mentlich für die Hofkämmerei, Hosküche, Hvfkon- ditorei und Hofkellerei, desgleichen für den Mar- stall und das Leibgestüt zu Beberbeck, die Hofgärtnereien, die Hofjägerei, das Hofholzmagazin, die Engraisserie und die Schweizerei, sowie endlich über Hofbauten bis jetzt im Rückstände sind, werden mit Hinweisung auf die in der Verordnung vom 14. März 1801 angedrohten Nachtheile hierdurch aufgefordert, jene Rechnungen ungesäumt und längstens bis zum 15. Januar k. J. bei den betreffenden Behörden abzugeben.
Cassel am 6- Dezember 1849-
Kurfürstliches Oberhofmar sch a l l a m t.
3. Zufolge einer Mittheilung des Königlich Sächsischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten hat die Königlich Sächsische Regierung beschlossen, daß die im künftigen Jahre zu veran- staltende sächsische Industrie-Ausstellung zu Leipzig und zwar während der dasigen Ostermesse Statt finde, und daß auch den Industriellen aller übrigen deutschen Staaten gestartet werde, sich bei dieser Ausstellung — der jedoch ein offizieller Charakter als einer allgemeinen deutschen oder zollvereins- ländischen Ausstellung in keiner Weise beizulegen ist — mit den Erzeugnissen ihres Gewerbfleißeö zu betheiligen.
Diese Anordnung wird hiermit in Gemäßheit eines Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Innern zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Hanau am 18. Dezember 1849.
Der Bezirksdirektor. Rothe.
4. DaS Apothckerprivilegium zu Jeöberg soll dermal anderweit verliehen werden.
Inländische Pharmazeuten, welche sich um dieses Apothekerprivilegium zu bewerben beabsichtigen, werden daher aufgefordert, ihre deshalbigen Gesuche, unter Anschluß der erforderlichen Zeugnisse, bei der unterzeichneten Behörde binnen 4 Wochen einzureichen.
Fritzlar am 21. Dezember 1849. Kurfürstliche obere Verwaltungsbehörde des Bezirks Fritzlar.
B a r d e l e b c n.
vt Keller.
5. Vom 10. dieses Monats an werden auf der Bahnstrecke der Main-Weserbahn von hier bis Wabern zwei Züge für Personenverkehr in folgen- , der Weise Statt finden:
CourS von C a s s e l nach Wabern: lr. Zug: Abgang von Cassel, Vormittags 7 Uhr 55 Minuten, Ankunft in Wabern Vormittag? 9 Uhr 6 Minuten;
2r. Zug: Abgang von Cassel Nachmittags 4 Uhr 55 Minuten,
Ankunft in Wabern Nachmittags 6 Uhr 6 Minuten.
Cours von Wabern nach Cassel: lr. Zug: Abgang von Wabern Vormittags 9 Uhr 26 Minuten, Ankunft in Cassel Vormittags 10 Uhr 35 Minuten;
2r. Zug; Abgang von Wabern Nachmittags 6 Uhr 26 Minuten,
Ankunft in Cassel Nachmittags 7. Uhr 35 Minuten.
Die Personen-Tare beträgt von hier ab:
a) in der 1 • Wagenklasse
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c) ii ii 3" ii
3) ii ii 4. „
a Person bis
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und umgekehrt, und wird für das Reisegepäck von je 10 L per Meile 3 Heller bezahlt.
Beide Züge hin und zurück treffen die entgegenkommenden Züge der Friedrich-WilhelmS-Nordbahn auf derStation GuncerShausen und wird hierdurch ein Uebergchen der Passagiere von der einen auf die andere Bahn ermöglicht.
Die näheren Bestimmungen über denPersonen- transport ergibt das Betriebsreglement für die Main-Weser-Bahn, welches auf jedem Stations- Hofe zur Einsicht offen liegt.
Wegen der in der Kürze Statt findenden Be- triebSeröffnung auf der Bahnstrecke biSTreysa wird seiner Zeit Bekanntmachung erfolgen.
Cassel am 12. Dezember 1849.
Kurfürstliche Generaldirektion der Staats- eisenbahnen.
R u h l.
vt Hübner.
Besondere Beknnntmachnngen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.
1. Zu der MilitairauShebung des VerwaltungS- amröbezirks Fulda für das Jahr 1850 sind folgende Termine bestimmt:
1) der 5. Ia n uar k- I.
für die Stadt Fulda und die Orte Almendorf, Armenhof, Bernhards, BesgeS, Böckelö, Bronn« zell, Dassen, DieterShan, Dietershausen, Dipperz, DirloS, Dörmbach, Edelzell, Eichenzell, Eiters, Engelhelms, Friesenhausen, Giesel, Glaserzell;
2) der 7. Januar k- I-
für die Orte Harmerz, Hofbiber, Horas, Johan« nisberg, Jstergiesel, Kehrzell, Kemmerzell, Keu- loS, Kolgrund, Künzell, Langenbiber, Lehnerz,