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1849

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für den Verwaltungsbezirk Hanau

Hanau, Donnerstag den LA. September M4O.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1, Zum öffentlichen Verkaufe der hiesiger Leihbank verfallenen Pfänder ist Termin auf den 15- Ok­tober d. I. und die folgenden Tage anberaumt, und müssen in dieser Vergantung alle Pfänder alsbald baar bezahlt werden. Sämmtliche vom 1. September 1847 an bis Ende Februar 1849 ver­setzten > und die bis den t., bzw. den 29- Sep­tember dieses Jahres verlängerten Pfänder müssen (wie solches die Leihzercel ohnehin ausweisen), wenn sie nicht mit zur Vergantung gezogen werden sol­len , längstens bis zum Schlüsse des Monats Sep­tember dieses Jahres, weil alsdann die Bücher geschlossen werden, entweder ausgelösel oder um» geschrieben sein- Bei Pfändern, welche wollene oder sonst leicht verwesliche Gegenstände, einschließ­lich der älteren, länger als vier Jahre verpfände­ten Betten enthalten, findet jedoch nach der Lom­bardsordnung keine Umschreibung Statt. Zur Be­förderung des Geschäfts wird die Schreibstube wah­rend der Umschreibst auch Mittwoch und Sam­stag Nachmittags geöffnet.

Hanau am 16- Au au st 1849.

Kurhessische Leihbankdirektion. Haller.

2. Den Betheiligten dient zur Nachricht, daß die der Leihbank Ende September 1848 verfal­lenen Pfänder, deren Verkauf bei der letzten Ver­gantung ausgesetzt worden ist, insofern solche keine wollene oder sonst leicht verwesliche Gegenstände enthalten, ausnahmsweise im Monat Septem­ber laufendenJahreS noch zur Umschreibung zugelassen werden; auch wird die Einlösung ge­dachter Pfänder bis zum Schlüsse jenes Monats mit dem Bemerken gestattet, daß die bis zu die­

sem Termine weder umgeschriebenen noch einge- löslen Pfänder zur Vergantung der Ende Sep­tember laufenden Jahres der Leihbank weiter ver­fallenen Pfänder gezogen werden, welche Vergan- rung am 15. Oktober laufenden Iah reS beginnt.

Hanau am 16. August 1849.

Kurfürstliche Leihbankdirektion. Haller.

3- Den nachstehenden Erlaß an die Verwaltungs- ämter, dessen Gegenstand von allgemeinem Inte­resse ist, bringe ich hiermit zur öffentlichen Kennt­niß.

Hanau am 3t- August 1849- Der Bezirksdirektor Rothe-

In dem Amte Meerholz und den benachbarten Orten sind vor einigen Jahren Landwirthe und Freunde der Landwirthschaft zu einem Landwirth­schaftsverein zusammengetreten, um mit vereinter Kraft für die Hebung und Verbesserung der Landwirthschaft, einschließlich des Wein- undObst- baues, sowie der Viehzucht und der mit der Land­wirthschaft in Verbindung stehenden Gewerbe zu wirken. Sie gingen dabei, nach einer Mittheilung des dermaligen Vorstands dieses Vereins, von der Ansicht aus, daß nur Privatvereine in kleineren Bezirken, wenn auch in allerdings zu wünschen­der Verbindung mit einem Centralverein, geeignet seien, erfolgreich auf die Landwirthschaft einzuwir- ken, indem nur diesen die Möglichkeit gegeben sei, das für einen sicheren Erfolg unentbehrliche Ver­trauen der Landleute zu gewinnen, burcb Wort und Beispiel geläuterte Ansichten zu verbreiten und eingewurzelte Vorurtheile gegen Neuerungen in der Landwirthschaft zu beseitigen.