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1849.

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Wochenblatt

für den Verwaltungsbezirk Hanau.

Hanau, Donnerstag den LL. Mtober L84V.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1- Die Grund-, sowie die Gewerb - und die Klas­sensteuerpflichtigen sind schon öfter zu pünktlicher Einzahlung der öffentlichen Abgaben aufgefordert worden, ohne daß diese Erinnerungen den er­wünschten , sowohl im Interesse der Staatskasse, als der Steuerpflichtigen selbst liegenden Erfolg gehabt hätten. Die unterzeichnete Behörde ist daher genöthigt gewesen, die Meutereien anzu» weisen, von der ihnen zustehenden Befugniß zu zwangsweiser Beitreibung der, nicht zu der gesetz­lich bestimmten Zeit eingegangenen Staatsabgaben ausgedehnteren und nachdrücklicheren Gebrauch zu machen, als dieses bisher geschehen ist.

Die Bethciligten werden hiervon benachrichtigt, damit sie den Unannehmlichkeiten und Verlusten vorzubeugen vermögen, welche die zwangsweise Einziehung mit sich führt; auch wird bemerkt, daß nach gesetzlicher Bestimmung eine Anmahnung der Beitreibung der oben bezeichneten direkten Steuern nicht vorausgeht, diese vielmehr alsbald zu ver­fügen ist, wenn die monatlichen Steuerbeträge nicht bis zum 8 des Monats, in welchem sie fällig werden, eingezahlt sind.

Cassel am 17. September 1849.

Kurfürstliches Obersteuerkollegium. Wied erhold.

2. Nachdem der dahier bestehenden Neligionsgesell- schaft der Deutschkatholiken auf geschehenes Nach- suchen in Gemäßheit des§. 27, dritter Absatz, des Gesetzes vom 29. Oktober v. I., die Religions­freiheit und die Einführung der bürgerlichen Ehe betreffend, unter Feststellung des einzuhaltenden Verfahrens, von mir die Ermächtigung ertheilt worden ist,

vom 1. k. M. an

die bei ihren Mitgliedern vorkommenden Geburts- und Todesfälle an der Stelle des Ortsvorstandes durch ihren Geistlichen, Herrn Robert Glatz, be­urkunden zu lassen, so werd dies hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht.

Hanau am 24. September 1849.

Der Bezirksdirektor. Rothe.

3. Das zu Trinitatis 1850 pachtlos werdende Kurfürstliche Staats-Domainengut zu Ulfen, Ren- tereibezirks Sontra, welches außer den vorhan­denen Wohn- und Oekonomiegebäuden aus un­gefähr

571T3i Ar. 5| R. stellbarem Lande,

40^ | Wiesen,

2|| Garten und

19| 4^ Triesch,

überhaupt

also aus 634t^ Ar. 1| R.

besteht, soll von dem vorerwähnten Zeitpunkte an anderweit auf 12 Jahre verpachtet und zu dem Ende in dem deshalb auf

den 2. November d. I., Vormittags 10 Uhr, in das Lokal der Obersinanzkammer dahier anbe- raumten Termine an den Meistbietenden öffentlich ausgeboten werden. Pachtliebhaber haben sich da­her an dem genannten Tage und zur bestimmten Stunde in dem vorbezeichneten Lokale einzufin- den, über ihre landwirthschaftlichen Kenntnisse und den Besitz eines zur Pachtannahme und Kautionsleistung zureichenden Vermögens vollstän­dige obrigkeitliche Zeugnisse, ohne welche Niemand zum Mitbieten zugelassen wird vorzulegen und sodann nach Vernehmung der Pachtbedingungen, welche auch schon vor dem Termine sowohl bei