1849
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für den Verwaltungsbezirk Hanau
Hanau, Donnerstag den LA. September M4O.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1, Zum öffentlichen Verkaufe der hiesiger Leihbank verfallenen Pfänder ist Termin auf den 15- Oktober d. I. und die folgenden Tage anberaumt, und müssen in dieser Vergantung alle Pfänder alsbald baar bezahlt werden. Sämmtliche vom 1. September 1847 an bis Ende Februar 1849 versetzten > und die bis den t., bzw. den 29- September dieses Jahres verlängerten Pfänder müssen (wie solches die Leihzercel ohnehin ausweisen), wenn sie nicht mit zur Vergantung gezogen werden sollen , längstens bis zum Schlüsse des Monats September dieses Jahres, weil alsdann die Bücher geschlossen werden, entweder ausgelösel oder um» geschrieben sein- Bei Pfändern, welche wollene oder sonst leicht verwesliche Gegenstände, einschließlich der älteren, länger als vier Jahre verpfändeten Betten enthalten, findet jedoch nach der Lombardsordnung keine Umschreibung Statt. Zur Beförderung des Geschäfts wird die Schreibstube wahrend der Umschreibst auch Mittwoch und Samstag Nachmittags geöffnet.
Hanau am 16- Au au st 1849.
Kurhessische Leihbankdirektion. Haller.
2. Den Betheiligten dient zur Nachricht, daß die der Leihbank Ende September 1848 verfallenen Pfänder, deren Verkauf bei der letzten Vergantung ausgesetzt worden ist, insofern solche keine wollene oder sonst leicht verwesliche Gegenstände enthalten, ausnahmsweise im Monat September laufendenJahreS noch zur Umschreibung zugelassen werden; auch wird die Einlösung gedachter Pfänder bis zum Schlüsse jenes Monats mit dem Bemerken gestattet, daß die bis zu die
sem Termine weder umgeschriebenen noch einge- löslen Pfänder zur Vergantung der Ende September laufenden Jahres der Leihbank weiter verfallenen Pfänder gezogen werden, welche Vergan- rung am 15. Oktober laufenden Iah reS beginnt.
Hanau am 16. August 1849.
Kurfürstliche Leihbankdirektion. Haller.
3- Den nachstehenden Erlaß an die Verwaltungs- ämter, dessen Gegenstand von allgemeinem Interesse ist, bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß.
Hanau am 3t- August 1849- Der Bezirksdirektor Rothe-
In dem Amte Meerholz und den benachbarten Orten sind vor einigen Jahren Landwirthe und Freunde der Landwirthschaft zu einem Landwirthschaftsverein zusammengetreten, um mit vereinter Kraft für die Hebung und Verbesserung der Landwirthschaft, einschließlich des Wein- undObst- baues, sowie der Viehzucht und der mit der Landwirthschaft in Verbindung stehenden Gewerbe zu wirken. Sie gingen dabei, nach einer Mittheilung des dermaligen Vorstands dieses Vereins, von der Ansicht aus, daß nur Privatvereine in kleineren Bezirken, wenn auch in allerdings zu wünschender Verbindung mit einem Centralverein, geeignet seien, erfolgreich auf die Landwirthschaft einzuwir- ken, indem nur diesen die Möglichkeit gegeben sei, das für einen sicheren Erfolg unentbehrliche Vertrauen der Landleute zu gewinnen, burcb Wort und Beispiel geläuterte Ansichten zu verbreiten und eingewurzelte Vorurtheile gegen Neuerungen in der Landwirthschaft zu beseitigen.