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1849.
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ochenblatt
für den Verwaltungsbezirk Hanau.
Ha»««, Donnerstag den I. Mai L84O.
Gesetzgebung.
■ Die Nummer XI deS Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:
Ässschreiben des Ministeriums des Innern,
vom 24. April 1849,
die Einleitung neuer Lan d ca gs w a hl e n betreffend.
Nachdem durch das Gesetz vom 5. April d. I., die Wirksamkeit der gegenwärtigen Standeversammlung und die Beschleunigung der Wahlen neuer Landtagsabgeordneten betreffend, die alsbaldige Einleitung der Wahlen für die nächste Standeversammlung angeordnet worden, so ergehet an alle, nach dem Gesetz vom 5. April d- I., über die Zusammensetzung der Standeversammlung und die Wahl der Landtagsabgeordneten, mit der Leitung der Landtagswahlen beauftragten Behörden und Kommissionen die Aufforderung, mit den Wahlgeschäften alsbald zu beginnen und dieselben, unter sorgfältiger Beachtung des vorgedachten Wahlgesetzes, so zu beschleunigen, daß die Zusammenberufung deS Landtags baldthunlichst erfolgen könne.
Cassel am 24. April 1849.
Kurfürstliches Ministerium deS Innern- Eberhard.
vt. Ende.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den unteren Verwaltungsbeamten, welche nicht als Landräthe den Rang in der fünften Rangklasse haben, den Rang in der sechsten Rangklasse zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
die Feldwebel Nikolaus Prinzel vom dritten Infanterieregiment und Johannes Klitsch vom Jagerbataillon provisorisch zu Kalkulatoren bei dem Kriegskommissariate zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Bezirksdirektor JustuS Rang zu Fulda zugleich zum landesherrlichen Bevollmächtigten bei dem Bisthume und Domkapitel daselbst zu bestellen;
die landesherrliche Genehmigung zur Bestellung des katholischen Pfarrverwefers »Johann Heinrich Groß zum katholischen Pfarrer in Burghaun, — und des KaplanS Martin Pappert zu RückerS zum katholischen Pfarrer inGroßentaft zu ertheilen;
den General-Superintendenten und Oberkonsisto- rialrath Dr. Christoph Friedrich Wilhelm Ernst zu Cassel, seinem Ansuchen entsprechend, in seiner Eigenschaft als Mitglied des Konsistoriums daselbst, in den Ruhestand zu versetzen, und
den Gewerbskommiffär, Kommissionsrath Jakob Bücking zu Cassel, unter Beibehaltung seines bisherigen Ranges, zum Sekretär bei der oberen Verwaltungsbehörde des Bezirkes Eschwege zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Aktuar Eduard Nieder von Brotterode in gleicher Eigenschaft zum Justizamte in Messungen zu versetzen, und
den Untergerichtsanwalt Friedrich Huhn in Bisch- hausen zum Aktuar beim Justizamt in Spangenberg provisorisch zu ernennen.