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30. d. M. vor unterzeichnetem Gerichte zu erscheinen, um in der gegen ihn anhängigen Un« tersuchungösacke wegen Tragen eines Dolches rc. vernommen zu werden.
Treysa am 3. April 1849- Kurfürstliches Justizamt.
Rüppel. vL Kulenkamp.
29. Oberkalb ach. Auf den Antrag eines Pfand- gläubigers sollen dem Hüttner Nikolaus Hack zu Kiliansberg folgende, in der Gemarkung von Oberkalbach gelegene Immobilien, als:
1) Seite 378 des Katasters s. 2 M- 1 R. eine Wiese in der Breiten firft, neben der Fuldaischen Grenze und Johö. Kami*.
2) „ m » „ «. M. ein Acker
daselbst, in seiner Wiese, zwangsweise öffentlich versteigert werden, und ist erster Verkaufstermur auf
den 5- Juni d. I., eventuell zweiter auf
den 3. Juli l. J. und dritter auf
den 3t. Juli d. I., jedesmal Morgens 9 bis 12 Uhr, vor unterzeichnete Gerichtsstelle bestimmt worden. Etwaige weitere Pfandberechtigte haben ihre Ansprüche, bei Strafe der Ausschließung, beziehungsweise Benachrichtigung auf ihre Kosten, im ersten Steigerungslermine anzumelden und unter Vorlage der betreffenden Urkunden gehörig zu be# gründen.
Schlächtern am 3- April 1849. Kurfürstliches Justizamt.
Hartert. vt. Thomas.
30. K i l i a n st ä d te n. In Sachen des Handelsmanns Arön Oppenheim zu Windecken, Klägers, gegen den Wagner Wilhelm Baumann zu Ki- lianstadten, Beklagten, wegen Kaufgeld, ist der Zwangsverkauf des dem Kläger verpfändeten Grundvermögens in der Gemarkung Kilianstädten, als:
Pmb. 19. 1 V- Acker, im Hunzenfurterfeld im Lerchesgrund, neben Altmünster Lehn, erkannt, und erster Steigerungstermin auf d e n 1- I u n i, eventuell zweiter und dritter auf d e n 29- I u n i und 27. Juli d. I., Vormittags 11 Uhr, ■ , . an Gerichtsstelle bestimmt, was Kaufliebhabern ,H.zur Nachricht, Pfandgläubigern aber mit der Auf- . forderung bekannt gemacht wird, ihre Ansprüche
bei Meidnng des gemeinrechtlichen Nachtheils im bestimmten ersten Termin anzumelden und zu begründen.
Hanau am 3- April 1849.
Kurfürstliches Landgericht.
Giller.
vt. Kahler.
31. Wächteröback). Zur öffentlichen Verhandlung über die Anzeigen in Zorst-, Jagd- und Fsschereisträfsacben ist nach vorgängiger Rücksprache mir der uNtergerichiliclwn Staatsbehörde der vierte Dlontag in jedem Monat für das unterfertigte Gericht bestimmt worden, weiches hierdurch nach Vorschrift zur öffentlichen .Kenntniß gebracht wird.
Wächtersbach am 3- April 1849.
Kurfürst!. Gräflich Jsenburg. Justizamt.
K r ö b e r.
vt. Harcke.
32. Nädighei m. In Sachen des Prokurators Georg Theodor OstuS, in Hanau, Klägers, gegen den Orcsbüraer Ehristian Müller und dessen Ehefrau, Elisabeth, geb. Brack, zu Rüdigheim, Verklagte, wegen Hypothekschuld, ist zum Zwangsverkauf des dem Kläger verpfändeten, in der Be- kannrmackung des unterzeichneten Gerichts vom 18. November 1847 speziell genannten Grundvermögens in der Gemarkung Rüdigheim statt deS umgegangenen dritten Steigerungstermins anderweit solcher auf
den 11. k. M.,
Vormittags 11 Uhr, nach Rüdigheim bestimmt.
Hanau am 5. April 1849.
Kurfürstliches Landgericht.
Giller.
vt. Kahler.
33. Cassel. Zum Zweck endlicher definitiver Erledigung der von Lindau'schen Debitsa ch e im Wege gütlicher Vereinbarung über die Größe ihrer Forderungen werden lämmt= liebe Gläubiger der Debitmasse, soweit sie nicht bereits befriedigt, bzw. zuleyt durch Verfügung vom 27. März 1847 ausgeschlossen worden sind, auf
Montag den 14. Mai 1849, Morgens 8 Uhr Kontumazirzeit, auf das StadtgerichtSlokal vorgeladen.
Bevollmächtigte haben, soweit es nicht bereits geschehen, spezielle Vergleichsvollmacht vorzulegen- Eassel am 10. April 1849.
Der von Lindau'sche Kommissar-
K l i n g e l h ö f e r, Stadtgerichts - Assessor.