ochenblatt
1849.
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für den Verwaltungsbezirk Hanau.
Hanau, Donnerstag den i^ Mar L84V.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
in der ArliUeriebriqade: den Premierlieutenant Schleenstein zum Hauptmann und die Sekond- lieutenants Eckhardt, Bauer und Follenius zu Premierlieutenants zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet.:
den Sekretar Bernhard bei der Direktion der Hauptstaatskasse und den Kontroleur Wißmann bei der Buchhalterei der besagten Direktion auf ihr allerunterrhänigsteö Nachsuchen in den Ruhestand zu versehen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
die landesherrliche Genehmigung zur Bestellung des Kaplans KlemenS Sippe! zu Flieden zum Kap- lan der katholischen Pfarrei in Cassel zu ertheilen;
den Privatdozenten Dr. Hermann Knoblauch zu Bonn zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät in Marburg zu bestellen;
den provisorischenPolizeireposttar Wilhelm Weinmeister zu Cassel zum Depositar und Probater bei der oberen Verwaltungsbehörde des BezirkeS Schmal- kalden provisorisch zu ernennen;
den Assessor bei dem Obermedizinalkollegium, Dr. Gottlieb Friedrich Fiedler zu Cassel, das Prädikat »Medizinalrath" zu verleihen, und
dem Kandidaten der Thierheilkunde, Hermann Lambert aus Schlächtern, die Praxis als Thierarzt erster Klasse, mit dem Wohnsitze in Felsberg, zu gestatten.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Rechtspraktikanten Theodor Wagner in $in< teln zum Anusassessor in Wihenhausen zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben den Herzog von Sachsen- Meiningen Hoheit, Generalmajor und Chef des zweiten Husarenregiments, zum Generallieutenant ernannt.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Sämmtlichen Herren Ortsvorständen der Städte und Landgemeinden, sowie den Verwaltungsam- tern unö den standes - und grundherrlichen Aemtern bringe ich hierdurch zur Kenntniß, daß die Formulare zu Heimathscheinen in Gemaßheit Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 19. v. Vi. (Nr. 4030 P. d. I.) künftighin vom hiesigen Waisenhause, im Preise von 7^Sgr. für daö Buch, zu beziehen sind.
Hanau am 23. April 1849.
Der Bezirksdirektor Roth e.
2. Kurfürstliches Ministerium des Innern hat mir durch Beschluß vom 3 d. M., zur Nr- (>154 Pr. d. I., aufgetragen, der Ortsbehörde zu kangcnsel- bold auf eine Eingabe der dasigen Ortsbürger, um Aufhebung der (landesherrlichen Verhältnisse, zu eröffnen, daß ein Gesetzentwurf über Beleitigung der standesherrlichen Gerichtsbarkeit und Verwaltung zur Vorlage an den zufammentretenden Landtag bereit sei.
Bei dem allgemeinen Interesse an diesem Gegenstände bringe ich dies zur öffentlichen Kenntniß.
Hanau am 8- Mai 1849.
Der Bezirksdirektor Rothe.