486
und Johann Adam Götz von Jmmichenhain von der Altersklasse 1825; sowie die am 21. März d.
J. gegen den ungehorsamen Militairpflichtigen Johann Friedrich Döring aus LchreckSbach von der Altersklasse 1828 erlassene Ediktalladung, wird hiermit zurückgezogen.
Ziegenhain am 17. April 1849.
Kurfürstliches Verwaltungsamt- Klingel höffer.
8. Das Gesetz vom 5. April 1849 über die Zusammensetzung der Scändeversamm- lung und die Wahl derLandtagsabgeord-- neten ist zu haben in der Waisenhaus Buchhandlung zu Hanau.
9. Bei hiesiger Renterel wird Gerste gegen baare Zahlung und gegen hinlängliche Bürgschaft abge« geben.
Hanau am 17. April 1849.
Kurfürstliche Renterei. Boeßer.
10- Die unterm 12. Dezember v. I. wider den un« gehorsamen Militairpflichtigen Joh. Georg Hoh- mann von hier erlassene Ediktalladung wird als erledigt hiermit zurückgezogen.
Messungen am 6- April 1849.
Kurfürstliches Verwaltungsamt. Heller.
11. Die gegen die ungehorsamen Militairpflichtigen Johannes Butte von Jstha und Philipp Bilgen» berz von Zierenberg unterm 2. Dezember v. I., bzw. 19. März d. I erlassene Ediktalladung wird hiermit als erledigt zurückgezogen.
Wolfhagen am 17. April 1849.
Kurfürstliches Verwaltungsamt. Daube.
12. Die unterm 12. Dezember 1848 wider die ungehorsamen Militairpflichtigen:
Jakob Weingard aus Bobenhausen; Georg Peter aus Beiseförth; Joh. Wilhelm Nöding aus Günsterode; Johs. Sinning auS Schnellrode und Justus Breidenstein auS Altmorschen erlassenen Edikralladungen werden als erledigt hiermit zurückgezogen.
Melsungen am 3. April 1849.
Kurfürstliches Verwaltungsamt. Heller.
13. In Gemäßheit einer Verfügung Kurfürstlicher Direktion der Hauptstaatskasse wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Wegegeld- erhebung zu Langenseibold mit dem 1. k. M. aufhören und auf die Erhebungen zu Gelnhausen und am Nürnbergerthor zu Hanau dergestalt ver- theilt werden soll, daß fortan bezüglich der Leipziger Straße in Gelnhausen für 1-^ Meilen und am Nürnbergerthor hierselbst für 2 Meilen Wegegeld erhoben wird.
Für dasjenige Fuhrwerk, welches über Gelnhausen nach Aschaffenburg oder von Aschaffenburg nach Gelnhausen und weiter geht, die Barriere Nürnbergerthor zu Hanau also nicht berührt, wird vom l. k. M- an in Gelnhausen (nach Maßgabe der Straßenlange) der 4 Meilensay an Wegegeld erhoben, wahrend am Nürnbergerthor zu Hanau für die Passage zwischen Hanau und Aschaffenburg der bisherige 1 Meüensaß forterhoben wird.
Hanau am 21. April 1849.
Der Oberbaumeister Schulz.
14. Montag den 30. d. M., Vormittags 1t Uhr, werden aus dem Präsenzspeicher zu Windecken 83 Achtel Korn und
8| „ Hafer öffentlich meistbietend verkauft, wozu Kaufliebhaber hiermit eingeladen werden. Windecken am 20. April 1849.
Flemming, Präsenzer.
15. Aus dem StaatSforst Steinau soll nachfolgendes Bau- und Werkholz öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden:
I. aus dem Forstorte Grasbuch-
17 Eichen-Bauholz-Abschuitte,
49 Abschnitte anderes Bauholz,
4 Wagenleiterbäume,
6 Schock Fachgerten,
2 „ Psirchpfähle;
II. aus dem Forstorte Ortenbuch:
5 Abschnitte Buchen-Werkholz;
III. aus dem Forstort Zünterswald:
9 Abschnitte Buchen-Werkholz;
IV. aus dem For stört Stillersacker:
1 Bauholz-Abschnitt;
V. aus dem Forstort Langenberg:
1 Klafter Felgenholz,
25 Abschnitte Buchen-Werkholz.
Der Verkauf dieses Holzes findet Statt, und zwar:
1) der des Holzes in den Forstorten unter I bis IV den 2. künftigen MonatS Mai, Vormittags 10 Uhr, in dem Forstorte Grasbuch und
2) der des Holzes in dem Forstorte Langenberg den 3- künftigen MonatS Mai, Vormittags 10 Uhr, in dem Forstort Langenberg, welches Kaufliebhabern hierdurch bekannt gemacht wird.
Steinau am 21. April 1849J Kurfürstliche Renterei.
Seiffert.
16. Samstag den 5 Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, soll auf dem Hofe Hüttelngesäß nachstehen' des Gehölze aus der Staatswaldung des Horba-