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1849.

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WM Wochenblatt

für den Verwaltungsbezirk Hanau.

Hanan, Donnerstag den £3. August L84O.

Gesetzgebung.

Die Nummer XV des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:

Ausschreiben der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen,

vom 4. August 1849, die Erhebung der Trauungssteuer be­treffend.

Mit Allerhöchster Genehmigung werden wegen der Erhebung der Trauungssteuer, mit Rücksicht auf die Einführung der bürgerlichen Ehe und die Auf­hebung der Polizeikommissionen, folgende anderweite Vorschriften ertheilt:.

§ 1.

Die Erhebung der Trauungssteuer erfolgt durch die Renterei, in deren Bezirke die Schließung der bür­gerlichen Ehe Statt findet, gegen eine Quittung, zu welcher Seitens der betreffenden Landkrankenhaus­direktion die gedruckten Formulare verabfolgt werden.

Die Rentereien haben die eingenommenen Beträge vierteljährlich an die Landkrankenhausdirektion abzu- liefern, am Schlüsse des Jahres aber eine Abrech­nung über die Jahreseinnahme und deren Abliefe­rung in zwei Ausfertigungen aufzustellen, deren eine mit der Nichtigkeitsbescheinigung versehen, von der Landkrankenhausdirektion der Nenterei zurück- zusenden und von dieser der Rentereirechnung beizu- fugen ist.

Die Untergerichte haben sich vor der bei ihnen Statt findenden Eheschließung die Quittungen über be­zahlte Trauungssteuer einhändigen zu lassen und solche vierteljährlich nebst einem amtlich beglaubig­ten vollständigen Auszuge aus dem Ehestandsbuche

an die betreffende Landkrankenhausdirektion einzu- senden.

Cassel am 4. August 1849.

Kurfürstliches Ministerium der des der

Justiz: Innern: Finanzen:

Baumbach. Eberhard. C-W. Wippermann.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachdem die Generalvermessung und Karti- rung der Gemarkung Böögesäß, Amts Bir- stein, verfügt worden ist und die betreffenden Arbeiten unter der Leitung des Landmesserin- spektorsBuß zuHanau ausgeführt werden sollen, so wird solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht, damit die Betheiligten ihr Interesse zu wahren im Stande sind.

Cassel am 27. Juli 1849-

Kurfürstliches Obersteuerkollegium. Bälde.

2. Nachdem die Generalvermessung und Karti- rung der Gemarkung Fischborn, AmtS Bir­st ein, verfügt worden ist und die betreffenden Arbeiten unter der Leitung des Landmesserin- spektorS Buß zu Hanau ausgeführt werden sol­len, so wird solches zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, damit die Betheiligten ihr Interesse zu wahren im Stande sind.

Cassel am 27. Juli 1849

Kurfürstliches Obersteuerkollegium. Bälde.

Z. Durch die Versetzung deS bisherigen Pfarrers zu Lohrhaupten ist die dasige Pfarrstelle erledigt wor­den, was mit dem Anfügen, daß BewerbungS-'