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an gewöhnlicher Gerichtöstelle, und weiter eventuell dritter auf
den 20. Juli d. J.
nach Noßdorf,
jedesmal Vormittags 11 Uhr, bestimmt worden, was Kaufliebhabern zur Nachricht, Pfandgläubigern aber mit der Aufforderung bekannt gemacht wird, ihre Ansprüche, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, im ersten Termin anzumelden und zu begründen.
Hanau am 26. März 1849.
Kurfürstliches Landgericht.
Giller.
vt. Kahler.
12- Marburg. Der Maurer Konrad Wilhelm (Johannes Sohn) auö Schröck wird, bei Mei- dung steckbriesticher Verfolgung, hierdurch vorgeladen ,
den 26- d. M-,
Morgens 9 Uhr, in dem Verhörzimmer des unterzeichneten Jnstruk- tionsrichters zu erscheinen, um in einer Untersu- chungesache vernommen zu werden.
z Marburg am 11. April 1849.
Der Jnstruktionsrichter H arbordt, k. A.
Vorstehende Ladung wird hiermit veröffentlicht. Marburg am 13. April 1849.
Der Staatsprokurator Scheffer.
13. Schlüchtern. Der Taglöhner Georg Föl- ler von Oberkalbach, gegen den bei der nnterzeicb- neten Staacebehörde Anzeige wegen Bettelns ausserhalb des Wohnorts erhoben, und dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird zur mündlichen Verhandlung auf
d e n 10. Mai,
Morgens 9 Uhr,
in das Sitzungszimmer des hiesigen Justizamtes mit dem Bedeuten vorgeladen, daß er nach §. 55 kes Strafgesetzes vom 31. Oktober v. I. im Falle ,eines Ausbleibens auf erfolgenden Anrrag als der angeklagten That schuldig zu verurtheilen ist.
Schlüchtern am 12. April 1849.
Die Staatsbehörde hierselbst.
, Marth, k. A.
14. S ch l u ch t e r n. Zum zwangsweisen Verkaufe so gender, auf den Namen des Müllers Heinrich Klo her und bzw. dessen verstorbenen Ehefrau, Margarethe, geb. Kuprian, in der Richtscheider- ‘WlMier katastruten und in der Gemarkung von Schlüchtern gelegenen Immobilien:
Seite öl. Meßb. 1». 1 V- 23 N. Acker, so zehntbar, am Langen- »reich;
„ S. 3 B. 30 R. Wiesen, so zehntfrei auf dem Da- schenfeld;
3)
Seite 20. Meßb-
s. 23 R. Baum- u. Grasgarten, so zehntfrei auf den Nöden;
4)
„ 72. .,
— 29 R. Haus und Hof- raithe, Brandversich.-Nr. 2ü1 eins Mühle sammt Hofraithe, Scheuer, Stal- lung und Pstanzengar- ten vor der Stadt, die Richtscheidermuhle genannt, aufderKlosterau zur
5)
^ 57. 1,
g. 3 V. 214 N- Wiese, w zehntfrei an der Mühle;
6)
» 9 v
s. 2 M- 31 R- im Mordgraben ;
7)
» 42- ,,
s. 20 R- Krautland auf der Hinterheeg;
8)
11 34. „
g. 7 N. auf dem neuen Garten;
9)
„ 26. „
V
im. l 1 V- 3z N- Aecker, | s. so zehntfrei, auf der Nöthe;
10)
V 26. „
Am ( 1 23. 31 R. daselbst; — 8. !
H)
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1/ 09» k,
' 1M- 1 V. 17^ R. Wie
se in der Hohenwiese:
12)
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s. 1 M. 1V. 171 R- daselbst;
13)
U 18. ,/
m. 13®. 8R-j Acker, zo s. i 3 ®. 8RJ zehntfrei, der Straßenacker genannt,
ist erster SteigerungStermin auf
d e n 22. Mai d- J.
und eventuell zweiter auf
d c n 19- Juni d. J.
und dritter auf
d e n 17. Juli d. I-,
jedesmal Morgens 9 bis 12 Uhr,
vor unterzeichnete GerichtSstelle bestimmt worden.
Pfandberechtigte haben ihre Forderungen, bei Meidung der Ausschließung, bzw. Benachrichtigung auf ihre Kosten, im ersten SteigerungStermin e anzumelden unb unter Vorlage der betreffenden Urkunden gehörig zu begründen.
Schlüchtern am 27. März 1849.
Kurfürstliches Justizamt. Hartert.
vt. Thomas.
15. Marburg. Der Taglöhner Johannes Manns von Niederaula, dessen dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird hierdurch bei Meldung steckbriesticher Verfolgung vorgeladen, sich innerhalb vier Wochen zur Vernehmung in einer 6