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Behandlung der Wunde, welche durch ein wüchenves oDer der Tollheit verdächtiges
' Thier hervorgebracht worden.
Je früher nach dem Bisse die Vorbeugungsvorkehrungen getroffen wurden , um desto mehr Hoffnung ist vorhanden, daß die Wasserscheu nicht ausbrechen werde. Nur die schnelle Anwendung der passenden Mittel kann daher wahre Hülfe schaffen, und von einer zweckmäßigen örtlichen Behandlung der Wunde hängt gewöhnlich die Rettung des Gebissenen ab.
Man hüte sich deshalb, die für die Kur des Kranken so höchst nöthige Zeit mit Anwendung von gepriesenen Geheim- oder Familienmitteln, die meist unwirksam sind, zu verschwenden, und durch Unterlassung einer sogleich einzuleitenden, von der Erfahrung erprobten, Heilart den Gebissenen in Gefahr zu bringen.
Die Hauptsache ist, eiligst den PhysikuS, oder einen andern Arzt oder einen Wundarzt herbeizuholen, selbst im Falle auch keine blutige Wunde, nur eine ganz leichte Verletzung da ist oder bloß ein Lecken von einem wüthenden Thiere bei einem Menschen Statt fand.
Man säume damit keinen Augenblick, weil nur so lange das in der Wunde beigebrachte und darin haftende Wuthgift durch eine Kur weggeschafft, vernichtet und seine üble Folge abgewendet werden kann, solange das Gift noch örtlich wirkt und nicht in die allgemeine Sästenmasse übergegangen ist. In Ermanglung eines Kunstverständigen sauge man die Wunde nicht mit dem Munde aus, binde sie nicht zu und bedecke sie noch weniger mit Pflaster, sondern schlage bis zu seiner Ankunft folgendes Verfahren ein.
Alle (nachher zu zerstörende) Kleidungsstücke um die Bißwunde müssen vorsichtig und schnell abgelöst werden. Das Bluten der letzteren wird, soviel es nur geschehen kann, befördert. Man wasche sie deshalb augenblicklich erst und anhaltend mit lauem Wasser, später, wenn das Bluten nachläßt, mit starker warmer Aschenlauge, oder mit einer Auflösung des ätzenden Lau- gensalzcs, oder mit warmem scharfen Salzwasser, oder mit Urin aus. Das Wasser, welches bereits zum Aus- waschen gebraucht worden, schütte man nicht wieder zum reinen, sondern sammle es, und gieße eS in ein in die Erde gegrabenes, sorgsam mit Erde zu bedeckendes, Loch.
Die Hände desjenigen, der sich mit der Wunde beschäftigt , müssen frei von Verletzungen, aufgekratzten Stellen, Blätlerchen ic- sein.
Der Wundarzt macht hierauf unter der nöthigen Vorsicht Einschnitte in die Wunde mit dem Messer, und setzt einen Schröpskopf auf. Das Einschneiven und Aussaugen läßt man wiederholen, bis kein Blut mehr hervordringt. Nachdem wird die Wunde mit einem glühenden Eisen oder Schießpulver ausgebrannt, und durch Einstreuen von Spanisch Fliegen-Pulver, wenig, stens acht Wochen in Eiterung unterhalten.
Ist die Wunde bereits vernarbt, und man hat dann erst die Ueberzeugung erlangt, daß der Hund, welcher sie verursachte, toll gewesen, so muß sie wieder geöffnet gebrannt und in Eiterung gesetzt werden.
War der Biß so heftig, daß aus der Verletzung eine sehr starke Verblutung entsteht, so darf diese nur vorsichtig und mit Offenhalten der Wunde gestillt werden.
Eine von einem tollen Hunde nicht verwundete, sondern bloß durch bessert Zähne gequetschte und begeiferte Stelle muß mit Aschenlauge abgewaschen, und mit Spanisch Fliegen-Pflaster- over Salbe, wie die gebissene Wunde, behandelt und in Eiterung erhalten werden.
Ist eine Stelle von einem tollen Hunde nur beleckt, oder mit Geifer besudelt worden, so ist das sorgsame Abwaschen mit warmem Seifenwasser oder mit warmer Lauge hinreichend.
Außer dem oben angeführten gewöhnlichen Verfahren bei einer Bißwunde von einem tollen Hunde, ist ein vorzügliches und zuverlässiges, von einem geschickten Wundärzte zu unternehmendes, Vorbauungsmittel gegen die Wasserscheu hier noch zu erwähnen. Es ist nämlich das, möglichst bald zu verunstaltende, gänzli- chc Ausschneiden der Bißwunde sowohl in die Breite als Tiefe. Nur kann man es nicht an allen Stellen anwenden.
Ist die Ausschneidung gleich nach dem Biste geschehen, und ist sie vollständig verrichtet worden, so bedarf es nach dem hinreichenden Ausbluten der Wunde nichts als das Einlegen von Charpie, und das Verbinden mit Salben, um eine gehörige Entzündung und Eiterung hervorzubringen.
Sind mehrere Tage nach erlittener Verletzung verflossen, oder ist die Bißwunde schon länger vernarbt, so kann doch die Ausschneidung gemacht, nur muß nachher noch die Blutung befördert, die Wunde mit einer Auflösung des ätzenden Laugensalzes oft ausgewaschen , und dann durch eine höchst gesättigte Auflösung dieses AetzmillelS eine heftige Entzündung, bran. dige Zerstörung der Wundfläche und starke Eiterung erregt werden.
(Schluß folgt.)
Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei bet vereinigten evangel. Waisenhaus«?-