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Seine Königliche Hoheit der Kurfürst huben aller- gnädigst geruhet:
den Oberstlieutenant Mumm vom 1. (Leib-) Hu- sarcnregiment mit Pension ausscheiken zu lassen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den bisherigen Oberqehülfen bei den Blumenklumpsen zu Wilhelmshöhe, Wilhelm Eubel, provisorisch zum Hof-Treib - und Gemüsegärtner zu Wilhelmshöhe zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Durch das Ableben des Pfarrers zu Oberkalbach, in der Klasse Schlüchtern, ist die dasige Pfarr- stelle erledigt worden, was mit dem Änfügen, daß Bewerbungsgesuche um dieselbe binnen 4 Wochen dahier einzureichen sind, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 18. April 1849.
Kurfürstliches evangel. Konsistorium daselbst. Rothe.
vt. Spangenberg.
2. In Nr. 58 vom 9- d. M. und mehreren folgenden Nummern der Hanauer Zeitung haben die Posthalter Müller zu Aschaffenburg und Schielein zu Dettingen, sowie der Gasthalter W. Hardt zu Hanau die gemeinschaftlich von ihnen errichtete regelmäßige OmnibuS-Personenfahrten zwischen Hanau und Aschaffenburg als „Postomnibus-Personenfahr- ten" bezeichnet, auch postmäßige Beförderung derselben in Aussicht gestellt.
Man findet sich daher veranlaßt, hiermit öffentlich bekannt zu machen, daß die fraglichen Fahrten k ei ne P o sifa h r te n, sondern ein Privatunternehmen gedachter drei Personen sind.
Cassel am 3t. März 1849.
Kurfürstliche General-Postinspektion. Schmerfel d.
3. Bekanntmachung, die Eröffnung der Biebersteiner Fohlenweide bei Fulda für das Jahr 1849 betreffend.
Die mit allen Erfordernissen versehene Fohlenweide im Thiergarten bei Bieberstein, unweit Fulda, wird, für dieses Jahr Dienstag den 29. und Mittwoch den 30. Mai eröffnet und kann von da an bis Michaelis d. I. für ein-, zwei- und dreijährige Fohlen gegen Entrichtung von
3 Thaler Weidegeld, \
t w Hirtenlohn und j für
1 Casseler Viertel Hafer in Natur oder! . c Zahlung des zur genannten Zeit/ ' e° tn Fulda bestehenden Marktpreis Fohlen,
benutzt werden, wogegen alle Kosten für Hütung, Wartung und Verpflegung der Fohlen, sowie für die etwa nöthige artztliche Behandlung derselben und für Arznei aus "bet Landgestütkasse Gestritten werden.
Diejenigen Pferdezüchter, welche diese Weide zu benutzen gedenken, haben ihre Fohlen am 29. und 30. Mai der im gedachten Thiergarten anwesenden, aus den Herren Postmeister Oswald, Re- vierförster Kaufholz und Kreisthierarzt Heß- berger bestehenden, Kommission vorzuführen, und wenn dieselben von dieser für gesund und aufnabmfähig befunden werden, das Weidegeld rc. entweder sofort oder bis Mitte August d. I. an den Herrn Verwalter Hoffmann daselbst abzuliefern.
Von der Aufnahme müssen jedoch alle diejenigen Fohlen ausgeschlossen bleiben, welche an Krankheiten oder Mangeln leiden, die eine fortwährende ärztliche Behandlung und Aussicht erfordern und durch ihren Aufenthalt auf der Weide das eigene Leben oder die Gesundheit der anderen Fohlen in Gefahr bringen können.
Indem wir dieses zur allgemeinen Kenntniß bringen, und die Pferdezüchter noch auffordern, ihre Fohlen, soweit es möglich ist, nicht später als an den genannten beiden Tagen vorzuführen, machen wir noch besonders darauf aufmerksam, daß zu weite Tagemärsche von dem nachtheilichsten Einfluß auf diese jungen, in der Regel noch nicht an Anstrengung und freie Luft gewöhnten, Thiere sind und 5 bis 6 Stunden Weges täglich wohl die weiteste Strecke sein dürfte, welche zu gehen man ihnen zumuthen sollte.
Cassel am 20. April 1849.
Kurfürstliche Landgestütedirektion.
Kraft Auftrags:
von Eschstruth, Oberstlieutenant.
Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.
1. Nachdem eine neue Liste der Mitglieder der wallonischen Gemeinde dahier ausgestellt worden ist, so werden dieselben andurch aufgefordert, sich, und zwar wo möglich persönlich von der Richtigkeit der Einträge in der neuen Liste in Betreff ihrer Person zu vergewissern, und wird zugleich bemerkt, daß Diejenigen, die dies verabsäumen, sich die nachtheiligen Folgen davon selbst zuzuschrei- ben haben.
Die Liste liegt von morgen an täglich von 11 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags 4 Wochen lang bei dem Kantor Herrn Rödiger zur Einsicht offen.
Hanau am 14. April 1849.
Das kleine Konsistorium der wallonischen Gemeinde zu Hanau.