t R. 4 S- im alten Flohr, neben Johannes Gerlach und dem Gememdswalde;
101. m. 2 Dl. 37 91. 1 S- die neue Wiese, neben Friedrich Blum beiderseits;
— m. U M- im Eckels, neben feinem Acker und Johannes Gerlach, Bauer.
Ackerfeld:
444. g. 3 M- 14 R. 4 S- ein halber Äcker auf'm Breitenfeld, neben der Trift und Gottfried Wied;
331. g. l M. 32 R- 8 S im Ek- kels, neben feiner Wiese und seinem Dehuischen Acker;
262- sch. U M. lOR. 1 S-l am
1| „ 10 ,f 1 „ s Weinberg, neben Andreas Pfaff und Kaspar Gerlach;