766 angesetzt worden, von welchen der erste an Ge- richtssteUe und die beiden I toteren zu Oberroden' bach abgehalten werden sollen.
Kaufliebhabern wird solches hiermit zur Nachricht und den Hypothekarglaubigern mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß sie ihre Forderungen im ersten Termine, bei Meldung der AuS- schließung, bezüglich Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und unter Ueberreichung der entsprechenden Urkunden zu begründen haben.
Hanau am 28. Juni 1849.
Kurfürstliches Landgericht. Giller.
vt. Molter.
7. Roth. Auf den Antrag des Matthäus Stern zu Burg Gelnhausen soll das dem Johannes Jordan und dessen Ehefrau, Magdalene, geb. Engelhard, in Roth gehörige, daselbst belegene Wohnhaus :
Nr. 82. , 83- und 84. 104 R. ein einstöckiges Wohnhaus sub Nr. 74 und Stallung nebst Garten , neben Adam Dreßbach, zwangsweise öffentlich meistbietend verkauft werden. Hierzu ist erster Termin auf den 23. A ugust d. I., nöthigenfalls zweiter auf den 19. September d. I., und dritter auf
d e n 1 8. O k t o b e r d. I., jedesmal Vormittags 9 Uhr, anher bestimmt worden.
Etwaige weitere Hypothekargläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche in dem ersten Termine , bei Strafe der Ausschließung, bzw. besonderen Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumel- den und zu begründen.
Meerholz am 3. Juli 1849.
Kurfürst!. Gräflich Jsenburg. Justizamt.
F r e s c n i u s.
vt. Pfeiffer, k. A.
8. Leisenwald. Nachdem in Sachen des H. Ernst Kolb dahier, Klägers, gegen Adam Farr in Leisenwald, Verklagten, plo. debili, durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Verkauf nachfolgender, in der Gemarkung von Leisenwald gelegenen Grundstücke verfügt und erster Versteige- rungstermin auf
d e n 2 3. A ugust d. I., Vormittags 1t Uhr, in das Gerichtszimmer/ für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter Versteigerungstermin auf d e n 20. (September d. I., Vormittags 11 Uhr, eben dahin, sowie nöthigenfalls dritter Versteigerungstermin auf
d c n t 8. Oktober d. I., Vormittags 11 Uhr,
eben dahin angeseht worden ist, so wird dieses mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß sonstige hypothekarische Gläubiger ihre Pfandrechte an den zu versteigernden Grundstücken im ersten Versteigerungstermine, bei Meidung des Ausschlusses von diesem Verfahren, bezüglich der Benachrichtigung des ausbleibenden Gläubigers auf seine Kosten, zu Protokoll anzuzeigen haben.
Beschreibung der Grundstücke:
1) Nr. des Mßb. 1452. 32 R. 95 S- Acker am Melmenstein, an Adam Farr; 2) Nr. des Mßb. 1049- 3 R. 83 S. Land auf der Läng, an Konrad Lohrei.
Wächtersbach am 27. Juni 1849.
Kurfürst!. Grafl. Jsenburg. Iustizamt-
K r ö b e r.
vt. Kühles.
9. Hellstein. Nachdem in Sachen des Lob Machn! Lorsch zu Gelnhausen, Klägers, gegen Jakob Wilhelm inHellstein, Verklagten, wegen Forderung, durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Verkauf des nachfolgenden, in der Gemarkung von Hellstein gelegenen Grundstücks verfügt und erster Versteigerungstermin auf
d e n 2 4. A u g u st d. I , für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter Verstei- gerungötermin auf
den 21. September d. I., sowie nöthigenfalls dritter Versteigerungstermin auf
den 1 9. Oktober d. I.,
• jedesmal Vormittags 11 Uhr, in das Gerichtszimmer angesetzt worden ist, so wird dieses mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß sonstige hypothekarische Gläubiger ihre Pfandrechte an dem zu versteigernden Grundstück im ersten Versteigerungstermine, bei Meidung des Ausschlusses von diesem Verfahren, bezüglich der Benachrichtigung des ausbleibenden Gläubigers auf seine Kosten, zu Protokoll anzuzeigen haben.
Beschreibung der Grundstücke:
1 V. 19 R. Acker in der Bachenhohl, an Konrad Hölzer.
Wächtersbach am 29. Juni 1849.
Kurfürstlich Gräflich Jsenburg. Iustizamt- K r ö b e r-
vt. Kühles.
10- Hanau. In Sachen der Testamentserben des dahier verlebten Rentmeisters Johann Lorenz Göbel und dessen Ehefrau, Johanne Margarethe, geb' Reuß, zu Hanau, Kläger, gegen den Graveur Philipp Schröder und dessen Ehefrau, Elisabeth, geb. Kasche, zu Hanau, Beklagte, Hy- pothekskündigung betreffend, ist zum Zwangsverkauf des Unterpfands: