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Es wird dieses mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß sonstige Hypothekargläubiger ihre Pfandrechte an dem zu versteigernden Grund­stück im (ersten Versteigerungötermine, bei Mel­dung des Ausschlusses von diesem Verfahren', be­züglich der Benachrichtigung des ausbleibenden, Gläubigers auf seine Kosten, zu Protokoll anzu- zeigen und zu begründen haben.

Wachtersbach am 17. Januar 1850.

Kurfürstliches Justizamt. Henning, v. A.

vt Kühles.

40. Steinau. Wegen hypothekarischer Schuld sollen folgende, dahier und in hiesiger Flur gele­gene Immobilien, nämlich:

a) dem Schreiner Bernhard Gelhaar dahier gehörig:

1) Pag. 44. Mßb. 5 R. ein halbes Wohnhaus nebst Hofraithe an der Straße, neben Nikolaus Gelhaar und dem Wirths­haus zum Schwanen;

2) 43. 1 R. von einem Haus, nebenPe- ter Kehrn, welches jetzt Scheuer und Ltallung ist;

3) Suppl. Mssg. VII. 35. 1 M. Acker im Pop- pen, neben Peter Knobeloch und Nikolaus Creß;

b) auf den Namen Nikolaus Gelhaar jun. katastrirt:

4) Pag.. Mßb. 1 M- Acker am LorderburgelS, zwischen Nikolaus Amend und Pe­ter Traband.

Wiesen:

5) Best Mssg. Hauptriß VII. 6- 3V- 2 R. 46 S- in der Pfeiffersheeg, zwischen Nikolaus Gelhaar und Peter Creutz;

6) Best Mssg- Haupttiß VII. 7. 3 V. 2R. 46 S. daselbst, zwischen Ersteren und

Urban Müller, zwangsweise verkauft werden, und es ist dazu er­ster Termin auf

den 2 9- März, eventuell zweiter auf

den 2 6. April uud dritter auf

den 24. Mai d. I. , jedesmal Nachmittags 2 Uhr, hierher bestimmt worden-

In dem ersten dieser Termine haben weitere Hypothekarglaubiger ihre Ansprüche, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. der beson­deren Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumel- den und zu begründen.

Steinau am 1. Februar 1850.

Kurfürstliches Justizamt.

M ü lh a u se-

vt. Keitz.

41. Hüttengesaß. In Sachen des David Dku- menthal von Hüttengesäß, Klägers, gegen den OrtSbürger Heinrich Barthel von hier, Beklag­ten, Forderung betreffend, sind zum Verkauf- der auf den Namen des Beklagten eingetragenen Im­mobilien , als:

W e i e r t s f e l d:

1) Pag. 225. 20 N. in der Nußbaune, neben Philipp Lerch; 2) Pag. 559. 1 V. 23 R- hinter der Obermühl, neben Anton Fuchs.

U n t e r f e l d :

3) Pag- 460. 33 R- im Zehntenfrei, »eben Bar- thel; 4) Pag- 545. 17 R- bei der WolfSkaute, neben Johannes Fuchs; 5) Pag. 361. 37 R. am Diebacher Weg, neben Wilhelm Fuchs.

Wiesen:

6) Pag- 112. 26 R. an der Bette, stößt auf die Kinzig, neben Heinrich FuchS; 7) Pag. 113. 15 R- an der Bette, neben Barthel.

Weinberge:

8) Pag- 253. 11 R- am Kauß, neben Johannes Faust; 9) Pag. 243. 13 R- in der Mehltausche, neben demselben; 10) Pag, 236. 12 R. daselbst, neben gnädigster Herrschaft, anstatt der umgangenen VerkaufStermine ander­weit erster Verkaufötermin auf

den 1 4. März L I., eventuell zweiter und dritter auf O

den 11. April l. I. und

d e n 10- M a i l- I., jedesmal Nachmittags 2 bis 4 Uhr,

in das Gerichtslokal anberaumt-

Etwaige weitere Hypothekargläubiger haben ihre Ansprüche im ersten Verkaufstermine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. Benachrich­tigung auf ihre Kosten, anzumelden und alsbald zu begründen.

Langenselbold am 24. Januar 1850.

Kurfürst!. Hessisches Justizamt.

M e n z.

vt. Scherer-

42. Wache n buche n. In Sachen des Andreas Zeh zu Windecken, Klägers, gegen den Johannes Bar zu Wachenbuchen, Beklagten, soll i^m Be­klagten nachstehendes, in der Feldmark von Wa­chenbuchen belegeneS Grundstück, als:

Acker im Feld gegen Hochstadt:

Pmb. 290. 1 V- 24 R- an der Heuenberger

Hohl, neben Heinrich Hübenthal, zwangsweise verkauft werden.

Hierzu ist VerkaufStermin auf

den 5. A p r i l l. I., eventuell zweiter und dritter auf den 3. und 31. Mai l. I-, jedesmal Vormittags 10 Uhr, hierher an Gerichtsstelle angesetzt worden, wovon Kaufliebhaber hierdurch in Kenntniß gesetzt werden.