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1849.

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Wochenblatt

für den Verwaltungsbezirk Hanau.

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Hanau, Donnerstag den T-Z. Mai L84A.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- guädigst geruhet:

den Geheime KriegSrath Wilhelm August von Stark auf sein allerunterthänigstes Nachsuchen in Ruhestand zu versetzen und zugleich zum Staatsrath zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

dem ersten Hof- und Garnisonspfarrer Martin das Ritterkreuz Allerhöchstihres Hausordens vom goldnen Löwen zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Major Eysell vom 3. Infanterieregiment mit Pension ausscheiden zu lassen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

nachbenannte Portepeefähnriche zu Sekondlieute- nants zu ernennen:

von Amelunren von der Division Kurfürst- Husaren, im 2. Husarenregiment,

vonGeyso vom Schützenbataillon, in demselben, Sporleder von der Artilleriebrigade, in der­selben ,

von Stein vom 2- Husarenregiment, in der Division Kurfürst-Husaren,

Wagner von der Artilleriebrigade, in der­selben, und

von Carls hausen vom 1. (Leib-) Husaren­regiment, in demselben.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

Sämmtlichen Herren Ortsvorstanden der Städte und Landgemeinden, sowie den Verwaltungsäm­tern und den standeS- und grundherrlichen Aem­tern bringe ich hierdurch zur Kenntniß, daß die Formulare zu Heimathscheinen in Gemäßheit Be­schlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 19. v. M. (Nr. 4030 P. d. I.) künftighin vom hiesigen Waisenhause, im Preise von 7^Sgr. für daö Buch, zu beziehen sind.

Hanau am 23. April 1849-

Der Bezirksdirektor Roth e.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.

1. Bekanntmachung, den Unterricht in der Hebammenkunst betreffend.

Zu dem zweiten HebammenlehrkursuS desJahreö 1849, welcher den 1. August beginnen und drei Monate dauern wird, werden die Schülerinnen nach Vorschrift des §. 3 der höchsten Verord­nung vom 19. Juli 1838, die Gründung einer allgemeinen H e b a in in e n l e h r a n- stalt zu Marburg betreffend,

Mittwoch den 20. Juni

angenommen werden. Diejenigen Personen, wel­che sich um die Aufnahme in diesen Hebammen- lehrkursus bewerben wollen, haben sich zur Prüfung der vorgeschriebenen Eigenschaften