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des gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. der Benach­richtigung auf ihre Kosten, anzumelden und als­bald gehörig zu begründen.

Langenselbold am 16. Januar 1850. Kurfürstliches Justizamt.

M e n z.

vt. Scherer-

30 . Rücking en. Auf den Antrag des Kaufmanns Georg Osius jun. und der Elise OsiuS in Hanau, Kläger, gegen den Ortsbürger Georg Schad t und dessen Ehefrau, Marie, geb. Heckmann, von Rückingen, Beklagte, Hypothekforderung betref­fend, ist zum öffentlichen Verkauf nachstehender, auf den Namen der Beklagten eingetragenen Im­mobilien, als:

I. Haus und Hofraithe:

1) Nr. 73- ein nachbarschaftlicheS Wohnhaus mit Scheuer, Viehstallung und Hausgarten, ne­ben Christian Franz und Bürgermeister Element.

II. Ackergut:

2) Nr. 59. 3 V- hinter der Ziegelhütte, neben Johannes Schadt 2r.; 3) 2 V- auf der Gende, neben Georg Bröning's Erben; 4) 1 V- an der Straße, neben Johannes Hestermann; 5) 1 V. 30 R- auf dem Jrrlichtsfeld, neben Karl Viel;

6) 2 V. auf dem Neuenfeld, neben Karl Lamm; 7) 1 V. daselbst, neben demselben; 8) 1 V- auf der Judenweid, neben Wilhelm Schwind.

III. Wiesen:

9) Nr. 8. 3 V. 36 R. Nachbarwiese, auf dieKin- zig stoßend, neben Justus Rohleder; 10) Nr. 32. 3 93. 31 R- daselbst, neben Heinrich Hahn, anderweiter dritter Termin auf

den 28- Februar l. I., Morgens von 9 bis 10 Uhr, in das Gerichtolokal anberaumt.

WeitereHypothekarglaubiger haben ihre Ansprüche in diesem Termine, bei Meldung des gemeinrecht­lichen Nachtheils, bzw. der Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und alsbald gehörig zu begründen-

Langenselbold am 21. Januar 1850. Kurfürstliches Justizamt.

Menz.

vt. Scherer-

31- ^'eberborselben. Dem Oekonvm Christian Hofmann zu Niederdorfelden soll Schulden hal­ber nachgenanntes, in der dastgen Gemarkung ge­legenes Grundstück:

Pmb 395. i V. 22 R. im Bachgang, neben Herrn Landgras Friedrich, öffentlich meistbietend verkauft werden, und ist dazu erster Termin auf

den 5. April, eventuell zweiter auf

. t den 3. Mai und dritter auf

den 31. Mai l. I.,

Vormittags von 9 bis 11 Uhr, hierher anberaumt worden, was Kauflustigen zur Nachricht dient, etwaigen weiteren Psandglaubi- gern aber mit der Aufforderung bekannt gemacht wird, ihre Ansprüche in dem anberaumten ersten Verkaufstermine, bei Meldung des gemeinrecht­lichen Nachtheils, bezüglich der Benachrichtigung von dem Verfahren auf eigene Kosten, anzumel­den und durch Vorlage der betreffenden Urkunden zu begründen.

Windecken am 26. Januar 1850.

Kurfürstliches Justizamt.

Schenk zu Schweinsberg.

vt. Degen.

32. Rückingen. In Sachen des Geheimen Me- dizinalrathö Dr. Osius in Hanau, Klägers, gegen den vorhinnigen Hoheitsschultheißen Andreas Viel tr. von Rückingen, Verklagten, Zinsenforderung betreffend, ist der öffentliche Verkauf der auf den Namen des Beklagten eingetragenen Immobilien, als:

I. Haus und Hofraithe:

t) Nr. 46. 37^ N. ein nachbarschaftlicheS Wohn­haus mit zwei Wohnungen, Viehstallungen und Hausgarten, neben der Mühle und JonaS Schnei­der.

II. Ackergut:

2) 1 M. 2 V. 10 R. auf der Gende, neben Karl Gauwitz und Heinrich Element 2r.; 3) 2 V. auf dem Jrrlichtsfeld, neben Ludwig Kaufmann und Herz Schwarzschild; 4) 2 V. auf dem Neuenfeld, neben Heinrich Hahn; 5) 1 V. auf dem Neuen­feld, neben Justus Rohleder; 6) 1 V. daselbst, neben der Gemeinde.

III. Wiesen:

7) 1 M- Nachbarwiese, auf die Kinzig stoßend, neben Johannes Schadt 2r. und Herz Schwarz­schild ; 8) I M. desgleichen in der zweiten Dör- nickelgewann, neben Johannes Rüfer und Hein­rich Clement's Wittwe, erkannt, und zu dessen Vollziehung erster Ver­kaufstermin auf

den 14- März l. I., eventuell zweiter und dritter auf

den 11. April und

den 1 3- Mai L I, jedesmal Nachmittags von 3 bis 4 Uhr, bie beiden ersteren in das Gerichtslokal, der letz­tere aber in das Wirthshaus nach Rückingen an­beraumt.

Sonstige Hypothekargläubiger haben ihre An­sprüche im ersten Verkausstermine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. der Benach-