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Solche Personen, welche mehr als einen Wohn- sitz in dem Zollvereinsgebiete haben, z. B. im Sommer auf einem Landgute, im Winter in einer eigenen Wohnung in einer Stadt sich aufhalten, sind nur am letzteren Orte mitzuzahlen, dagegen an dem Wohnorte, von welchem sie zur Zeit der Zahlung abwesend sind, von dieser auszuschließen.

Sodann ist noch Folgendes zu beobachten:

a) In der 6- Spalte der Formularlisten ist durch die Bezeichnung Ev. (evangelisch), Kath. (katholisch), CH.Kath. (christkatholisch), Men. (Mennonit), Jüd. (jüdisch) rc. anzugeben, welcher Religion, resp. Konfession jedes In­dividuum angehört. Außerdem ist noch bei den selbstständigen Personen jüdischer Reli­gion durch die Bezeichnungtr. Nothhdl." anzugeben, wenn sie etwa Nothhandel treiben und daher der §. 6 des Gesetzes vom 29. Oktober 1833 auf sie Anwendung findet.

b) In der 8. Spalte ist unter der RubrikBe­merkungen^ insbesondere anzugeben, wenn und weshalb ein Glied einer Familie nicht mitgezahlt worden ist, z- B.Gin Sohn des N- N. ist als Geselle auf der Wander­schaft."Ein Sohn des N- 9L steht im aktiven Militärdienste."Eine Tochter des N. N. dient auswakts als Magd

Hanau am 27. November 1849.

Der Oberbürgermeister-

A- Nüh l.

vt. Kunz.

Vergehen und Verbrechen.

655. Han a u. Dein Johannes Sch öppn er sen. zu Uerzell ist in der Nacht vom 21. auf den 22. d. M. aus seinem erbrochenen Kleiderschrank der Betrag von 22 fl. entwendet worden.

Hanau am 24. November 1849-

Der Staatsprokurator.

Schüler.

Fahndungsschreiben und Steckbriefe.

656. Hanau. Ein Hornist deö hiesigen Regiments ist, wie derselbe zur Anzeige gebracht hat, als er in Zivilkleidung in der Nacht vom 18. auf den 19. d. M- von Niederissigheim, wo er zum Tanze aufgespielt gehabt, hierher zurückgekehrt ist, auf

der Straße zwischen Bruchköbel und dem Kinzighei- merhofe^von zwei ihm unbekannten Mannspersonen angefallen und mißhandelt worden, namentlich durch Stiche in den Kopf mit einem meiselähn- lichen Instrumente.

Die beiden Thäter, von welchen der Verletzte nur angeben kann, daß der eine mit einem Kittel, der andere mit einer dunkeln Jacke bekleidet ge­wesen sei, sind zu ermitteln.

Hanau am 20. November 1849.

Der Jnstruktionsrichter.

Zinck.

657. Hanau. Am 16. d. M- ist eine kleine Schach­tel mit einem die BuchstabenJ. F. M. enthal­tenden Siegel versehen und mit. der Adresse:

Herrn Johann Baldi, Bijouteriehandlung zu Würzburg a- M- Enthalt Goldwaaren im Werth von 85 fl., wovon eine Nachnahme von 8 fl. 30 tr. richtig empfangen ist. Müller etComp." unter Verdacht erregenden Umständen zur hiesigen Post abgegeben worden. Der verlangte Postvorschuß von 8 fl. 30 kr. ist deshalb nicht auSgezahlt wor­den und statt Goldwaaren haben sich 2 kleine Chausseesteine, in gelbliches Papier (solches, worin Eisenwaaren verpackt zu werden pflegen) einge­wickelt, in der Schachtel befunden-

Der Absender dieser Schachtel, der bis jetzt noch unbekannt ist, ist zu ermitteln. Derselbe ist, so­weit sich hat feststellen lassen, ein fremder junger Mann gewesen, der nicht den Dialekt der hiesigen Gegend, sondern mehr den im benachbarten Baier'- schen gesprochen hat, etwa 20 Jahre alt und 5' 3" groß, mehr schlanker alö untersetzter Statur, mit dunkelblondem Haar, von frischer Gesichtsfarbe, dunkel und gut gekleidet und mit einer Mütze, die etwas auf einer Seite des Kopfes gesessen hat. Er hat an demselben Tage hier im Frankfurter Bau gefrühstückt und soll ein in ein rothes Tuch eingeschlageneS Päckchen bei sich gehat haben.

Hanau am 23. November 1849.

Der Jnstruktionsrichter.

Zin ck.

658- Gudensberg. Der unter dem 22. Juni d. J. gegen den aus dem hiesigen Amtsgefängnisse entsprungenen, bisher zu Aachen verhaftet gewesene und wieder entlassene Christoph H eckeroth (auch Ehrhardt genannt) aus Besse erlassene Steckbrief (Nr. 403 d. P. N.) wird hiermit erneuert-

Gudensberg am 21. November 1849- Kurfürstliches Justizamt.

Bödicker-

Ges- Dietrich.