Einzelbild herunterladen
 

^ 18.

iwmwmm

1849.

^%^z WWWVW W»

ochenblatt

für den Verwaltungsbezirk Hanau.

Ha»««, Donnerstag den I. Mai L84O.

Gesetzgebung.

Die Nummer XI deS Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:

Ässschreiben des Ministeriums des Innern,

vom 24. April 1849,

die Einleitung neuer Lan d ca gs w a hl e n betreffend.

Nachdem durch das Gesetz vom 5. April d. I., die Wirksamkeit der gegenwärtigen Standeversammlung und die Beschleunigung der Wahlen neuer Landtags­abgeordneten betreffend, die alsbaldige Einleitung der Wahlen für die nächste Standeversammlung ange­ordnet worden, so ergehet an alle, nach dem Gesetz vom 5. April d- I., über die Zusammensetzung der Standeversammlung und die Wahl der Landtags­abgeordneten, mit der Leitung der Landtagswahlen beauftragten Behörden und Kommissionen die Auf­forderung, mit den Wahlgeschäften alsbald zu begin­nen und dieselben, unter sorgfältiger Beachtung des vorgedachten Wahlgesetzes, so zu beschleunigen, daß die Zusammenberufung deS Landtags baldthunlichst erfolgen könne.

Cassel am 24. April 1849.

Kurfürstliches Ministerium deS Innern- Eberhard.

vt. Ende.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den unteren Verwaltungsbeamten, welche nicht als Landräthe den Rang in der fünften Rangklasse haben, den Rang in der sechsten Rangklasse zu ver­leihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

die Feldwebel Nikolaus Prinzel vom dritten Infanterieregiment und Johannes Klitsch vom Ja­gerbataillon provisorisch zu Kalkulatoren bei dem Kriegskommissariate zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Bezirksdirektor JustuS Rang zu Fulda zu­gleich zum landesherrlichen Bevollmächtigten bei dem Bisthume und Domkapitel daselbst zu bestellen;

die landesherrliche Genehmigung zur Bestellung des katholischen Pfarrverwefers »Johann Heinrich Groß zum katholischen Pfarrer in Burghaun, und des KaplanS Martin Pappert zu RückerS zum katholischen Pfarrer inGroßentaft zu ertheilen;

den General-Superintendenten und Oberkonsisto- rialrath Dr. Christoph Friedrich Wilhelm Ernst zu Cassel, seinem Ansuchen entsprechend, in seiner Ei­genschaft als Mitglied des Konsistoriums daselbst, in den Ruhestand zu versetzen, und

den Gewerbskommiffär, Kommissionsrath Jakob Bücking zu Cassel, unter Beibehaltung seines bis­herigen Ranges, zum Sekretär bei der oberen Ver­waltungsbehörde des Bezirkes Eschwege zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Aktuar Eduard Nieder von Brotterode in gleicher Eigenschaft zum Justizamte in Messungen zu versetzen, und

den Untergerichtsanwalt Friedrich Huhn in Bisch- hausen zum Aktuar beim Justizamt in Spangenberg provisorisch zu ernennen.