§. 6.
Die Verfertigung sahcher oder die Fälschung achter, sowie die wissentliche Verausgabung falscher Kassenscheine wird nach den für Münzverbrechen geltenden Grundsätzen bestraft.
Urkundlich Unserer allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten StaatösiegelS gegeben zu Cassel am 24. März 1849.
Friedrich Wilhelm.
. (St. S.)
vt. Baumba ch. vt. C. W- WippermaNn-"
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet :
dem Generallieutenant Bauer, Divisionskommandeur der Infanterie, das Großkreuz AUerhöchst- ihreö Hausordens vom goldnen Löwen zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Kandidaten der Chirurgie August Fröhlich zum Kompagniewundarzt erster Klasse im Leibgarde- regiment,
den praktischen Wundarzt erster Klasse Heinrich Daniel zum Kompagniewundarzt erster Klasse im ersten Infanterieregiment (Kurfürst) und
den praktischen Thierarzt Heinrich R o o s zum Batteriechierarzt erster Klasse in der Artilleriebrigade provisorisch zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Rechnungsrevisor Henkel bei der Generaldirektion der Staatseisenbahnen die nachgesuchte Dienstentlassung zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Oberfeuerwerker Karl Wilhelm von der Artilleriebrigade zum zweiten Zeugschreiber bei dem Zeughause zu Cassel zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Bewerber um die durch das Ableben desAmtS- wUndarztes Rollmann zu Scblüchtern erledigt^ Amtswundarztstelle haben ihre Gesuche unter Anschluß der Besahigungszeugnisse binnen 4 Wochen der unterzeichneten Behörde einzureichen.
Hanau am 16. März 1849.
Kurfürstliche Bezirksdirektion. Rothe.
2- In Gemäßheit des §. 27 der Depositenordnung vom 29- September 1823 werden hierdurch Diejenigen , welche dem Justizbeamten C oest e r in SchwarzenfelS, in seiner Eigenschaft als Depositar des Justizamres daselbst, Gelder oder geldwerthe Sachen zur Aufbewahrung übergeben und den ordnungsmäßigen .Hinterlegungsschem oder im Falle bereits verfügter Herausgabe die hinterlegten Gegenstände noch nicht erhalten haben sollten, hierdurch aufgssordert, ihre dechalbigen Ansprüche binnen dreiMonaten bei der unterschriebenen Behörde anzumelden, widrigenfalls der Direktion der Landeskreditkasse die Mittheilung gemacht werden wird, daß kein die Zurückgabe der vom genannten Amtsdepositar geleisteten Dicnstbürgschast hindernder Anspruch geschehen sei.
Hanau am 21. März 1849.
Kurfürstliches Obergericht, OrdnungSkammer. M a ck e l d c y.
3. Gutsverpachtung betreffend.
Die Kürhessische Romaine Bellnhausen bei Jtzenhain, im Rentereibezirk Ziegenhain gelegen, aus:
297T%- Acker 8 Ruthen stellbaren Landes, 108|f „ — „v Wiesen,
14t56 „ — „ Garten,
65^ " I " Hutetriescher und
„ Teiche bestehend, mit den erforderlichen Wohn- undOeko- nomiegebäuden, Schäfereiberechtigung u. Branntweinbrennerei versehen, soll zur Verpachtung auf zwölf Jahre vonPetritag 1800 an öffentlich auö- geboten werden, wozu Termin auf
Freitag den 4. M a i d. I., Vormittags 10 Uhr,
in das Lokal der Oberfinanzkammer zu Cassel bestimmt ist. Pachtbewerber, welche sich über Vermögen und landwirthschaftliche Kenntnisse durch glaubhafte Atteste im Termin gehörig auszuweisen haben, werden mit dem Bemerken hierzu eingeladen, daß die Pachtbedingungen auch schon vor dem Termin sowohl bei der zweiten Meuterei Ziegenhain als auch bei dem Pachtsekretariate der unterzeichneten Behörde eingesehen werden können.
Cassel am 21. März 1849.
Kurfürstliche Obersinanzkammer. Lometsch.
4. Gutsverpachtung betreffend.
Da in dem am 23. d. M. abgehaltenen Termine zur Verpachtung der imFuldathale bei Hersfeld gelegenen Kurhessischen Domains Bingar- tes mit dem Vorwerk Johannesberg auf 12 Jähre ein annehmbares Gebot nicht abgegeben worden ist, so haben wir weiteren Termin auf