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1849.
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für
Wochenblatt
den Verwaltungsbezirk Hanau.
Hanau, Donnerstag den L8. Dktober L8AO.
Gesetzgebung.
Die Nummer XVII deS Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:
Verordnung vom 5. Oktober 1849, den Steuersatz vom Rübenzucker für die Periode vom 1. September 1848 bis zum 31- August 1850 betreffend.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der l, Kurfürst k. ic.
verordnen, nach Anhörung Unseres Gesammt- StaatsministeriumS und unter Hinweisung auf daS Gesetz vom 6. Januar v. I., wie folgt:
Nachdem die in Unserer Verordnung vom 30. Juni v. I. erwähnte, zwischen den Regierungen deS deutschen Zollvereins getroffene Verabredung nicht überall zur Vollziehung gebracht worden ist, so wird auch gedachte Unsere Verordnung zurückgezogen, und hat eS bei der durch Unsere Verord» nung vom 13. Juli 1847 für die Periode vom 1. September 1847 biö 3t. August 1850 bestimmten Steuer von 1 Thaler für den ZollzentnerRü- benrohzucker sein Bewenden.
Urkundlich Unserer allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten StaatSsiegelS gegeben zu Caffel am 5. Oktober 1849.
Friedrich Wilhelm.
(St. S.)
vt. C. W. Wippermann.
Ausschreiben des Ministeriums des Innern,
vom 8. Oktober 1849, dieWiedereinberufung der vertagten S t a n d e v e r sa m m l u n g betreffend.
Nachdem Seine Königliche Hoheit der Kurfürst die Wiedereinberusung der am 4. August d. I. vertagten Ständeversammlung auf den zwei und zwanzigsten dieses Monats allergnädigst verordnet haben, so wird solches zur Nachachtung für Jeden, den es angeht, hierdurch bekannt gemacht.
Cassel am 8. Oktober 1849.
Kurfürstliches Ministerium des Innern- Eberhard.
vt. Ende.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
dem Metropolitan der Klasse Rotenburg und ersten Pfarrer der Neustadter Gemeinde zu Rotenburg, Dekan Christian Karl Wende roth, das Prädikat „Konsistorialrath" zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Oberstlieutenant Osterwald und dem Major von Specht vom 2. Infanterieregiment, dem Oberstlieutenant Schnackenberg, dem Hauptmann Otto, dem Hauptmann von Sturmfed er , dem Premierlieutenant von Meyerfeld und dem Se- kondlieutenant Mackeldey vom 3. Infanterieregiment die Schwerdter zum Ritterkreuz Allerhöchst- ihres Hausordens vom goldnen Löwen zu verleihen.