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766 angesetzt worden, von welchen der erste an Ge- richtssteUe und die beiden I toteren zu Oberroden' bach abgehalten werden sollen.

Kaufliebhabern wird solches hiermit zur Nach­richt und den Hypothekarglaubigern mit dem Be­merken bekannt gemacht, daß sie ihre Forderun­gen im ersten Termine, bei Meldung der AuS- schließung, bezüglich Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und unter Ueberreichung der entsprechenden Urkunden zu begründen haben.

Hanau am 28. Juni 1849.

Kurfürstliches Landgericht. Giller.

vt. Molter.

7. Roth. Auf den Antrag des Matthäus Stern zu Burg Gelnhausen soll das dem Johannes Jordan und dessen Ehefrau, Magdalene, geb. En­gelhard, in Roth gehörige, daselbst belegene Wohn­haus :

Nr. 82. , 83- und 84. 104 R. ein einstöckiges Wohnhaus sub Nr. 74 und Stallung nebst Gar­ten , neben Adam Dreßbach, zwangsweise öffentlich meistbietend verkauft wer­den. Hierzu ist erster Termin auf den 23. A ugust d. I., nöthigenfalls zweiter auf den 19. September d. I., und dritter auf

d e n 1 8. O k t o b e r d. I., jedesmal Vormittags 9 Uhr, anher bestimmt worden.

Etwaige weitere Hypothekargläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche in dem ersten Ter­mine , bei Strafe der Ausschließung, bzw. beson­deren Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumel- den und zu begründen.

Meerholz am 3. Juli 1849.

Kurfürst!. Gräflich Jsenburg. Justizamt.

F r e s c n i u s.

vt. Pfeiffer, k. A.

8. Leisenwald. Nachdem in Sachen des H. Ernst Kolb dahier, Klägers, gegen Adam Farr in Leisenwald, Verklagten, plo. debili, durch Er­kenntniß vom heutigen Tage der Verkauf nach­folgender, in der Gemarkung von Leisenwald gele­genen Grundstücke verfügt und erster Versteige- rungstermin auf

d e n 2 3. A ugust d. I., Vormittags 1t Uhr, in das Gerichtszimmer/ für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter Versteigerungstermin auf d e n 20. (September d. I., Vormittags 11 Uhr, eben dahin, sowie nöthigenfalls dritter Versteige­rungstermin auf

d c n t 8. Oktober d. I., Vormittags 11 Uhr,

eben dahin angeseht worden ist, so wird die­ses mit der Aufforderung hierdurch bekannt ge­macht, daß sonstige hypothekarische Gläubiger ihre Pfandrechte an den zu versteigernden Grundstücken im ersten Versteigerungstermine, bei Meidung des Ausschlusses von diesem Verfahren, bezüglich der Benachrichtigung des ausbleibenden Gläubigers auf seine Kosten, zu Protokoll anzuzeigen haben.

Beschreibung der Grundstücke:

1) Nr. des Mßb. 1452. 32 R. 95 S- Acker am Melmenstein, an Adam Farr; 2) Nr. des Mßb. 1049- 3 R. 83 S. Land auf der Läng, an Konrad Lohrei.

Wächtersbach am 27. Juni 1849.

Kurfürst!. Grafl. Jsenburg. Iustizamt-

K r ö b e r.

vt. Kühles.

9. Hellstein. Nachdem in Sachen des Lob Machn! Lorsch zu Gelnhausen, Klägers, gegen Jakob Wilhelm inHellstein, Verklagten, wegen Forderung, durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Verkauf des nachfolgenden, in der Gemarkung von Hellstein gelegenen Grundstücks verfügt und erster Versteigerungstermin auf

d e n 2 4. A u g u st d. I , für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter Verstei- gerungötermin auf

den 21. September d. I., sowie nöthigenfalls dritter Versteigerungstermin auf

den 1 9. Oktober d. I.,

jedesmal Vormittags 11 Uhr, in das Gerichtszimmer angesetzt worden ist, so wird dieses mit der Aufforderung hierdurch be­kannt gemacht, daß sonstige hypothekarische Gläubi­ger ihre Pfandrechte an dem zu versteigernden Grundstück im ersten Versteigerungstermine, bei Meidung des Ausschlusses von diesem Verfahren, bezüglich der Benachrichtigung des ausbleibenden Gläubigers auf seine Kosten, zu Protokoll anzu­zeigen haben.

Beschreibung der Grundstücke:

1 V. 19 R. Acker in der Bachenhohl, an Kon­rad Hölzer.

Wächtersbach am 29. Juni 1849.

Kurfürstlich Gräflich Jsenburg. Iustizamt- K r ö b e r-

vt. Kühles.

10- Hanau. In Sachen der Testamentserben des dahier verlebten Rentmeisters Johann Lorenz Göbel und dessen Ehefrau, Johanne Margarethe, geb' Reuß, zu Hanau, Kläger, gegen den Gra­veur Philipp Schröder und dessen Ehefrau, Elisabeth, geb. Kasche, zu Hanau, Beklagte, Hy- pothekskündigung betreffend, ist zum Zwangsver­kauf des Unterpfands: