Einzelbild herunterladen
 

670

dem Tod der Mutter auf den ehelichen ältesten Sohn des Freiherr« Ludwig Friedrich Wilhelm August Gayling von Altheim, oder wenn dieser ohne Hinterlassung ehelicher Leibeserben verster­ben würde, an dessen Schwester Fraulein Ka­roline Gayling von Altheim, oder im Falle er­folgten Ablebens derselben an die ehelichen Lei­beserben der Letzteren, — oder endlich, wenn auch deren nicht vorhanden waren, an ihre nach gemeinem Recht zur Nachfolge berufenen Ver­wandten fallen."

Seither wurde derNachlaß durch einen gericht­lich bestellten Kurator in Folge testamentarischer Bestimmung der genannten E. K. S ch r ö d e l ver­waltet und derselbe belauft sich auf einen Kapi­talbestand von etwa 11000 fl. Jetzt eingetretenen Ermittelungen nach ist aber sowohl der erwähnte Freiherr Gayling von Altheim, als auch dessen Schwester Karoline Gayling von Altheim ohne Hinterlassung ehelicher Leibeöerben verstorben und eS ist also die Sukzession für die Blutsverwandten der E. K. Schrödel eröffnet.

Diese Verwandten sind aber dem Gerichte nicht bekannt, und es ergeht daher hierdurch die öffent­liche Aufforderung an alle Diejenigen, welche An­sprüche auf die Erbschaft der E. K. Schrödel zu haben vermeinen, diese im Termine

den 2 4. September b. I., Morgens 10 Uhr, bei dem unterfertigten Gerichte entweder in Per­son oder durch gehörig Bevollmächtigte anzumel- den und zu begründen, unter dem Bemerken, daß auf Diejenigen, welche sich nicht melden würden, bei der Verfügung über den Nachlaß keine Rück­sicht genommen und diese im Uebrigen den Ge­setzen nach erfolgen werde.

Hanau am 1. Juni 1849-

Kurfürstliches Landgericht.

G i l l e r.

vt. Molter.

15. Hanau. Die zur Konkursmasse des Schlos- sermeisterS Heinrich Kirchhof von hier gehörige Behausung Nr. 210 in der Langenstraße der Neu­stadt, neben Meißner und Heß, soll aus den An­trag deS Kurators zum Antheil des Kridars im Termin

den 4. Juli d. I., Morgens 10 Uhr, nochmals öffentlich im Lokal des unterzeichneten Gerichts versteigerungSweise verkauft werden.

Hanau am 4. Juni 1849.

Kurfürstliches Landgericht.

Giller.

vt. Molter.

16. Dörnighe im- Dem ChausseewärterKarl Lapp , auS Dörnigheim ist wegen dessen Geistesschwäche ein

Kurator in der Person deS Georg Flied ner von Dörnigheim gesetzt worden.

Hanau am 30. Mai 1849.

Kurfürstliches Landgericht.

C ö st e r.

17. Salmünster. Christian Lobr, Zimmer­geselle, ledig, von Soden, 29 Jahre alt, wird öffentlich aufgefordert, sich zur Vernehmlassung als Angeklagter, wegen Gewaltthätigkeit und ver­suchter Nothzucht, binnen 14 Taaen, bei Mei« düng steckbrieflicher Verfolgung, dahier zu sistiren. Salmünster am 5. Juni 1849.

Kurfürstliches Justizamt. Ubet.

vt. Altmannsperger.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 9. Juni 1849.

Der Staatsprokurator: Schüler-

vt. Kahler.

18. Großkrotzenburg. In Sachen des Distrikts­einnehmers Joseph Adam zu Seligenstadt, Klä­gers, gegen den OrtobürgerKonrad Bergmann zu Großkrotzenburg, Beklagten, Forderung betref­fend, sind an die Stelle der unterm 24- April l- I. angesttzten Verkaufstermine anderweite angesetzt worden und zwar erster auf

den 3- August l. I-, eventuell zweiter auf

den 31. August l. I. an Gerichtsstelle, und eventuell dritter auf den 28. S e p t e m b e r L I. nach Großkrotzenburg, und zwar jedesmal " Morgens 10 Uhr, welches Kaufliebhabern und Hypothekarglaubigern mit Beibehaltung der bereits angedrohten Rechts­nachtheile hierdurch bekannt gemacht wird.

Hanau am 7- Juni 1849.

Kurfürstliches Landgericht- Giller/ vt. Molter.

19. Hanau. Zur Stellvertretung der Staatsbe­hörde bei den Untergerichten des Bezirks sind be­auftragt worden und zwar:

l) beim Justizamt Bergen: der Amtsskribent Döll daselbst;

2) „ „ Birstein: der Kellereischreiber Nik. Stoppel daselbst;

3) „ „ Bieber: der Aktuar Graf daselbst;

4) ii „ Bockenheim: derRechtsprak- tikanr Raab daselbst; ä) n „ Gelnhausen: der RechtSprak- tikani Flohr daselbst;

6) ii Landgericht Hanau: der RechtSpraktikant Schmidt daselbst;