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Betretungsfalle anzuhalten und anher dirigiren zu lassen.
Rocenburg am 27. März 1849.
Kurfürstliches Verwaltungsamt.
B o d e.
4. Die bei der diesjährigen Nekrutirung nicht erschienenen Militairpflichtigen auö der Altersklasse 1828:
Joh. Gottfried Asmus aus Homberg; Karl Bachmann aus dem Kloster St. Georg bei Homberg; Alexander Ackermann, Heinrich Bar- tholmai und Joh. Heinrich Ubrich aus Holzhausen ; Heinrich Gutheil auS Mardorf; Wilhelm Bettenhäuser auö WaßmuthShausen; Johannes Spannknebel aus Allendorf, und Heinrich Lö- wer aus Freudenthal
werden hierdurch öffentlich vorgeladen,
binnen 3 Monaten
sich dahier zu stellen und ihrer Militairpflicht, bei Vermeidung der nach §. 69 des Rekrutirugsge- setzeS vom 29. September 1848 angedrohten Strafe von Einhundert Thaler oder in Ermanglung von Vermögen einer sechsmonatlichen Freiheitsstrafe , zu genügen.
Die OrrSvorstände, bzw. die Polizeibehörden werden diese Militairpflichtigen im Betretungsfalle verhaften und hierher abliefern.
Homberg am 17. März 1849.
Kurfürstliches VerwaltungSamt.
Kreine r.
5. Der Johann Peter Noth aus Kempfenbrunn, welcher sich, nachdem er bei der im November 1848 Statt gehabten außerordentlichen Nekrutirung für brauchbar und pflichtig erklärt worden war, von seinem HeimathSorte entfernt hat, ist dermalen zum Dienste einbeordert und wird daher aufgefordert, sich bei Meidung der nach §. 69desRekrutirungS- gesctzeS vom 29. September 1848 für das Austreten angedrohten Strafe binnen 3 Monaten zur Erfüllung seiner Militairpflicht dahier zu sistiren.
Zugleich werden alle öffentliche Behörden ersucht, denselben im Betretungsfalle verhaften und anher abliefern zu lassen.
Gelnhausen am 26. März 1849.
Kurfürstliches Verwaltungsamt.
B o ch.
6. Die bei der diesjährigen Militairaushebung nicht erschienenen Militairpflichtigen auS dem Bezirke des hiesigen Verwaltungsamtes, als: Wilhelm Weber aus Bürget; Johannes Gab aus Goßfel- den; Heinrich Gümbel von da; Ludwig Bachmann, Heinrich Bersch, Ernst Friedrich Bindewald, Heinrich Debus, Heinrich Ellenberger, Hermann Ludwig Gorke, Joseph Heinrich Herrmann, Joh. Philipp Kopp, Heinrich Kraus, Johann Wilhelm Otto, Hermann Pabst, Nikolaus Scheidt, Rudolph
Joh. Wilhelm Schuhmacher, Ernst Wilhelm Tas- siuS und JohS. Weber auS Marburg; Kaufmann Spier aus Wittelsberg; Ludwig Laucht aus Holz- Haufen; Johs. Grau aus Ebsöorf; Joh. Heinrich Anton Wagner aus Hassenhausen und Johannes Schneider aus Marburg, werden in Gemaßheit des §. 68 deS Rekrut irungS- gesetzeS vom 29. September 1848 ausgefordert, sich bei- Meidung der in den §§. 69 und 70 desselben GesetzeS angedrohten Strafen und Nachtheile binnen 3 Monaten zur Erfüllung ihrer Militairpflicht dahier zu sistiren.
Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, bzw. die Ortsvorstände deö hiesigen KreiseS auf ihre Dienstpflicht angewiesen, die oben verzeichneten Militairpflichtigen im Betretungsfalle sofort zu verhaften und anher abliefern zu lassen- Insofern aber die Ortsvorstände von dem Aufenthalte derselben an einem andern Orte Kenntniß erhalten, so ist hiervon binnen 24Stunden der unterzeichneten Behörde Anzeige zu machen.
Marburg am 23- März 1849.
Kurfürstliches Verwaltungsamt. Schulz.
7. Die bei der diesjährigen Militairausnahme nicht erschienenen Militairpflichtigen aus dem Bezirke des hiesigen Verwaltungsamtes, als:
1) Georg Karl Kuchenbecker von Geißmar; 2) Johann LViegand Schneider von Viermünden; 3) Johannes Stähle, 4) Wilhelm Zurmühl, 5) Ju- stus Hartmann Huhn sämmtlich von Frankenberg; 6) Johannes Neuschäfer von Friedrichshausen; 7) Konrad Dornseif, 8) Konrad Finger, 9) Andreas Maus, sämmtlich von Rengershausen; 10) Johannes Rohde von Somplar; 11) Johann Heinrich Bickhard von Grüßen; 12) Jakob Löb Marx von da; 13) Christian Wilhelm Schäfer von Kloster Haina; 14) Hermann Seidel von Halgehausen: 15) Johann KaSpar Störmer von Hüttenrode; 16) Johannes Schmit von Löhlbach; 17) Johannes Engelland, 18) Johannes Hamel und 19) Georg Schulz sämmtlich von Rosenthal, werden in Gemäßheit des §. 68 des Rekrutirungs- gesetzes vom 29. September v- I. aufgefordert, sich bei Meidung der gesetzlich angedrohten Strafen von Einhundert Thalern, bzw. sechsmonatlicher Freiheitsstrafe, binnen drei Monaten zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht dahier zu sistiren.
Frankenberg am 29. März 1849.
Der Landrath. Loßberg.
8. Folgende Personen:
1) Johann Heinrich Michel von Kirchbracht und
2) Eduard Dosch von Meerholz
haben Behufs Auswanderung, und zwar Ersterer nach dem Großherzogthum Hessen, Letzterer aber nach Nordamerika, um Entlassung aus dem diesseitigen Staatöverbande gebeten, was bestehender