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1849.

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Wochenblatt

für den Verwaltungsbezirk Hanau.

Hanau, Donnerstag den 30. August L^LZA.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Geheimerath Wilhelm von Schenk zu Schweinsberg auf sein allerunterthanigsteS Nach­suchen von ber Stelle eines provisorischen Vor­standes des Ministeriums der auswärtigen Angele­genheiten zu entbinden.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Sekondlieutenant Bauer im 2. Infanterie­regiment zum Premierlieutenant zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem Major von Sturmfeder im Generalstabe die erbetene Erlaubniß zu ertheilen, das ihm von des Königs von Baiern Majestät verliehene Ritter­kreuz des Königlichen Verdienstordens vom heiligen Michael anzunehmen und zu tragen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Durch das Ableben deS bisherigen Pfarrers zu Marködel ist die dasigePfarrstelle erledigt worden, was mit dem Anfügen, daß Bewerbungögesuche um dieselbe binnen 4 Wochen dahier einzureichen und dem vorrangig die näheren Bedingungen, an welche die Übertragung der Stelle geknüpft ist, in der Konsistorialregistratur zu erfahren sind, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Hanau am 14. August 1849.

Kurfürst!, evangel. Konsistorium daselbst. Rothe.

! vt. Spangenberg.

2. Da in neuerer Zeit häufig den Vorschriften in den §§ 1, 4 und 5 des Staats-Ministerial-Aus- schrelbens vom 22. August 1821 zuwider gehandelt worden, und Gesuche direkt an Kurfürstliches Fi­nanzministerium oder die Oberfinanzkammer ein- gereichc werden, welche theils zunächst der Prüfung der Meutereien unterworfen werden müssen, theils den vorgeschrittenen Bestimmiingen hinsichtlich der Form nicht entsprechen, namentlich der Angabe deS Namens der Verfasser und der von denselben bezogenen Gebühr ermangeln; so werden die Vor­schriften cheö getackten AusschreibenS, unter beson­derer Hinweisung auf den §. 2 desselben, wonach regelmäßig nur gegen Unterbehörden etwa gerich­tete Beschwerden alsbald bei der zunächst vorge- seßten Behörde vorzubringen sind, mit dem Bei­fügen hierdurch wiederholt in Erinnerung gebracht, daß bei künftigem Zuwiderhandeln, der Bestim­mung des §. 5 des erwähnten Ausschreibens vom 22. August 1821 gemäß, die sofortige Zurück­gabe oder Zurücksendung der übrigens gänzlich un­beachtet bleibenden Gesuche auf Kosten der Bitt­steller erfolgen wird.

Cassel am 2t. August 1849.

Kurfürstliche OberfmanzkaMmer- Lometsch.

Besondere Bekanntmachungen der Vcrwaltnngs- und Fmanzbchörden.

1. Am 7. und 8. September d. J. wird im hie­sigen Seminare die Prüfung derjenigen jungen Leute aus den evangelischen Gemeinden des dies­seitigen Seminarbezirks geschehen, welche für die­ses Jahr die Aufnahme in besagte Anstalt wün-