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1849.
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Wochenblatt
für den Verwaltungsbezirk Hanau.
Hanan, Donnerstag den SO. September L84V.
Allgemeine Verfügungen" der Oberbehörden.
1. Zum öffentlichen Verkaufe der hiesiger Leihbank verfallenen Pfänder ist Termin auf den 15- Oktober d. I. und die folgenden Tage anberaumt, und müssen in dieser Vergantung alle Pfänder alsbald baar bezahlt werden. Sämmtliche vom 1. September 1847 an bis Ende Februar 1849 versehen, und die bis den 1., bzw. den 29- September dieses Jahres verlängerten Pfänder müssen (wie solches die Leihzettel ohnehin ausweisen), wenn sie nicht mit zur Vergantung gezogen werden sollen , längstens bis zum Schlüsse des Monats September dieses JahreS, weil alsdann die Bücher geschlossen werden, entweder ausgelöset oder um- geschrieben sein. Bei Pfändern, welche wollene oder sonst leicht verwesliche Gegenstände, einschließlich der alteren, langer als vier Jahre verpfändeten Betten enthalten, findet jedoch nach der Lombardsordnung keine Umschreibung Statt. Zur Beförderung des Geschäfts wird die Schreibstube wahrend der Umschreibzeit auch Mittwoch und Samstag Nachmittags geöffnet.
Hanau am 16- August 1849- Kurhessische Leihbankdirektion.
H aller.
2. Den Betheiligten dient zur Nachricht, daß die der Leihbank Ende September 1848 verfallenen Pfänder, deren Verkauf bei der letzten Vergantung ausgesetzt worden ist, insofern solche keine wollene oder sonst leicht verwesliche Gegenstände enthalten, ausnahmsweise im Monat September l a u f e n d e n I a h r e s noch zur Umschreibung zugelassen werden; auch wird die Einlösung gedachter Pfänder bis zum Schlüsse jenes Monats mit dem Bemerken gestattet, daß die bis zu die
sem Termine weder umgeschriebenen noch eingelösten Pfänder zur Vergantung der Ende September laufenden Jahreö der Leihbank weiter verfallenen Pfänder gezogen werden, welche Vergantung am 15. Oktober laufenden Jahres beginnt.
Hanau am 16. August 1849.
Kurfürstliche Leihbankdirektion.
Haller.
3. Bei der zwischen Hanau und Windecken bestehenden täglichen Personenpost wird vom 15. d. M- an das Personengeld inel. der Wagenmeister- gebühr versuchsweise von 5 auf 4 Sgr. pro Meile herabgesetzt. Dasselbe beträgt daher" zwischen gedachten beiden Orten auf 14 Meilen Entfernung 6 Sgr.
Auch können beim Vorhandensein noch freier Platze von demselben Zeitpunkte an in dem 4 Meile von Windecken entfernten Orte Roßdorf und in dem 4 Meile von Hanau entfernt liegenden Kin- zigheimerhcfe Personen zu gedachter Post nach beiden Stationsrichtungen angenommen werden, welche alsdann auf 4 Meile 2 Sgr. und auf 1 Meile 4 Sgr. an Personengeld zu entrichten haben. Toffel am 4- September 1849.
Kurfürstliche Generalpostinspektion. Schmerfeld.
4. Die nachstehende, von Kurfürstlichem Ober- Medizinalkollegium mir mitgetheilte Belehrung über das Verhalten bei dem etwaigen Ausbruche der Cholera wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hanau am 9. September 1849.
Der BezirkSdirektor Rothe.