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Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.
1. Der Militairpflichtige Johann Georg Ries aus Heringen, welcher sich der Einstellung in das 2. Linien-Jnfanterieregiment (genannt Landgraf Wilhelm) entzogen hat, wird hierdurch aufgesvr- dert, sich bei Vermeidung der in den §§. 69 und 70 des Rekrutirungsgeseyes vom 29. September 1848 angedrohten Strafen binnen 3 Monaten zur Erfüllung seiner Militairpfiicht zu stellen.
Hersfeld am 3. Dezember 1849.
Kurfürstliches VerwaltungSamt.
M ü l l e r.
2. Rekrutirun g. — Bezirk Melsungen.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht , daß die in Gemaßheit des Rekrutirungs- geseßeS vom 29- September v. I. für die nächste regelmäßige Aushebung aufzustellende Bezirksliste — welche die in den Gemeindehauptlisten aufgeführten , im Jahre 1829 gebornen Militairpflich- tigen, sowie die bei Nr. 2 bis 5 des §. 44 des gedachten Gesetzes erwähnten Individuen enthalten wird — nach §. 47 des Rekrutirungsgesetzes vom 15. Dezember 6. I. an acht Tage lang in dem im hiesigen Rathhause befindlichen Geschäftszimmer deS Verwaltungsamtö zu Jedermanns Einsicht bereit liegen wird.
Ein Jeder ist nach §. 47 des ungezogenen Gesetzes aufgefordert, Mangel oder Irrthümer, insbesondere aber etwa übergangene Militairpflichtige demVerwaltungSamte zur Berichtigung oder nachträglichen Einzeichnung anzuzeigen.
Militairpflichtige, welche in der Bezirksliste etwa Übergängen worden, sind nach §. 48 und 63 deS gedachten Gesetzes bei Meidung der gesetzlichen Geldbuße von Einem Thaler verbunden, wenigstens drei Tage vor der AuShebung dem Ver- Walrungsamte dieses anzuzeigen.
Gleiche Verpflichtung liegt den Eltern oder Vormündern der etwa übergungenen Militairpflich- tigen, im Falle der 'Abwesenheit derselben, bei Meldung derselben Strafe ob-
Zugleich wird zu der im §. 57 des NekrutirungS- gesetzes vorgeschriebenen vorläufigen Prüfung der Zeugnisse, durch welche Ansprüche auf Stellung in daS zweite Aufgebot dargethan werden sollen, sowie zur Bescheidung der betreffenden Individuen über die Mängel solcher Zeugnisse und die Mittel und Wege zu deren Beseitigung Termin auf
den 2 2- Dezember d. I.,
Vormittags 9 Uhr, in das Lokal deS hiesigen VerwaltungSamtv ange, setzt, zu welchem die OrtSvorstände derjenigen Gemeinden, aus welchen Militairpflichtige Ansprüche auf Stellung in daS zweite Aufgebot zu haben glauben, sowie diese selbst, bzw. deren Eltern oder Vormünder zur Geltendmachung dieser Ansprüche
und Vorlegung der erforderlichen Nachweisungen vorgeladen werden.
Speisungen am 29. November 1849. Kurfürstliches VerwaltungSamt. Heller.
3. Im Waisenhausverlagskomptoir in Caffel sind Exemplare der neuesten Veränderungen und Zusätze zur Arz»eiture für Kurhes- sen zu 1 Sgr. das Stück zu haben.
4. Johann Heinrich M ü U e r zu Roth hat Behufs seiner Niederlassung zu Frankfurt a. M. um Entlassung aus dem Kurhessischen Staatsverbande gebeten, was bestehender Vorschrift gemäß hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Gelnhausen am 11. Dezember 1849. Kurfürstliches Verwaltungsamt.
B o ch.
5. Nachdem Kurfürstliches Finanzministerium durch Beschluß vom 26. v. M. zur Nr. 9012 verfügt hat, daß die dem Kurhessischen Staate inGemäß- Heit des Gesetzes vom L Juli v. I. bis zur Einzahlung des gesetzlichen EntschädigungskapitalS zustehende Ausübung des Jagdrecktes auf fremdem Grund und Boden öffentlich an den Meistbietenden verpachtet und diese Verpachtung durch die Meutereien in deren Geschaftslvkalen unter Mitwirkung der betreffenden Revierförstern vorgenommen werden soll, so sind in Gemaßheit der Verfügung Kurfürstlicher Staatsjagdverwaltung vom 29. v. M- zur Nr. 193%9 Termine hierzu, und zwar:
A. bezüglich der Feldjagden in den Gemarkungen der Gemeinden Sterbfritz, Mottgers, Neuengronau, Heubach, Uttrichshaüsen, Oberzell, WeicherSbach, Schwarzenfels, mit Ausnahme des GrieshoffeldeS, Züntersbach (außerhalb des sogenannten ZwittelgebietS) und deS Kurhessischen Antheils der Zunters« bacher Koppeljagd, im sogenannten Zwittel- gebiete der Züncersbacher Gemarkung gelegen , auf
Freitag den 28. d. M., und
B. bezüglich der Feldjagden in den Gemarkungen der Gemeinden Altengronau, Jossa, Sterbfritz, Mottgers, Neuengronau, Breu- nings mit Dieterzhöfe, sodann BreuningS mit WillingShof auf
Sonnabend den 29- d. M., jedesmal von Morgens 10 Uhr an, in's Geschäftslokal der hiesigen Renterei anberaumt. Es wird dieses mit dem An fügen hierdurch bekannt gemacht, daß die Pachtbedingungen im Termine eröffnet werden.
Schwarzensels am 15. Dezember 1849- Kurfürstliche Renterei.
Größer.
6. Der Ackermann Friedrich Ma yenschein zu Sterbfritz hat um Entlassung auö dem Kuxhessi-