Einzelbild herunterladen
 

t^VlWMk'VVV^W'Vl

1850.

wtumwuw

WW ochenblatt

für den Verwaltungsbezirk Hanau

Hanan, Donnerstag den 14» Februar L8»O.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Oberinspektor Z c i sse in Marburg als AmtS- vorstand und ersten Beamten zum Slcueramle zu Wannfried, und

den Steueramtsrendanten D e n h a r d in Wannfried zum Hauptsteueramie dahier in gleicher Eigenschaft zu versetzen; auch

den Hauptamtsrendanten H in kelb ein dahier zum Oberinspektor des Haupt- und Provinzial - Steuer­amts zu Marburg zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Amtswundarzt, praktischen Arzt und Geburts­helfer Dr. Heinrich Groll zu Amöneburg zum Phy- sikus und Amtswundarzt für das Amt Amöneburg, mit vorläufiger Beibehaltung der Amtswundarztstelle für das Amt Kirchhain zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Bezirksdireklvr Rang zuFulda zugleich zum Kurator der Landeöbiblwthek daselbst zu bestellen.

Allgemeine Verfügungen der Ollekdehörden.

1. In Gemäßheit des §. 27 der Tepositenerdiiung yem 29- September 1823 werden hierdurch Die- lemgen, welche dem Justizbeamten Menz in Romsthal, in seiner Eigenschaft als Depositar des Kurhessischen Frei herrlich von Hucreu'fchen Pa- trunonialgerichtS zu Romsthal, Gelder oder gel-

deswerlhe Sachen zur Aufbewahrung übergeben und den ordnungsmäßigen HinterlegungSschein, oder im Falle bereits verfügter Herausgabe die hinterlegten Gegenstände noch nicht erhalten haben sollten, aufgefordert, ihre deShalbigen Ansprüche binnen einer Frist von 3 Monaten bei der unter­schriebenen Behörde anzumelden, indem sonst der Kurfürstlichen Direktion der Landeskreditkasse in Cassel die Mittheilung gemacht werden wird, daß fein, die Zurückgabe der vom genannten Depositar gestellten Dienstbürgschaft hindernder Anspruch ge­schehen sei.

Hanau am 22- Januar 1850.

Kurfürstliches Obergericht, OrdnungSkammer- M a ck e l d e y:

2. Im Laufe dieses MonatS werden die Landbe- schaler zum Bedecken der mit Zulaßscheinen ver­sehenen Stuten nach den verschiedenen Stationen abgeführt, wovon die Pferdezüchter hierdurch in Kenntniß gesetzt werden.

Cassel am 2- Februar 1850.

Kurfürstliche Landgestüt-Direklion.

Kraft Auftrags:

von Eschstruth, Oberstlieutenant.

3. Durch Beschluß Kurfürstlichen Ministeriums deS Innern vom 30- Januar d. F. ist die obere Ver­waltung und Kollatur deS von Barthcld'fchen Be- nesiziums für Studirende dem Bezirksvorstände zu Hersfeld, in dessen Bezirk das Vermögen die­ser Stiftung sich befindet, übertragen worden. Ich bringe dieses zur öffentlichen Kenntniß.

Cassel am 2. Februar 1850.

Der Bezirksdirektor für den oberen Verwal­tungsbezirk Cassel.

Sezek orn.

vt. Badenhausen.