153
des gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. der Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und alsbald gehörig zu begründen.
Langenselbold am 16. Januar 1850. Kurfürstliches Justizamt.
M e n z.
vt. Scherer-
30 . Rücking en. Auf den Antrag des Kaufmanns Georg Osius jun. und der Elise OsiuS in Hanau, Kläger, gegen den Ortsbürger Georg Schad t und dessen Ehefrau, Marie, geb. Heckmann, von Rückingen, Beklagte, Hypothekforderung betreffend, ist zum öffentlichen Verkauf nachstehender, auf den Namen der Beklagten eingetragenen Immobilien, als:
I. Haus und Hofraithe:
1) Nr. 73- ein nachbarschaftlicheS Wohnhaus mit Scheuer, Viehstallung und Hausgarten, neben Christian Franz und Bürgermeister Element.
II. Ackergut:
2) Nr. 59. 3 V- hinter der Ziegelhütte, neben Johannes Schadt 2r.; 3) 2 V- auf der Gende, neben Georg Bröning's Erben; 4) 1 V- an der Straße, neben Johannes Hestermann; 5) 1 V. 30 R- auf dem Jrrlichtsfeld, neben Karl Viel;
6) 2 V. auf dem Neuenfeld, neben Karl Lamm; 7) 1 V. daselbst, neben demselben; 8) 1 V- auf der Judenweid, neben Wilhelm Schwind.
III. Wiesen:
9) Nr. 8. 3 V. 36 R. Nachbarwiese, auf dieKin- zig stoßend, neben Justus Rohleder; 10) Nr. 32. 3 93. 31 R- daselbst, neben Heinrich Hahn, anderweiter dritter Termin auf
den 28- Februar l. I., Morgens von 9 bis 10 Uhr, in das Gerichtolokal anberaumt.
WeitereHypothekarglaubiger haben ihre Ansprüche in diesem Termine, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. der Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und alsbald gehörig zu begründen-
Langenselbold am 21. Januar 1850. Kurfürstliches Justizamt.
Menz.
vt. Scherer-
31- ^'eberborselben. Dem Oekonvm Christian Hofmann zu Niederdorfelden soll Schulden halber nachgenanntes, in der dastgen Gemarkung gelegenes Grundstück:
Pmb 395. i V. 22 R. im Bachgang, neben Herrn Landgras Friedrich, öffentlich meistbietend verkauft werden, und ist dazu erster Termin auf
den 5. April, eventuell zweiter auf
. t den 3. Mai und dritter auf
den 31. Mai l. I.,
Vormittags von 9 bis 11 Uhr, hierher anberaumt worden, was Kauflustigen zur Nachricht dient, etwaigen weiteren Psandglaubi- gern aber mit der Aufforderung bekannt gemacht wird, ihre Ansprüche in dem anberaumten ersten Verkaufstermine, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezüglich der Benachrichtigung von dem Verfahren auf eigene Kosten, anzumelden und durch Vorlage der betreffenden Urkunden zu begründen.
Windecken am 26. Januar 1850.
Kurfürstliches Justizamt.
Schenk zu Schweinsberg.
vt. Degen.
32. Rückingen. In Sachen des Geheimen Me- dizinalrathö Dr. Osius in Hanau, Klägers, gegen den vorhinnigen Hoheitsschultheißen Andreas Viel tr. von Rückingen, Verklagten, Zinsenforderung betreffend, ist der öffentliche Verkauf der auf den Namen des Beklagten eingetragenen Immobilien, als:
I. Haus und Hofraithe:
t) Nr. 46. 37^ N. ein nachbarschaftlicheS Wohnhaus mit zwei Wohnungen, Viehstallungen und Hausgarten, neben der Mühle und JonaS Schneider.
II. Ackergut:
2) 1 M. 2 V. 10 R. auf der Gende, neben Karl Gauwitz und Heinrich Element 2r.; 3) 2 V. auf dem Jrrlichtsfeld, neben Ludwig Kaufmann und Herz Schwarzschild; 4) 2 V. auf dem Neuenfeld, neben Heinrich Hahn; 5) 1 V. auf dem Neuenfeld, neben Justus Rohleder; 6) 1 V. daselbst, neben der Gemeinde.
III. Wiesen:
7) 1 M- Nachbarwiese, auf die Kinzig stoßend, neben Johannes Schadt 2r. und Herz Schwarzschild ; 8) I M. desgleichen in der zweiten Dör- nickelgewann, neben Johannes Rüfer und Heinrich Clement's Wittwe, erkannt, und zu dessen Vollziehung erster Verkaufstermin auf
den 14- März l. I., eventuell zweiter und dritter auf
den 11. April und
den 1 3- Mai L I, jedesmal Nachmittags von 3 bis 4 Uhr, bie beiden ersteren in das Gerichtslokal, der letztere aber in das Wirthshaus nach Rückingen anberaumt.
Sonstige Hypothekargläubiger haben ihre Ansprüche im ersten Verkausstermine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. der Benach-