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den 21 M är z und den 19. April l. 5. , jedesmal Vormittags von 11 bis 12 Uhr, die beiden Ersteren in das Gerichts lokal taxier, der Dritte aber in das Wirthshaus nach Ravolz- Hausen anberaumt.

Etwaige weitere Hypothekar-gläubiger haben ihre Ansprüche im ersten Verkaufscermme, bei Mei- dung des gemeinrechtlichen sisachtheils, bzw. der Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden nnd alsbald gehörig zu begründen.

Langenselbold am 14. Januar 1850. Kurfürstliches Justizamt.

M e n z.

vt. Scherer-

15. Eichen. Dem Schuhmacher Jakob Reich hold zu Eichen sollen Schulden halber nachgenannte, in der dasigen Gemarkung gelegene Immobilien:

A e ck e r i in Mittelfeld:

1) Pmb. 118. 1 V. 8| R- über dem Erlen, neben Jakob Hildebrand; 2) Pmb. 210. 18^ N- an der Steinkaute, neben Jakob Kühn; 3) Pmb. 125. 27 9t beim Weidig, neben Konrad Jakobi.

Acker t m Oberfeld:

4) Pmb. 744. 10 31. im alten Berg, neben Wil­helm Dörr.

Baum- und GraSparten:

5) Pmb. 567. 9 R- Hinter der Burg, neben Schul­theiß Mörschel.

Acker im Ob e r feld:

6) Pmb. 488. 35 9t am Friedberger Pfad, neben rc. Laubach.

Krautgarten:

7) Pmb. 341. 5 3t vor den Erlen, neben Jakob Stein.

Acker i in U n t e r f e l d:

8) Pmb. 223. 1 V. 11 R. auf dem Rattenzahl, neben Heinrich Heil.

K ra ut g aV t e n :

9) Pmb. 384. 9 R. über'm Maulber, neben Hein­rich Lampert.

Acker im Unte r feld :

10) Pmb. 2. 2 V. an der Hohenstraße, nebenJo- Hannes Wörner 6r., öffentlich meistbietend verkauft werden, und ist dazu erster Termin auf

denk 5. M a r z, eventuell zweiter auf

den 1 2- A p r i l und dritter auf

d e n 1 0. M a i l. I.,

Vormittags von 9 bis 11 Uhr, hierher anberaumt worden, was Kauflustigen zur Nachricht dient, etwaigen weiteren Pfandglaubi- gern aber mit der Aufforderung bekannt gemacht wird, ihre Ansprüche in dem anberaumten ersten VerkaufSterminc, bei Meidung des gemeinrechtli­

chen Nachtheils, bezüglich der Benachrichtigung von dem Verfahren auf eigne Kosten, anzumelden und durch Vorlage der betreffenden Urkunden zu begründen.

Windecken am 15- Januar 1850.

Kurfürstliches Justizamt.

Schenk zu S ch w e i n ö b e r g.

vt. Degen.

16. Rothe nbergen. In Sachen des Jakob Lorfch von ® ein Raufen, Klägers , gegen Johan­nes Schultheiß und dessen Ehefrau, Margarethe, geb. Allebrand, von Rothenbergen, Verklagte, we­gen Kapitalzinsen, ist aufAntrag des Klägers statt des umgangenen ersten VerkaufsterminS anderer Termin auf

den 7. März d. J.

und Hülfsweise zweiter und dritter auf den 4. April und d e n 2. M a i l. I., jedesmal Vormittags 11 Uhr, in hiesige Gerichtsstube anberaumt worden, welches unter Bezug auf die in den Verwaltungsbezirks- Wochenblättern Nr. 46 und 47 vom Jahre 1849 enthaltenen Bekanntmachungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Gelnhausen am 14. Januar 1850.

Kurfürstliches Justizamt.

Heuser-

vt. Busch-

17. Hanau- Nachdem die Hinterbliebene Wittwe deS am 16. Dezember v. I. verlebten hiesigen Bür­gers und Schreinermeisters Johann Christoph Mar- nn B ü d d e n k le p p e r, Anne Therefe FranziSka, geb. Günther, auf den gesetzlichen Beisaß an dem Nachlaß ihres Mannes verzichtet, und als natür­liche Vormünderin ihrer fünf noch minderjährigen Kinder für solche die Erbschaft deren ausgeschla- gen hat, und da die übrigen hierzu berufenen Erben unbekannt sind, so ist ein Kurator bestellt und die Errichtung eineS Inventars verfügt worden.

Es werden daher alle Diejenigen, welche An­sprüche an den gedachten Nachlaß zu machen ha­ben, aufgefordert, ihre Ansprüche in dem Ter­mine

den 18. Februar l. I., Morgens 10 Uhr,

dahier zum Zweck der Eintragung in das Inven­tar anzumelden, da der Anzeige nach der Nachlaß überschuldet sein soll, eventuell auch zu einer güt­lichen Einigung Vorschläge zu machen oder derglei­chen entgegen zu nehmen.

Zu demselben Termine werden zugleich alle Die­jenigen, welche Erbansprüche an oben gedachten Nachlaß zu machen haben, hierdurch vorgeladen.

Hanau am 9. Januar 1850.

Kurfürstliches Landgericht.

Giller-

vt. Molter.