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nung der das Postfuhrwesen besorgenden Po st Hal­ters i en unverändert bleibt.

Cassel am 17. Juli 1849.

Kurfürstliche General - Postinspektion. Duysing, k. A.

5. Zu Veckerhagen soll eine selbststandige Apotheke errichtet und damit eine Filialapotheke zu Oedels- Heim verbunden werden.

Zufolge eines Beschlusses des Kurfürstlichen Mi­nisteriums des Innern vom 19. d. M., Nr. 9788 P. d. I., fordere ich qualifizirte inländische Phar­mazeuten, welche sich um das deshalbige Privile­gium bewerben wollen, auf, ihre Gesuche mit den erforderlichen Zeugnissen versehen, binnen 3 Wo­chen bei mir einzureichen.

Zugleich bemerke ich, daß dieses Privilegium unter den in der Medizinalordnung vom 10. Juli 1830, insbesondere den im §. 252 und hinsichtlich der Jnventarübernahme den im §. 255 derselben enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen er­theilt werden wird.

Cassel am 26. Juli 1849.

Der Bezirksdirektor für den oberen Verwal­tungsbezirk Cassel-

S e z e k o r n.

vt. Badenhausen.

6. Nachdem die Generalvermessung undKartirung der Gemarkung Hettersroth und Höfen, Amts Birstein, verfügt worden ist und die betref­fenden Arbeiten unter der Leitung deS Landmesser- inspektors B u ß zu Hanau ausgeführt werden sol­len, so wird solches zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, damit die Bethelligten ihr Interesse zu wahren im Stande sind.

Cassel am 27. Juli 1849.

Kurfürstliches Obersteuerkollegium. Bälde.

7. Behufs Erleichterung des PostverkehrS tritt vom 1. August d. I. an die Bestimmung außer Kraft, wonach bisher bei Postvorschußsendungen außer dem Porto für den betreffenden Gegenstand (Brief oder Pagnet) auch noch dasjenige Porto in Ansatz gebracht werden mußte, welches erhoben sein würde, wenn der Vorschußbetrag baar mit derPost versandt worden wäre.

Cassel am 27. Juli 1849.

Kurfürstliche General-Postinspektion.

Duysi.ng, k. A.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.

1. Die nachgenannten, zu der jüngsten Militair- auShebung in gesetzlich vorgeschriebener Weise vor­geladenen , jedoch bei derselben nicht erschienenen Militairpflichtigen, als:

1) Sebastian Nennstiel, 2) Karl Reinhard und 3) August Hermann Rullmann, sämmtlich aus Hersfeld; 4) Jakob Herwig aus Allmers- hausen; 5) Andreas Jungmann aus Henes; 6) Johann Joseph Friedrich Schmidt auö Henes; 7) Johann Jakob Möller aus Kalkobes; 8) Heinrich Schütrumpf aus Kathus; 9) Georg Wilhelm Ernst Vollmann aus Obergeis; 10) Heinrich Wenderoth auö Niederaula; 11) Joh. Jakob Wolff aus Niederaula; 12) Johann Georg Glebe aus Beiershausen; 13) Georg Fischer aus Heimboldshausen ; 14) Heinrich Lau- terbach aus Heringen; 15) Heinrich Pforr aus Heringen; 16) Karl Brill aus Kleinensee; 17) Heinrich Ruh aus Widdershausen; 18) Johann Heinrich Bink aus Philippsthal; 19) Heinrich Gömpler aus Philippsthal; 20) Johann Kon­rad Christoph Schlotzhauer aus Philippsthal; 21) Ludwig Wehner aus Philippsthal; 22) Wil­helm Wiegand aus Philippsthal; 23) Adam Schmidt aus Unterneurode; 24) Samuel Selb aus Breitenbach; 25) Michael Hassenpflug aus Oberaula, und 26) Ernst Berst aus BZahls- hausen,

werden hierdurch ediktaliter vorgeladen, sich annoch so gewiß binnen 3 Monaten zur Erfüllung ihrer Militairpflicht dahier zu melden, als sie sonst von dem zuständigen Obergerichte für Ausgetretene er­klärt werden und außer den sonstigen gesetzlichen Nachtheilen eine Geldstrafe von Einhundert Tha­lern, oder in Ermanglung von Vermögen eine sechsmonatliche Freiheitsstrafe zu erwarten haben. Heröfeld am 10. Juli 1849.

Kurfürstliches Verwalrungsamt. Wolff.

2. Christian G ü nther von Niedergründau und Christian Kurz von Gelnhausen, sowie Johann Heinrich Biehl vonHorbach haben Behufs Aus­wanderung, und zwar Ersterer in das Großher- zogthum Hessen und die beiden Letzteren nach Nordamerika, um Entlassung aus dem Kurhessi- schen Staatöverbande dahier nachgesucht, welches bestehender Vorschrift gemäß hiermit zur öffentli­chen Kenntniß gebracht wird.

Gelnhausen am 19. Juli 1849. Kurfürstliches Verwaltungsamt.

B o ch.

3. Das der Hausen'schen Armenstiftung gehörige Wohnhaus Nr. 90 in hiesiger Neustadt, zwischen den Wohnhäusern des Schlossermeisters Gerhard Binder und Georg König's Erben gelegen, wird Freitag den 10. August d. I., Vormittags 10 Uhr, öffentlich an den Meistbietenden unter Genehmigungsvorbehalt verkauft.

Hanau am 25. Juli 1849-

Der Stadtkämmerer

Weidert.