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1849.

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Wochenblatt

für den Verwaltungsbezirk Hanau

Erneunungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem 'Generallieutenant und Divistonskommandeur Bauer die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des demselben von des Königs von Preußen Majestät verliehenen Großkreuzes des rothen Adler- ordens mit Schwertern zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst gerubet:

den Major B ö d i ck e r auf fein allerunterthänigsteS Nachsuchen von der Stelle eines provisorischen Vor­standes des Kriegöministeriums zu entbinden.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Oberstlieutenant und vortragenden Offizier im KriegSministerium, vonNvques, provisorisch zum Vorstände des Kriegsministeriums zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

dem Hauptmann von Meyerfeld vomGeneral- stabe die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des demselben von des Großherzogs von Ol­denburg Königlichen Hoheit verliehenen Ehrenklein- kreuzeS des Großherzoglichen Haus - und Verdienst­ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig mit der Kokarde zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden-

1' ®^ Phystbat Schmalkalden, welches aus dem Bezirk des Landgerichts Schmalkalden und dem Amte Steinbach gebildet wird, ist erledigt.

Jcb fordere daher alle Diejenigen, welche sich um dasselbe bewerben wollen, auf, ihre deshalbi- gen Gesuche sammt den Zeugnissen innerhalb 3 Wochen an mich gelangen zu lassen.

Schmalkalden am 20- November 1849. Der Vezirksdirektor. F o n d y.

vi. Weinmeister.

2- Bei der dem Plane gemäß vor Notar und Zeugen Statt gehabten neunten Serienziehung des Kur- hessischen StaatSlvtteneanlehen vom Jahre 1845 sind folgende Serien Nummern gezogen worden:

696, 1230, 1290, 1398, 1494, 1581, 1615, 2340, 3102, 4389, 45*3, 4668, 5271, 5322, 5993, 6002, 6057, 6382, 6524, 6658-

Wir bringen dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß und fordern, unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 1. Juni d. J., den Inhaber des PramienscheineS des oben bemerkten Anlehns, Serie 3776, Nr. 94399, wiederholt auf, sich unter Vorlegung desselben vor demAblaufe von drei Monaten, nach dieser Bekanntmachung, da- hier zu melden, indem sonst einDuplikatschein er­theilt und an dessen Besitzer die Zahlung der dar­auf fallenden Prämie, zwei Jahre nach eingetre­tener Fälligkeit, erfolgen wird, wenn nicht inzwi­schen der Originalschein zur Zahlung eingereicht sein sollte.

Zugleich werden die Inhaber der Pramienscheine des fraglichen AnlehnS:

Serie 4406 Nr. 110,138;

( 130,965;

5239 130,966;

l 130,967;

2891 72,274;

6336 158,394,