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dem Tod der Mutter auf den ehelichen ältesten Sohn des Freiherr« Ludwig Friedrich Wilhelm August Gayling von Altheim, oder wenn dieser ohne Hinterlassung ehelicher Leibeserben versterben würde, an dessen Schwester Fraulein Karoline Gayling von Altheim, oder im Falle erfolgten Ablebens derselben an die ehelichen Leibeserben der Letzteren, — oder endlich, wenn auch deren nicht vorhanden waren, an ihre nach gemeinem Recht zur Nachfolge berufenen Verwandten fallen."
Seither wurde derNachlaß durch einen gerichtlich bestellten Kurator in Folge testamentarischer Bestimmung der genannten E. K. S ch r ö d e l verwaltet und derselbe belauft sich auf einen Kapitalbestand von etwa 11000 fl. Jetzt eingetretenen Ermittelungen nach ist aber sowohl der erwähnte Freiherr Gayling von Altheim, als auch dessen Schwester Karoline Gayling von Altheim ohne Hinterlassung ehelicher Leibeöerben verstorben und eS ist also die Sukzession für die Blutsverwandten der E. K. Schrödel eröffnet.
Diese Verwandten sind aber dem Gerichte nicht bekannt, und es ergeht daher hierdurch die öffentliche Aufforderung an alle Diejenigen, welche Ansprüche auf die Erbschaft der E. K. Schrödel zu haben vermeinen, diese im Termine
den 2 4. September b. I., Morgens 10 Uhr, bei dem unterfertigten Gerichte entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte anzumel- den und zu begründen, unter dem Bemerken, daß auf Diejenigen, welche sich nicht melden würden, bei der Verfügung über den Nachlaß keine Rücksicht genommen und diese im Uebrigen den Gesetzen nach erfolgen werde.
Hanau am 1. Juni 1849-
Kurfürstliches Landgericht.
G i l l e r.
vt. Molter.
15. Hanau. Die zur Konkursmasse des Schlos- sermeisterS Heinrich Kirchhof von hier gehörige Behausung Nr. 210 in der Langenstraße der Neustadt, neben Meißner und Heß, soll aus den Antrag deS Kurators zum Antheil des Kridars im Termin
den 4. Juli d. I., Morgens 10 Uhr, nochmals öffentlich im Lokal des unterzeichneten Gerichts versteigerungSweise verkauft werden.
Hanau am 4. Juni 1849.
Kurfürstliches Landgericht.
Giller.
vt. Molter.
16. Dörnighe im- Dem ChausseewärterKarl Lapp , auS Dörnigheim ist wegen dessen Geistesschwäche ein
Kurator in der Person deS Georg Flied ner von Dörnigheim gesetzt worden.
Hanau am 30. Mai 1849.
Kurfürstliches Landgericht.
C ö st e r.
17. Salmünster. Christian Lobr, Zimmergeselle, ledig, von Soden, 29 Jahre alt, wird öffentlich aufgefordert, sich zur Vernehmlassung als Angeklagter, wegen Gewaltthätigkeit und versuchter Nothzucht, binnen 14 Taaen, bei Mei« düng steckbrieflicher Verfolgung, dahier zu sistiren. Salmünster am 5. Juni 1849.
Kurfürstliches Justizamt. Ubet.
vt. Altmannsperger.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 9. Juni 1849.
Der Staatsprokurator: Schüler-
vt. Kahler.
18. Großkrotzenburg. In Sachen des Distriktseinnehmers Joseph Adam zu Seligenstadt, Klägers, gegen den OrtobürgerKonrad Bergmann zu Großkrotzenburg, Beklagten, Forderung betreffend, sind an die Stelle der unterm 24- April l- I. angesttzten Verkaufstermine anderweite angesetzt worden und zwar erster auf
den 3- August l. I-, eventuell zweiter auf
den 31. August l. I. an Gerichtsstelle, und eventuell dritter auf den 28. S e p t e m b e r L I. nach Großkrotzenburg, und zwar jedesmal " Morgens 10 Uhr, welches Kaufliebhabern und Hypothekarglaubigern mit Beibehaltung der bereits angedrohten Rechtsnachtheile hierdurch bekannt gemacht wird.
Hanau am 7- Juni 1849.
Kurfürstliches Landgericht- Giller/ vt. Molter.
19. Hanau. Zur Stellvertretung der Staatsbehörde bei den Untergerichten des Bezirks sind beauftragt worden und zwar:
l) beim Justizamt Bergen: der Amtsskribent Döll daselbst;
2) „ „ Birstein: der Kellereischreiber Nik. Stoppel daselbst;
3) „ „ Bieber: der Aktuar Graf daselbst;
4) ii „ Bockenheim: derRechtsprak- tikanr Raab daselbst; ä) n „ Gelnhausen: der RechtSprak- tikani Flohr daselbst;
6) ii Landgericht Hanau: der RechtSpraktikant Schmidt daselbst;