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für den Verwaltungsbezirk Hanau.

Hau an, Donnerstag den M. Juni 1849»

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. diejenigen, welche geneigt sind, den für das Obersteuerkollegium benötigten Bedarf an inlän­dischem Schreib-, blau Heft- und Packpapier zu liefern, werden hiermit aufgefordert, deshalbige Proben, unter Angabe der Preise, binnen4Wochen anher einzureichen.

Cassel am 23. Mai 1849.

Kurfürstliches Obersteuerkollegium. Pfeiffer.

2. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, daß vermöge eines Beschlusses der Stande- versammlung der für die s. g. Brabanter Krieger ausgesetzte Verlag zu Pensionen um 2000Rthlr. er­höht und diesem zufolge durch Kurfürstliches Kriegsministerium die Pensionen für jeden der noch lebenden s. g. Brabanter Pensionäre von 1 auf 14 Rtblr. monatlich vom 1. Apul d. J. an bestimmt worden ist.

Hanau am 24- Mai 1849.

Kurfürstliche Bezirksdirektion. Rothe.

3- Bekanntmachung,

die Pferderevision und Pramienver­theil ung im Jahre 1849 betreffend.

Zufolge Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums Einern vom 7. Mai a. c. wird in diesem Jahre sie Pferder'evision und Prämienvertheilung in den Verwaltungsbezirken Cassel, Eschwege, Zersseld- in Letzterem jedoch nur für die Ort- tchaften der Verwaltungsamter Rotenburg und Melsungen Fritzlar Marburg und Rinteln Statt finden und zwar

im oberen Verwaltungsbezirke Cassel: zu Cassel . . am 25. Juni L I., Wolfhagen am 27.

, HofgeiSmar am 28. im oberen Verwaltungsbezirke Eschwege:

zu Witzenhausen am 30. Juni l. I.,

u Eschwege . 2- Juli

im oberen Verwaltungsbezirke HerSfeld:

zu Rotenburg am 4. Juli b I.,

Messungen 5.

im oberen Verwaltungsbezirke Fritzlar:

zu Fritzlar . . am 6- Juli l. I.,

Homberg 7.

Ziegenhain 9-

im oberen Verwaltungsbezirke Marburg:

zu Kirchhain . am 10. Juli L I.,

Marburg . 11. ,,

v Frankenberg 13.

im oberen Verwaltungsbezirke Rinteln:

zu Rinteln . . am 25. Juli 1. I.,

und für sämmtlich neun oberen Verwaltungsbe­zirke zur Vertheilung dor goldnen Medaille ein besonderer Termin zu Cassel am 30 Juli.

Die hierbei zu verabreichenden Preise sind:

1) eine goldne Medaille im Werthe von zehn Lo.uiSd'or, nebst fünf Dukaten, für das aus dem Landgestüt abstammende beste Pferd im Lande, welches in jeder Beziehung von aus­gezeichneter Beschaffenheit und vom Besitzer selbst aufgezogen sein muß;

2) eine silberne Medaille und drei Duta- fen für das vom Landgestüt abstammende beste Pferd in jedem Verwaltungsamtsbezirke, welches ebenwohl von ausgezeichneter Beschaffenheit und vom Besitzer selbst aufgezogen sein muß;