Einzelbild herunterladen
 

1849

^36.

Kimumutv

für den Verwaltungsbezirk Hanau.

Hanau, Donnerstag den 6. September 1849»

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Zum öffentlichen Verkaufe der hiesiger Leihbank verfallenen Pfänder ist Termin auf den 15. Ok­tober d. I. und die folgenden Tage anberaumt, und müssen in dieser Vergantung alle Pfänder alsbald baar bezahlt werden. Sämmtliche vom 1. September 184'7 an bis Ende Februar 1849 ver­setzten und die bis den 1., bzw. den 29- Sep­tember dieses Jahres verlängerten Pfänder müssen (wie solches die Leihzertel ohnehin ausweisen), wenn sie nicht mit zur Vergantung gezogen werden sol­len , längstens bis zum Schlüsse des Monats Sep­tember jdieseö Jahres, weil alsdann die Bücher geschlossen werden, entweder ausgelöset oder um# geschrieben sein. Bei Pfändern, welche wollene oder sonst leicht verwesliche Gegenstände, einschließ­lich der älteren, länger als vier Jahre verpfände­ten Betten enthalten, findet jedoch nach der Lom­bardsordnung keine Umschreibung Statt. Zur Be­förderung des Geschäfts wird die Schreibstube wah­rend der Umschreibzeit auch Mittwoch und Sam- staa Nachmittags geöffnet.

Hanau am 16. August 1849.

Kurhessische Leihbankdirektion.

Haller-

2. Den Betheiligten dient zur Nachricht, daß die der Leihbank Ende September 1848 verfal- lencn Pfänder, deren Verkauf bei der letzten Ver­gantung ausgesetzt worden ist, insofern solche keine wollene oder sonst leicht verweöliche Gegenstände enthalten, ausnahmsweise im Monat Septem­ber laufendenJahres noch zur Umschreibung zugelassen.werden; auch wird die Einlösung ge­dachter Pfänder bis zum Schlüsse jenes Monats mit dem Bemerken gestattet, daß die bis zu die­

sem Termine weder umgeschriebenen noch einge­lösten Pfänder zur Vergantung der Ende Sep­tember laufenden Jahreö der Leihbank weiter ver­fallenen Pfänder gezogen werden, weiche Vergan­tung am 15. Oktober laufenden Jahres beginnt-

Hanau am 16. August 1849.

Kurfürstliche Leihbankdirektion.

Haller.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.

1. In der Waisenhaus-Buchhandlung zu Hanau ist zu haben: Gesetz vom 81. Oktober 1848, betreffend:

a) die Einrichtung der Gerichte und der Staatsbehörde bei den Gerichten, b) die Umbildung des Strafverfahrens.

2. Wilhelm Michael Sommer aus Hanau be­absichtigt nach Amerika auszuwandern, was in Gemäßheit bestehender Vorschrift hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 21. August 1849.

Kurfürstliches Verwaltungsamt. Rauh.

3. Die von dem vorhinnigen KrciSamte dahier am 28- November v. I. gegen den ungehorsamen Mi- litairpflichtigen Johannes Fehl von Hütten erlas­sene Ediktalladung wird als erledigt zurückgezogen. Schlüchtern am 30. August 1849.

Kurfürstliches Verwaltungsamt. Kram m.