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§. 6.

Die Verfertigung sahcher oder die Fälschung ach­ter, sowie die wissentliche Verausgabung falscher Kassenscheine wird nach den für Münzverbrechen geltenden Grundsätzen bestraft.

Urkundlich Unserer allerhöchsteigenhändigen Un­terschrift und des beigedrückten StaatösiegelS gegeben zu Cassel am 24. März 1849.

Friedrich Wilhelm.

. (St. S.)

vt. Baumba ch. vt. C. W- WippermaNn-"

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet :

dem Generallieutenant Bauer, Divisionskom­mandeur der Infanterie, das Großkreuz AUerhöchst- ihreö Hausordens vom goldnen Löwen zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Kandidaten der Chirurgie August Fröhlich zum Kompagniewundarzt erster Klasse im Leibgarde- regiment,

den praktischen Wundarzt erster Klasse Heinrich Daniel zum Kompagniewundarzt erster Klasse im ersten Infanterieregiment (Kurfürst) und

den praktischen Thierarzt Heinrich R o o s zum Batteriechierarzt erster Klasse in der Artilleriebrigade provisorisch zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem Rechnungsrevisor Henkel bei der General­direktion der Staatseisenbahnen die nachgesuchte Dienstentlassung zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Oberfeuerwerker Karl Wilhelm von der Artilleriebrigade zum zweiten Zeugschreiber bei dem Zeughause zu Cassel zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Bewerber um die durch das Ableben desAmtS- wUndarztes Rollmann zu Scblüchtern erledigt^ Amtswundarztstelle haben ihre Gesuche unter An­schluß der Besahigungszeugnisse binnen 4 Wochen der unterzeichneten Behörde einzureichen.

Hanau am 16. März 1849.

Kurfürstliche Bezirksdirektion. Rothe.

2- In Gemäßheit des §. 27 der Depositenordnung vom 29- September 1823 werden hierdurch Die­jenigen , welche dem Justizbeamten C oest e r in SchwarzenfelS, in seiner Eigenschaft als Depositar des Justizamres daselbst, Gelder oder geldwerthe Sachen zur Aufbewahrung übergeben und den ordnungsmäßigen .Hinterlegungsschem oder im Falle bereits verfügter Herausgabe die hinterleg­ten Gegenstände noch nicht erhalten haben sollten, hierdurch aufgssordert, ihre dechalbigen Ansprüche binnen dreiMonaten bei der unterschriebenen Be­hörde anzumelden, widrigenfalls der Direktion der Landeskreditkasse die Mittheilung gemacht werden wird, daß kein die Zurückgabe der vom genannten Amtsdepositar geleisteten Dicnstbürgschast hindern­der Anspruch geschehen sei.

Hanau am 21. März 1849.

Kurfürstliches Obergericht, OrdnungSkammer. M a ck e l d c y.

3. Gutsverpachtung betreffend.

Die Kürhessische Romaine Bellnhausen bei Jtzenhain, im Rentereibezirk Ziegenhain gelegen, aus:

297T%- Acker 8 Ruthen stellbaren Landes, 108|f „ — „v Wiesen,

14t56 „ — „ Garten,

65^ " I " Hutetriescher und

„ Teiche bestehend, mit den erforderlichen Wohn- undOeko- nomiegebäuden, Schäfereiberechtigung u. Brannt­weinbrennerei versehen, soll zur Verpachtung auf zwölf Jahre vonPetritag 1800 an öffentlich auö- geboten werden, wozu Termin auf

Freitag den 4. M a i d. I., Vormittags 10 Uhr,

in das Lokal der Oberfinanzkammer zu Cassel be­stimmt ist. Pachtbewerber, welche sich über Ver­mögen und landwirthschaftliche Kenntnisse durch glaubhafte Atteste im Termin gehörig auszuweisen haben, werden mit dem Bemerken hierzu eingela­den, daß die Pachtbedingungen auch schon vor dem Termin sowohl bei der zweiten Meuterei Zie­genhain als auch bei dem Pachtsekretariate der unterzeichneten Behörde eingesehen werden kön­nen.

Cassel am 21. März 1849.

Kurfürstliche Obersinanzkammer. Lometsch.

4. Gutsverpachtung betreffend.

Da in dem am 23. d. M. abgehaltenen Ter­mine zur Verpachtung der imFuldathale bei Hers­feld gelegenen Kurhessischen Domains Bingar- tes mit dem Vorwerk Johannesberg auf 12 Jähre ein annehmbares Gebot nicht abgegeben worden ist, so haben wir weiteren Termin auf