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2) einen vollstängigen, auf das im Testamente vom 9. August 1786 enthaltene Geschlechtöregister gegründeten Stammbaum, aus welchem der Grad der Verwandtschaft mit dem Fundator und den im besagten Register verzeichneten Personen glaubhaft zu entnehmen ist;

3) legalisirte Bescheinigungen, welche die Vermö­gens- und Erwerbsverhaltnisse mit den beson­ders zu berücksichtigenden Verhältnissen, sowie

4) die Würdigkeit der Nachsuchenden in bestimm­ten Ausdrücken nachweisen; bei Gesuchen um die für Studirende verordneten Stipendien zu­gleich auch die zuletzt den Bittstellern zugekom­menen Schulzeugnisse.

Bittschriften, welche die vorbezeichneten Er­fordernisse nicht enthalten oder nach dem 20. De­zember jedes Jahres bei der StiftungSadministra- tion in Salmünster eingegeben werden, können nicht berücksichtigt werden.

Schlüchtern am 15. Oktober 1849. Kurfürstliches Verwaltungsamt.

Schlott.

3. (Bezirk Melsungen.) Die Behufs der näch­sten regelmäßigen Militairaushebung für das Jahr 1850 aufzustellenden Gemeindehaupilisten über alle militairpflichtigen Individuen aus der Altersklasse 1829, sowie alle im §. 44 des Rekrutirungsgesetzes vom 29. September v. I. bei Nr. 2,3,4 und 5 bezeichneten Militairpflichtigen werden sich acht Tage lang vor dem 12. k. M in allen Gemeinden des Verwaltungsaintebezirks Melsungen öffentlich angeschlagen oder bei dem Ortövorstande zur Ein­sicht aufgelegt finden.

Ein Jeder ist aufgefordert, Mangel oder Irr­thümer, insbesondere aber etwa übergangene Mi- litairpflichtige der Ortsbehörde zur Ergänzung oder Berichtigung anzuzeigen.

Insbesondere sind nach §§. 48 und 63 des an- gezogenen Gesetzes die Militairpflichtigen, welche in der Gemeindehauptliste oder in der Kreisliste Übergängen sind, sowie im Falle deren Abwe­senheit die Eltern oder Vormünder derselben verbunden, weniguens 3 Tage vor der Aushebung bei dem Ortsvorstande, bzw. bei dem Verwaltungs­amte Anzeige hiervon zu machen, bei Meidung der gesetzlichen Geldbuße von Einem Thaler.

Melsungen am 16. Oktober 1849.

Kurfürstliches Verwaltungsamt. Heller.

. Die Gemeinde Hintersteinau hat den an den Kurhessischen Staat zu entrichtenden Pflughafer von jährlich 18 Achtel 1 Simmer 2 Sechter Ha- nauer Maß für die Summe von 501 Thlr. 28 übgelöst und zur Abtragung dieses Ablosungskapitals, neben Zahlung von 1 Thlr. 28 Sgr. 4 Hlr- aus eignen Mitteln, ein Darlehn von 500 Thlr. aus Kurfürstlicher Landeskreditkasse

erborgt, wodurch diese ein Vorzugsrecht erlangt; weshalb Diejenigen, welchen an den belastet ge­wesenen Grundstücken ein älteres Pfandrecht zu- stehen sollte, in Gemäßheit des § 5- des Gesetzes vom 3L Oktober 1833 hiervon benachrichtigt werden.

Steinau am 20. Oktober 1849.

Kurfürstliche Renterei. Seiffert.

5. Zur Verakkordirung der Fourage für die Pferde der zwei berittenen Gendarmen dahier für das Jahr 1850 ist Termin auf

Freitag den 2. k- M., Morgens 10 Uhr, anher anberaumt worden, welches hiermit bekannt gemacht wird.

Schlüchtern am 22. Oktober 1849- Kurfürstliches Verwaltungsamt- S ch l o t t-

6- Heinrich Neidig aus Hanau, Wilhelm Mül­ler aus Rumpenheim und Kaspar Dörlam aus Mittelbuchen haben zur Auswanderung nach Amerika, sowie Friedrich Wemmel aus Markö- bel Behufs seines Ueberzugs nach Stockheim, im Großherzogthum Hessen, um Entlassung aus dem Kurhessischen Staatöverbande nachgesucht, was hierdurch bestehender Vorschrift gemäß zur öffent­lichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 25- Oktober 1849.

Kurfürstliches Verwaltungsamt. Rau h.

7. In hiesiger Waisenhaus - Buch­handlung ist zu haben:

Gesetz vom 5» April 1S49,

die Zusammensetzung der Stäudeversamm- lung" und die Wahl der Laudtagsadgeord- neten betreffend.

8. Zur Verakkordirung der Fouragelieferung für die dahier stationirte berittene Gendarmerie für das Jahr 1850 an den Mindestfordernden wird hierdurch Termin auf

d e n 8- k. M., Morgens 10 Uhr, anher anberaumt, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Gelnhausen am 22. Oktober 1849. Kurfürstliches Verwaltungsamt.

B o ch.

9 ^ie Lieferung der für die Pferde der dahier und ' zu Windecken' stationirten berittenen Gendarmerie erforderlichen Fourage für das Jahr 1850 soll an ben Mindestfordernden verakkordirt werden, und in dem Ende Termin auf

den 6. November d. I., Morgens 10 Uhr, .