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Urkundlich Unserer allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Cassel am 16. März 1849.
Friedrich Wilhelm.
(St. S.)
vt. Bödicker.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Generallieutenant und Divisionskommandeur Bauer die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des demselben von des Großherzogs von Oldenburg Königlichen Hoheit verliehenen Großkreuzes des Haus- und Verdienstordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Geheimerathe von Wilkens-Hohenau die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des demselben von des Kaisers von Oestreich Majestät verliehenen Ordens erster Klasse der eisernen Krone zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Kammerherrn, LegationSrathe von Baum- bach die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des demselben von des Königs von Bayern Majestät verliehenen Komthurkreuzes des Königlichen Michaelordens zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Obersten Weiß, Kommandeur des 3. Infanterieregiments, den Militair-Verdienstorden zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Oberstlieutenant Schnackender g,. dem Hauptmann Otto, dem Hauptmann v. Sturm- feder, dem Premierlieutenant V- Meyerfeld und dem Sckondlieutenant Mackeldey, vom 3. Infanterieregiment, das Ritterkreuz Merhöchstihres Haus- vrdenS vom goldnen Löwen zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Sergeanten Adam Kifselbach, dem Korporal Johannes Schmidt, dem Gefreiten Georg Klinge, dem Feldwebel Hermann Sprengel, den Korporalen August R a ck, Ferdinand Schmidt 3r-, Ludwig Stöhr, den Gefreiten Johannes Fink, Georg Heinrich Bernhard, dem Ser
geanten Johannes Held, dem Korporal Johannes Häuser, den Musketieren Johann Heinrich Roth, Alexander Körber, dem Feldwebel Ramb, dem Sergeanten Clemens Wiegand, dem Sergeanten Herzog, dem Musketier Schlauch, dem Gefreiten Rell, den Sergeanten Heinrich Fink, Heinrich Brand und dem Musketier S t a m m, vom 3. Infanterieregiment, das Militairverdienstkreuz aller- gnädigst zu verleihen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
Die Grund-, sowie die Gewerb- und die Klassensteuerpflichtigen Jinb schon öfter zu pünktlicher Einzahlung der öffentlichen Abgaben aufgefordert worden, ohne daß diese Erinnerungen den erwünschten , sowohl im Interesse der Staatskasse, als der Steuerpflichtigen selbst liegenden ^ Erfolg gehabt hätten. Die unterzeichnete Behörde ist daher genöthigt gewesen, die Rentereien anzu« Weisen, von der ihnen zustehenden Befugniß zu zwangsweiser Beitreibung der, nicht zu der gesetzlich bestimmten Zeit eingegangenen Staatsabgaben ausgedehnteren und nachdrücklicheren Gebrauch zu machen, als dieses bisher geschehen ist.
Die Betheiligten werden hiervon benachrichtigt, damit sie den Unannehmlichkeiten und Verlusten vorzubeugen vermögen, welche die zwangsweise Einziehung mit sich führt; auch wird bemerkt, daß nach gesetzlicher Bestimmung eine Anmahnung der Beitreibung der oben bezeichneten direkten Steuern nicht vorausgeht, diese vielmehr alsbald zu verfügen ist, wenn die monatlichen Steuerbeträge nicht bis zum 8 des Monats, in welchem sie fällig werden, eingezahlt sind.
Cassel am 17. September 1849.
Kurfürstliches Obersteuerkollegium.
Wiederhold.
Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs - und Finanzbehörden.
1. In der Waisenhaus-Buchhandlung zu Hanau ist zu haben:
Schreibalmanach (Terminskalender) auf das Jahr 1850, roh und gebunden.
2. Die erledigte Wasenmeistereiberechtigung im Justizamtsbezirke Bieder soll auf 6, 9 oder 12 Jahre auS d c r Hand verpachtet werden, welches mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß die Pachtbedingungen an jedem Tage bei der unterzeichneten , mit der Verpachtung beauftragten Rentereistelle eingesehen werden können.
Bieder am 4. September 1849.
Kurfürstliche Renterei.
Both.