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3- Nachdem trotz mehrfacher Ermahnung in den hiesigen Schulen immer noch öfter Seitens der Schuljugend auf öffentlichen Plätzen und Straßen ein ungebührliches und lärmendes Benehmen Statt findet, so ergeht an die Eltern hierdurch die Aufforderung, mit Ernst und Nachhalt, so viel an ihnen liegt, die Bemühungen der Schule zu un- terstützen und darauf zu achten, daß sich ihre Kinder auch außerhalb der Schule stets eines anständigen und gesitteten Benehmens befleißigen.
Hanau am 14. September 1849. Der Schulvorstand.
A. Rühl.
4. Eröffnung des Lehrkurfus am Gymnasium.
Der Lehrkurfus des bevorstehenden Winterhalbjahres beginnt am hiesigen Gymnasium Monrags den 8- Oktober. Die Prüfung der aufzunehmen- den Schüler findet Samstags den 6. Oktober, Bormittags von 9 Uhr an, im Gymnasialgebäude Statt. — Diejenigen, welche der Anstalt Söhne oder Pflegbefohlne anvertrauen wollen, werden ersucht, dieselben vorher bei dem Unterzeichneten anzumelden und zugleich den Taufschein, sowie ein Zeugniß über den früheren Unterricht des Auf- zunehmenden vorzulegen. Zur Empfangnahme solcher Anmeldungen wird der Unterzeichnete vorzugsweise in den Vormittagsstunden bereit sein.
Hanau am 15. September 1849.
Der Direktor des Gymnasiums.
Dr. Wünsche r.
5. Da der diesjährige hiesige Michaelimarkt auf einen israelitischen Feiertag, den 2. k. M- fällt, so wurde derselbe nach Beschluß des hiesigen Stadt- rathes vom 4. d. M- auf Mittwoch den 3- k. M. verlegt, welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Gelnhausen am 11. September 1849.
Der Bürgermeister- Clever.
6. Johannes Ruth aus Bruchköbel hat zurAuS- wanderung nach Nordamerika um Entlassung aus dem Kurhessischen Staatsverbande nachgesucht, was hierdurch, bestehender Vorschrift gemäß, zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 8. September 1849.
Kurfürstliches Verwaltungsamt. Rauh.
7- Sn Gemäßheit des Gesebes vom 4. April 1832, Besteuerung des inländischen Weins betreffend, ist ein leder Weinbauer verpflichtet, der Steuerbehörde desOrts innerhalb der nächsten drei Tage mA &tm ^° ^' Kelterung den gewonnenen anzumelden, zu welchem Behufe «guckte Formulare bei den Gemeindevorstehern unentgeltlich in Empfang genommen werden kön
nen, worin jedes Gefäß, welches mit einer Nummer versehen, sowie der Raum, wo der junge Wein aufbewahrt wird, in der 4. Spalte zu bemerken und in doppelter Ausfertigung abzugeben ist.
Mit Rücksicht auf die durch die §§. 25, 26 und 27 des erwähnten Gesetzes verordneten Strafen finden wir uns zur Abwendung von Benachthei- ligungen veranlaßt, hiermit wiederholt bekannt zu machen, daß
a) nach dem §. 4 der erwähnten Verordnung, wenn Verkauf des selbst gezogenen Weins entweder sofort nach der Kelterung oder überhaupt vor dem 1. August künftigen Jahres Statt findet, mithin der Wein aus den Handen des Weinbauers in andere Hände übergeht, die Abgabe vor der Ablieferung, nach vorgängig Statt gehabter Feststellung der Quantität eingezahlt werden muß;
b) nach dem §. 6 desselben Gesetzes kein Transport von Trauben oder Most aus einem Bezirke in den andern oder an Orten, wo die Weinsteuer wegen mangelnden Weinbaues gar keine Anwendung findet, anders als unter steueramtlicher Kontrole übergeführt werden darf;
c) in beiden Fällen daher Anmeldung bei den Steuerstellen der Absendungs- oder Bestimmungsorte Statt finden, und der Führer eines jeden Transports darüber die ordnungsmäßige Legitimation vorzuzeigen im Stande sein muß, welche an die Steuerstelle deS Bestimmungsorts vor der Abladung oder Einlagerung abzugeben ist.
Die Ortsvorgesetzten der Weinbau treibenden Gemeinden werden hiermit aufgefordert, die vorstehenden Bestimmungen mittelst Publikation zur Kenntniß der Ortseingesessenen zu bringen.
Hanau am 12. September 1849.
Kurfürstliches Provinzialsteueramt.
Moedlinger. Mathes. Hein.
8. Schulnachricht.
Sowohl in der Realschule als in der öffentlichen Stadtschule dahier schließt derLehrkurs des Som- merhalbjahreS am 22. September und beginnt der Winterkurs am 8- Oktober.
Eltern und Vormünder sind ersucht, neu eintretende Schüler und Schülerinnen unter Vorlegung eines Taufscheins am 5- und 6- Oktober oder auch inzwischen bei dem Unterzeichneten zum Einschreiben anzumelden.
Hanau am 18. September 1849. Der Schulinspektor- Reeder.
9. Das der Hausen'schen Armenstiftung gehörige Haus nebst Garten Nr. 503 in der Gärtnerstraße