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in das Gerichtslokal angesetzt worden ist, so wird dieses mit Der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß sonstige hypothekarische Gläubiger ihre Pfand­rechte an den zu versteigernden Grundstücken im ersten Versteigerungscermlne, bei Meldung des 'Aus­schlusses von diesem Verfahren, bezüglich der Be­nachrichtigung des ausbleibenden Gläubigers auf feine Kosten, zu Protokoll anzuzeigen haben.

B e sch r e i b u n g d e r G r u n d st ü ck e:

1) Eine Wiese im HefselS, an Johs- Christe Wwe. von Udenhain; 2) ein Acker am Bocksgar« len, an Heinrich Paul.

WachterSbach am 7. Dezember 1849. Kurfürsti. Gräfl. Isenburg. Justizamt.

K r ö b e r.

vt. Kühles.

19. Neu en sch m i dten. Auf den in Sachen des in der Konkurssache des Konrad Eurich zu Neuen« schmidlen bestellten Massekurators E- Schade in Reuenschmibten, Klägers, gegen Johannes Eu­rich 2r. daselbst, Verklagten, Herausgabe einer Hofraithe betreffend, auf Antrag des Klägers im Wege derHülfsvollstrcckung verkauften, in Neuen« schmidten gelegenen Immobilien des Verklagten, nämlich:

1) der am 24. November 1847 erkauften Hälfte des Wohnhauses Nr. 11, an der Hofraithe des Heinrich Eurich;

2) der an demselben Tage erkauften Hälfte von 1 M- 2 V- 2 R. Gras- und Gemüsgarren mit Obstbäumen, an der Hofraithe des Ni­kolaus Grcb,

haften, soviel aus den Amtshypothekenbüchern bar entnommen werden können, folgende Pfand­rechte :

1) eine von Konrad Eurich und dessen Ehefrau zu Nruenschmidten am 12. Februar 1819 dein Kanzlisten Fuchs zu Meerholz konsti- tuirte, von diesem am 17. Mai 1819 dem Zabvk Lorsch zu Gelnhausen cedirte Hypo­thek über 1300 fl.;

2) eine von dem gedachten Konrad Eurich und dessen Ehefrau am 6. Februar 1821 dem Kanzlisten Fuchs zu Hailer über ein Ka­pital von 750 fl. errichtete Hypothek.

Da nun diese Pfandrechte in dem Verkaufsver- fahren Nicht angemeldec worden sind und zu 1 der Cessionar Lorsch gestorben ist und dessen Erben dahier unbekannt sind, zu 2 aber dbr dermalige Aufenthaltsort des Kanzlisten Fuws dem Gerichte nicht bekannt ist, so ergeht an die betreffenden Gläubiger hiermit die öffentliche Aufforderung, ihre etwaigen Ansprüche an das Kaufgeld für obige Immobilien so gewiß binnen vier Wochen dahier geltend zu machen, als widrigenfalls bei Verthei«

lung deS KaufgeldeS auf dieselben keine Rücksicht genommen werden wird.

Wäcbtersbach am 16. Dezember 1849.

Kurfürstl. Gräfl. Isenburg. Justizamt.

K r ö b e r.

vt. Kühles.

20. Windecken. Nachdem an die Stelle der bisherigen Sachverständigen und Stellvertreter im Ablösungsverfahren,

zu Sachverständigen:

Bürgermeister Martin Stroh von Mar- kölel,

Bürgermeister Johannes Sch äff er von Erbstadt, und

Bürgermeister Wilhelm D i e tz von hier;

zu Stellvertretern:

Bürgermeister Konrad Adam von Eichen, Steuererheber Georg Konrad Westphal von hier, und

Bürgermeister Philipp Müller von Nie- derdorfelden

gewählt worden sind, so wird dies in Gemäßheit des §. 68 des AblösungsgesetzeS hiermit bekannt gemacht. ,

Windecken am 15. Dezember 1849.

Kurfürstliches Justizamt.

Schenk zu Schweinsderg.

vt. Degen.

21. Birst ein. Die nachverzeichneten Personen, als:

1) Christine Lochl) aas von Hettersroth, 2) Johannes Hamel 'S Tochter Elisabeth von Neuenschmidten, 3) Katharine Kratzner 's Sohn Wilhelm von da, 4) Melchior Eckerr 'S Wwe. zweiter Sohn Johannes von Streitberg, 5) Johannes R aa b'S Wwe. Sohn Heinrich von da, 6)Johannes Kühl von der Salzmühle bei Sarrod, 7) Konrad HaaS von Udenhain, 8) Ernst Nagelschmidt von da, 9) Konrad Eurich's Knecht P. Oberding von Hell- stein,

deren Aufenthaltsorte dermalen dahier unbekannt sind, werden hiermit öffentlich vorgeladen, sich zur Verbüßung der gegen sie wegen begangener Forst­frevel umwandlungsweise erkannten Gefängnißstra­fen binnen 4 Wochen, vom Tage der ersten Ein- rückung an gerechnet, so gewiß dahier zu sistiren, als sonst ihre steckbriefliche Verfolgung verfügt werden wird.

Birstein am 13. Dezember 1849.

Kurfürstl. Fürstl. Isenburg. Justizamt.

H a r ck e.

vt. Beck.

22. Rückingen. Auf den Antrag einer Hypothe- kargläubigerin ist der öffentliche Verkauf der dem Ortvbürger Johannes Panz in Rückingen gehö,

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