.W29.
***************
1849.
***************
für den Verwaltungsbezirk Hanau
Hau au, Donnerstag den 19. Juli 1849*
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Königlich Hannoverschen Hauptmann von Jßendorf, Ordonnanzoffizier Seiner Majestät des Königö von Hannover, das Ritterkreuz Allerhöchst, ihres HausordenS vom goldnen Löwen zu verleihen-
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Hauptmann von Löwenstein, aggregirt der 1. Garnisonskompagnie, als Kompagniechef zum 2- Infanterieregiment zu versetzen;
den Premierlieutenant Beß vom ».Infanterieregiment (Kurfürst) zum Hauptmann und Kompaq- niechef in demselben,
den Premierlieutenant von Osterhausen vom Jägerbataillon zum Hauptmann zu ernennen, und Letzteren vorläufig mit dem Kommando der Bewa, chungSmannschaft der Strafsekrion zu beauftragen;
den Premierlieutenant von Buttlar vom 2. Husarenregiment zum Rittmeister und Eskadrons, ches im 1. (Leib-) Husarenregiment,
den Sekondlieutenant Schödde vom Schützen- batmllon zum Premierlieutenant im Jagerbataillon,
den Sekondlieutenant von Oeynhausen vom ^^^""/eSim-nt (Kurfürst) zum Premierlieute« uant in demselben zu befördern.
«J» Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller, gnadM geruhet: v
,Schödde vom 1. Infanterieregiment (Kurfürst) mit Penston ausscheiden zu lassen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Untergerichtsanwalt Christian Spohr in Karlshafen zum Aktuar beim Justizamte in Ra- boldshausen provisorisch zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Registrater Ebert bei der Oberfinanzkammer zum Repositar bei dieser Behörde, und
den Steuerausseher Mergelt zu Cassel zum Nebenerheber der indirekten Abgaben zu Eschwege zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge« bracht, daß der bisher in Anwendung gewesene Portotarif für Fahrpostsendungen (Päckereien und Gelder) im Kurstaate vom 15. d. M- an durch einen ermäßigten Tarif ersetzt, die danach sich ergebende Tarherabsetzung auch bei dem gegenseiti-
• gen Fahrpostverkehr zwischen den einzelnen Staaten des Fürstlich Thurn, und Tarischen Postverwaltungsbezirks eintreten wird und jener neue Tarif vom bezeichneten Tage an vor den Kurhessischen Postbureau'S zur Ansicht des Publikums angeschlagen ist, daß ferner gleichzeitig die Gebühr für einen Aufgabeschein über Fahrpostgegenstände auf i Sgr. und die Bestellgebühr für im Postorte zu bestellende Fahrpoststücke bis zum Gewichte von 25 Pfund auf ^ Sgr., über 25 Pfund schwer auf 1 Sgr. herabgesetzt werden wird.
Cassel am 6. Juli 1849.
Kurfürstliche Generalpostinspektion. Schmerfeld.