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32. Hanau. Nachdem in Sachen des Lombards- verwalterS Wilhelm ©ritt zu Hanau, Klägers, gegen den Bürger Friedrich Christian Strubbe rg und dessen Ehefrau, Charlotte, geb. Hoy, zu Ha­nau, Verklagte, wegen Pfandschuld, der zum Verkauf der den Beklagten gehörigen Scheuer, »4 Nt. 113, Lit. C. in der Altstadt, welche zuvor zum Wasserweibchen gehört hat, neben Schuh­macher Beck und Bernhard Gebhard, auf den 24. Mai v. I. an gefegt gewesene dritte Verkaufster­min zirkumduzirt worden, so ist an dessen Stelle anderer auf

den 1. Februar k. I.,

Vormittags 10 Uhr, hierher an Gerichtostelle angefegt worden, was hierdurch Kaufliebhabern bekannt gemacht wird.

Hanau am 31. Dezember 1849.

Kurfürstliches Landgericht.

Giller.

vt. Molter.

33. Mittelbuchen. In Sachen des Peter Kaiser 2r. auS DieteSheim, Klägers, gegen Johs Schmitt, (Konrads Sohn) und dessen Ehefrau, Marie Mar- garetha, geb. Mohr, zu Mittelbuchen, Beklagte, wegen HypothekSforderung, ist der zum Verkauf der den Beklagten gehörigen, in den Wochenblättern Nr. 39 unter pos. 31 und Nr. 40, pos. 16 be­schriebenen Immobilien auf den 6. L M- eventuell angesetzt gewesene zweite Verkaufstermin nicht ab­gehalten worden, und es ist daher beantragter» maßen an dessen Stelle anderer auf

den 3 1. Januar k. I., und eventuell dritter auf

den 28. Februar k. I., jedesmal Vormittags 10 Uhr, angefegt worden, von welchen der erste dahier an Gerichtöstelle und der legtere zu Mittelbuchen ab­gehalten werden soll, was Kaufliebhabern hierdurch bekannt gemacht wird.

Hanau am 3t. Dezember 1849- Kurfürstliches Landgericht. G iller.

vt. Molter-

Verz eichn i ß der bei Kurfürstl. Oberappellationsgerichte erfolg­ten Entscheidungen in Civilsachen.

Dekrete.

z u r ü ck w e i s e n d e:

Staatsanwalt und Gemeinde Gilserberg g. Sporle, der, w. Besttzstörung; den 15. Dezember.

Ursprungs Ehefrau g. Gemeinde Wehrda, w. Ein­zugsbiergeld; eod.

E n d ö b e s ch e i d e- ». bestätigende:

Wolf von Gudenberg g. Wallerstein'sche Erben, w. verweigerterZahlung von Begräbnißsteuer; den 15. Dezember.

Plaut Wittwe und Genossen g. Aulepp, w. Wechsel­forderung; den 19. Dezember.

Stadtrath zu Cassel g. Staatsanwalt, w. Ersatzes von in den Jahren 1814 bis incl. 1834 aus der städtischen Armenkasse für den Staat verwendeten Geldern; den 22. Dezember-

b) abandernde:

Uffelmann und Ehefrau g. Simon, w. Besitzes einer Wasserung: den 13. Dezember.

Gemeinde Meimbressen g. Wolf von Gudenberg, w- Einzugsgeldes; den 14. Dezember 1849.

. P r i v a t v e r k ä u f e.

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