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1850.

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Wochenblatt für den V rwaltungsbezirk Hanau

Hana», Donnerstag den 84. Januar 1850.

Gesetzgebung.

Die Nr- I. des Gesetzblattes von diesem Jahre enthalt:

Ausschreiben des Finanzministeriums

vom 7. Januar 1850,

die Verlegung der Nenterei zu Saba- bürg nachGieselwerder unddieander- w e i t e A b g r e n z u n g d e s R e n t e r e i b e z i r k s Gieselwerder betreffend.

Nachdem zufolge allerhöchster Entschließung be­stimmt worden ist, daß vom 1. Mai 1850 an:

1) die Renterei Sababurg nach Gieselwerder verlegt wird;

2) die Ortschaften Beberbeck, Hombressen, Holz­hausen und Wilhelmshausen, insoweit sie seither zum Bezirke der Renterei Sababurg gehörten, von dieser; sowie die Ortschaften Lippoldsberg und Gewissenruh, soweit sie bisher zur Renterei Trendelburg gehörten, von Letzterer getrennt, und

3) die bezeichneten Ortschaften in Beziehung auf die Entrichtung aller Tomanial - Forst- und sonstigen Einkünfte, auch der direkten Steuern, soweit dies nicht bereits geschehen, und zwar: ») Beberbeck und Hombressen derRenterei HofgeiSmar,

") Holzhausen und Wilhelmshausen der Renterei Grebenstein, und

e) Lippoldsberg und Gewissenruh der Ren­terei Gieselwerder überwiesen worden so wird solches zur Nachach- tung hierdurch bekannt gemacht.

Cassel am 7. Januar 1850.

Kurfürstliches Finanzministerium-

C. W. Wippermann.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

auf den Antrag des Herrn Fürsten von Thurn Taris die vom Postmeister Dr. Witting zu Mor­schen nachgesuchte Dienstentlassung zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

dem zunr Gehülfen und Stellvertreter des Ober­bürgermeisters der Residenzstadt Cassel gewählten Polizeivorstande Karl Ludwig He n ke l die landesherr­liche Bestätigung zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Unter Bezugnahme auf die am 12. d. M- in Betreff der Eröffnung des Betriebs auf der Main- Weser-Bahn erlassene Bekanntmachung wird das Publikum davon in Kenntniß gesetzt, daß vom 2. Januar k. J. an auf der Bahnstrecke von hier bis Treysa täglich zwei Personenzüge in folgender Weise Statt finden werden:

Courö von Cassel nach Treysa:

lr. Zug: Abgang von Cassel Vormittags 7 Uhr 35 Minuten,

Ankunft in Treysa Vormittags 10 Uhr 25 Minuten;

2r. Zug: Abgang von Cassel Nachmittags 4 Uhr 55 Minuten,

Ankunft in Treysa Nachmittags 7 Uhr 25 Minuten.