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1849.

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Wochenblatt

für den Verwaltungsbezirk Hanau.

Hanan, Donnerstag den SO. September L84V.

Allgemeine Verfügungen" der Oberbehörden.

1. Zum öffentlichen Verkaufe der hiesiger Leihbank verfallenen Pfänder ist Termin auf den 15- Ok­tober d. I. und die folgenden Tage anberaumt, und müssen in dieser Vergantung alle Pfänder alsbald baar bezahlt werden. Sämmtliche vom 1. September 1847 an bis Ende Februar 1849 ver­sehen, und die bis den 1., bzw. den 29- Sep­tember dieses Jahres verlängerten Pfänder müssen (wie solches die Leihzettel ohnehin ausweisen), wenn sie nicht mit zur Vergantung gezogen werden sol­len , längstens bis zum Schlüsse des Monats Sep­tember dieses JahreS, weil alsdann die Bücher geschlossen werden, entweder ausgelöset oder um- geschrieben sein. Bei Pfändern, welche wollene oder sonst leicht verwesliche Gegenstände, einschließ­lich der alteren, langer als vier Jahre verpfände­ten Betten enthalten, findet jedoch nach der Lom­bardsordnung keine Umschreibung Statt. Zur Be­förderung des Geschäfts wird die Schreibstube wah­rend der Umschreibzeit auch Mittwoch und Sam­stag Nachmittags geöffnet.

Hanau am 16- August 1849- Kurhessische Leihbankdirektion.

H aller.

2. Den Betheiligten dient zur Nachricht, daß die der Leihbank Ende September 1848 verfal­lenen Pfänder, deren Verkauf bei der letzten Ver­gantung ausgesetzt worden ist, insofern solche keine wollene oder sonst leicht verwesliche Gegenstände enthalten, ausnahmsweise im Monat Septem­ber l a u f e n d e n I a h r e s noch zur Umschreibung zugelassen werden; auch wird die Einlösung ge­dachter Pfänder bis zum Schlüsse jenes Monats mit dem Bemerken gestattet, daß die bis zu die­

sem Termine weder umgeschriebenen noch einge­lösten Pfänder zur Vergantung der Ende Sep­tember laufenden Jahreö der Leihbank weiter ver­fallenen Pfänder gezogen werden, welche Vergan­tung am 15. Oktober laufenden Jahres beginnt.

Hanau am 16. August 1849.

Kurfürstliche Leihbankdirektion.

Haller.

3. Bei der zwischen Hanau und Windecken beste­henden täglichen Personenpost wird vom 15. d. M- an das Personengeld inel. der Wagenmeister- gebühr versuchsweise von 5 auf 4 Sgr. pro Meile herabgesetzt. Dasselbe beträgt daher" zwischen ge­dachten beiden Orten auf 14 Meilen Entfernung 6 Sgr.

Auch können beim Vorhandensein noch freier Platze von demselben Zeitpunkte an in dem 4 Meile von Windecken entfernten Orte Roßdorf und in dem 4 Meile von Hanau entfernt liegenden Kin- zigheimerhcfe Personen zu gedachter Post nach beiden Stationsrichtungen angenommen werden, welche alsdann auf 4 Meile 2 Sgr. und auf 1 Meile 4 Sgr. an Personengeld zu entrichten haben. Toffel am 4- September 1849.

Kurfürstliche Generalpostinspektion. Schmerfeld.

4. Die nachstehende, von Kurfürstlichem Ober- Medizinalkollegium mir mitgetheilte Belehrung über das Verhalten bei dem etwaigen Ausbruche der Cholera wird hiermit zur öffentlichen Kennt­niß gebracht. Hanau am 9. September 1849.

Der BezirkSdirektor Rothe.